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Krankengeld nach Unterbrechung der AU

Verfasst: 14.05.2012, 12:14
von JustSteam
Hallo,

meine Situation:

Der Gutachter vom MDK hat mich bis zum 09.05.2012 krangeschrieben bzw. wieder gesund geschrieben.

Nun war ich mir dem Fragebogen der Aok bei meinem Arzt der hat diesen ausgefüllt, hat mir allerings keine neue AU ausgestellt. In dem Fragebogen steht allerdings drin, dass eine verschlechterung der Symptomatik zu erwarten ist und noch weiter Behandlungsbedürftigkeit besteht.

Meine Frage: Wenn ich in den kommenden Tagen zu einem anderen Arzt gehen würde und mich krank schreiben lassen würde, würden dann die Tage der Au aufaddiert? Oder fällt der Krankengeld Anspruch weg?

Ich stehe in keinem Arbeitsverhältnis mehr, LG

Verfasst: 14.05.2012, 13:11
von Sportsfreund
Hi,

Du musst unbedingt eine lückenlose Arbeitsunfähigkeit nachweisen können, sonst endet Dein KG-Anspruch und damit zunächst auch Dein Versicherungsschutz.

Eine BEHANDLUNGSBEDÜRFTIGKEIT ist noch lange keine ARBEITSUNFÄHIGKEIT.

Also scheint mir, dass dieser ausgefüllte Fragebogen wohl nicht als AU-Bescheinigung gewertet wird. Von daher wäre es wichig, dass dieser Arzt gleichzeitig zum Fragebogen auch eine gelbe Krankmeldung bzw. Auszahlschein ausstellt.

Gruß
Sportsfreund