Seite 1 von 1

Wie wird Ehefrau über Anstellung beim Ehemann KV versichert

Verfasst: 15.05.2012, 20:10
von jeanoo
Hallo,

ich bin selbstständig und benötige Unterstützung. Meine Ehefrau soll in der Woche 10 Stunden für mich arbeiten (täglich 2 Stunden). Ich zahle Ihr 12,00 EUR /Std.
Sie verdient monatlich dann ca. 520 EUR Bruttolohn.

Ich bin privat versichert.
Meine Frau gesetzlich. Sie will aufhören zu arbeiten und dann nur noch bei mir arbeiten. Gut, Sie bekommt nur 520 EUR - aber hat keine Wege und ich bin ein netter Arbeitsgeber.

Ich muss sie doch dann krankenversichern, wenn sie bei mir arbeitet.
Kann es sein, dass meine Frau nach der Einstellung bei mir dann gesetzlich versichert ist und „nur“ 15,5% KV für sie bezahlt werden?
Ihr wird 8,2% vom Brutto abgezogen, ich muss als ihr Arbeitsgeber 7,3% vom Brutto in die KV einzahlen. Das sind 42,61 EUR + 37,93 EUR = 80,54 EUR.

Meine Frau wäre dann also für 80,54 EUR voll krankenversichert.
Hmm… wäre sie nur Ehefrau wäre der Beitrag doch viel höher – oder.

Ist meine Rechnung falsch?

Viele Grüße
Jean

Verfasst: 16.05.2012, 08:19
von Sportsfreund
Hi,

grundsätzlich liegt dabei KV-Pflicht vor.

Aber mit 520,- EUR liegt Deine Frau in der sogenannten Gleitzone. Hier ist der Anteil des Arbeitnehmers, also Deiner Frau, geringer, als der übliche halbe Beitragssatz.

Ihre Abzüge dürften dann bei nur ca. 80 EUR liegen. Im Vergleich: der Gesamt-KV-Beitrag, den Du mit 80,54 EUR angesetzt hast beläuft sich dabei auf nur noch ca. 70,- EUR.

Gruß
Sportsfreund

Verfasst: 18.05.2012, 12:29
von jeanoo
Hallo Sportsfreund,

danke für die Antwort.
Wenn ich dich richtig verstehe, ist dann meine Frau mit ca. 70 EUR komplett KV-Versichert und es ist egal wie viel ich verdiene.
Würde sie nicht arbeiten, so würde mein Gehalt mit bewertet werden und sie müsste sich mit ca. 250 EUR versichern.
Da ist es wirklich besser sie arbeitet ein bischen. Bei mir oder wo anders - ist ja egal.


Grüße
Jean

Verfasst: 18.05.2012, 12:55
von Czauderna
Hallo,
so einfach ist das nicht mit der Beschäftigung der Ehefrau !!!
Wenn du sie bei der Krankenkasse anmeldest (Meldung nach der DEÜVO),
dann musst du diese Meldung entsprechend kennzeichnen, also der Kasse mitteilen, dass es sich um einen Angehörigen von die handelt.
Danach erhältst du von der Rentenversicherung einen entsprechenden Fragebogen, dieser dient der Rentenversicherung zur Prüfung, ob es sich da auch wirklich um eine normales Beschäftigungsverhältnis handelt - Knackpunkte sind da u.A.
müsstest du, wenn es nicht deine Ehefrau wäre, eine fremde Arbeitskraft einstellen - wird ein entsprechender Lohn (Tariflohn) gezahlt - gibt es eine geregelte Arbeitszeit und einen Arbeitsplatz und fließt der Lohn tatsächlich über ein Bankkonto und nicht nur auf dem Papier oder in bar.
Erst wenn dies Prüfung durch den RV-Träger positiv ausgefallen ist, erst dann klappt das auch mit der Versicherung endgültig - ansonsten gilt, was schon geschrieben wurde.
Gruss
Czauderna