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Kapitalerträge ab Kalenderjahr 2009

Verfasst: 12.05.2012, 10:59
von skoda007
Hallo zusammen,

habe mal eine wichtige Frage,

im Allgemeinen werden doch 801 € Werbungskosten pro Kalenderjahr berücksichtigt,
falls keine höheren nachgewiesen werden.

Bei freiwillig Versicherten steht aber in der BVSzGs das nur 51 € pro Kalenderjahr zu berücksichtigen sind, auch wieder wenn keine höheren nachgewiesen werden.

Also gelten doch dann die 51 € bei den freiwillig Versicherten oder?

Danke im Voraus
Lg
Rainer

Verfasst: 12.05.2012, 23:34
von heinrich
bezieht sich die Frage

a) auf das zu berücksichtigende Gesamteinkommen bei der Beurteilung, ob
eine Familienversicherung besteht

oder

b)
auf die Beitragseinstufung bei freiwillige Versicherten

Verfasst: 13.05.2012, 10:49
von skoda007
Hallo,

die Frage bezieht sich auf b.) die Beitragseinstufung für freiwillig Versicherte.

Gruß
Rainer

Verfasst: 13.05.2012, 18:35
von heinrich
dabei wird ein Betrag von 51 EUR jährlich (früher Betrag der Werbungskostenpauschel) als NICHT beitragspflichtiger Teil gewertet

Verfasst: 15.05.2012, 20:27
von skoda007
Danke für die Info! :D

Gruß
Rainer