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Von Zuzahlung befreit: Braucht man dennoch Überweisungen?
Verfasst: 16.05.2012, 10:48
von Miep
Hallo,
ich wurde für 2012 von der Zuzahlung befreit und habe nun von meiner Krankenkasse ein kleines Befreiungskärtchen zugeschickt gekriegt.
Wenn ich jetzt zum Arzt gehe, brauche ich keine 10 € Praxisgebühr mehr zahlen, logisch...aber muss ich mir dennoch Überweisungen für andere Ärzte ausstellen lassen?
Ich war z.B. in diesem Quartal bei einem anderen Frauenarzt, um mir ein Rezept für die Pille ausstellen zu lassen, weil meiner im Urlaub war. Nun benötige ich ein neues. Muss ich dann bei meinem Frauenarzt nur das Befreiungskärtchen vorlegen oder muss ich mir von dem anderen Frauenarzt eine Überweisung ausstellen lassen?
Danke.
Verfasst: 16.05.2012, 11:02
von Violetta76
Mit der Zuzahlungsbefreiung brauchst du nur noch das Kärtchen vorlegen - es erübrigt sich die Überweisung.
Verfasst: 16.05.2012, 11:03
von Miep
Super, danke schön!
Verfasst: 16.05.2012, 11:08
von Sportsfreund
Hi,
also eine Überweisung braucht man eigentlich grundsätzlich nicht, Befreiung hin oder her.
Die Überweisung befreit Einen, der kein Befreiungskärtchen hat, aber von der Praxisgebühr. Desh. besorgen heutzutage die Versicherten sich immer eine Überweisung.
Die Berechtigung, Kassenpatienten nur durch eine entspr. Überweisung behandeln zu können, liegt meistens bei spezialisierten Fachärzten oder Ärzten in Krankenhäusern vor.
So habe ich selbst einmal, um einen HANDChirurgen aufsuchen zu können, zuvor eine Überweisung von einem "normalen" Chirurgen benötigt.
Aber dies würde Dir die Praxis dann schon sagen, wenn dies notwendig wäre.
Gruß
Sportsfreund
Verfasst: 16.05.2012, 12:42
von roemer70
Soweit ich informiert bin, sorgt eine Überweisung auch dafür, dass der überweisende Arzt vom behandelnden Arzt informiert wird. Dies kann gerade im Bereich der Medikation sehr sinnvoll sein - sonst arbeiten die Mediziner evtl. noch aneinander vorbei.
Verfasst: 16.05.2012, 16:38
von röschen
roemer70 hat geschrieben:Soweit ich informiert bin, sorgt eine Überweisung auch dafür, dass der überweisende Arzt vom behandelnden Arzt informiert wird.
Die meisten Fachärzte fragen aber erst, ob der Hausarzt einen Bericht erhalten soll (außer bei einer Überweisung zu einer spezifischen Untersuchung).
Die eingeschränkten Kassenzulassungen, die Rossi beschreibt, betreffen primär Krankenhaus-Chefärzte, bei denen man sich ggf. informieren will, ob z.B. Eingriffe im speziellen Fall möglich und/sinnvoll sind. Finde ich ziemlich unsinnig.
Beispiel: Mir wurde ein schwerwiegender Eingriff angeraten, ein schonenderes Verfahren, nach dem ich fragte, ginge bei mir nicht. Ich habe mich also rundum nach einem Spezialisten erkundigt, um den selbst zu fragen. Für die Beratung dort brauchte ich eine Überweisung vom Neurologen. Bin also zu einem ziemlich schlechten, weil es der einzige hier war, der keine mehrmonatigen Wartezeiten hatte. Über Details zu der Behandlung musste ich den erst selbst informnieren (na gut, die meisten werden nicht zu jedem Thema auf dem Laufenden sein). Nochmal zu ihm für die Einweisung. Das weniger gefährliche und belastende Verfahren ging übrigens problemlos. Hinterher habe ich mir dann erst einen guten Neurologen gesucht, Kopien aller Berichte und Bilder lasse ich mir ohnehin geben zum Mitnehmen.