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Familienversicherung trotz Beitragsrückstände
Verfasst: 10.05.2012, 17:39
von Sonnenblume
Ich habe aus der Zeit vor meiner Heirat Beitragsrückstände.Kann mein Mann trotzdem Die KK wechseln und bin ich dann auch wieder Familienversichert und nicht nur Notfallversichert?
Verfasst: 10.05.2012, 19:54
von Czauderna
Hallo,
als Familien versicherte ist man immer voll versichert. Die "Notfallversicherung" gilt immer für das Mitglied selbst. Für dich heisst das, sobald der grundsätzliche Anspruch auf Familienversicherung entsteht (Tag der Heirat), hat du (wieder) den vollen Leistungsanspruch als Familien versicherte - der Wechsel der Krankenkasse spielt dabei keine Rolle.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 10.05.2012, 21:36
von roemer70
Hallo Czauderna,
da hast Du Recht, siehe
personal.sima-jura-news.de/?p=1630
In meinen Augen ist das aber eine riskante Regelung:
1. Ruhen der Leistungen bei KK A
2. Wechsel in FV des Ehepartners bei KK B (z.B. wegen Abmeldung des Gewerbes)
3. Aufnahme Beschäftigung mit Eintritt von Versicherungspflicht, Antrag auf Mitgliedschaft bei KK B
Wie wäre hier sichergestellt, dass KK B vom Ruhen erfährt? KK A bemerkt ja nicht, dass wieder Versicherungspflicht eintritt.
Hast Du hier Erfahrungen? Wird das im Rahmen des Meldevf-FV gemacht?
Gruß
Roemer
Verfasst: 11.05.2012, 07:02
von Sonnenblume
Gute Morgen
Uns hat die KK aber gesagt,dass ich nur Notfallversichert bin.Trotz Heirat.So händeln die das auch.Also kann mein Mann die KK wechseln auch als normaler Arbeitnehmer?
Verfasst: 11.05.2012, 12:25
von roemer70
Das Thema ist zugegebenermaßen auch kein leichtes und muss (glücklicherweise) auch nicht oft bearbeitet werden.
Druck doch einfach mal den Artikel hinter meinem Link aus und leg' ihn der Kasse vor! Mal schauen, was die dann sagen.
http://personal.sima-jura-news.de/?p=1630
Dein Mann hat, sofern er schon 18 Monate durchgehend bei seiner KK selbst versichert ist und keinen Wahltarif abgeschlossen hat, natürlich auch ein Recht zur Kündigung. Es ist aber nicht gesagt, dass andere Kassen nicht auch so verfahren.
Wie Du das Ganze aus der Welt kriegst: Vereinbar' doch einfach mit der Kasse, bei der Du die Rückstände hast, eine Ratenzahlungsvereinbarung! Solange Du dieser nachkommst, ist das Ruhen aufgehoben. So einfach werden die Deine Beitragsschulden sonst ja nicht vergessen...
Verfasst: 11.05.2012, 14:22
von Czauderna
Hallo,
wir reden hier über zwei verschiedene Sachverhalte (Leistungseinschränkung und Kassenwechsel, die nur augenscheinlich etwas direkt miteinander zu tun haben.
Wenn jemand Anspruch auf Familienversicherung hat, dann hat er im Rahmen der Familienversicherung den vollen Leistungsanspruch - seine eigene Mitgliedschaft, für die er die Leistungseinschränkung erhalten hat, die besteht nicht mehr (die Schulden schon).
Beispiel: Mitglied A. bei der Kasse A. versichert hat Schulden bei Kasse A.
Der Leistungsanspruch wird eingeschränkt auf die reine Notfallbehandlungen.
Mitglied A, heiratet Mitglied B., welches auch bei der Kasse A, versichert ist.
Mitglied A. wechselt aufgrund der Heirat in die Familienversicherung über Mitglied B. in der Kasse A. Die eigene Mitgliedschaft in Kasse A. wird beendet.
Mit dem Tag des Beginns der Familienversicherung hat ehemaliges Mitglied A. wieder vollen Leistungsanspruch.
Durch den Wechsel von Mitglied B. in eine andere Kasse ändert sich am Sachverhalt selbst nichts.
Zu Frage vom Römer : Einige Kassen teilen bei einem Kassenwechsel, der neuen Kassen per Kündigungsbestätigung mit, dass für das Mitglied eine Leistungseinschränkung besteht. Das gilt aber nur für das Mitglied, nicht für Familienangehörige, denn für die gilt wie gesagt, gibt es so etwas nicht.
Dass der Familienangehörige früher mal selbst Mitglied war und daraus eine Leistungseinschränkung vorgenommen wurde, das darf gar nicht mitgeteilt werden weil es dafür keinerlei Rechtsgrundlage gibt und zudem die Kasse auch gar nicht weiß ob überhaupt eine Familienversicherung bei der neuen Kasse
begründet wird.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 11.05.2012, 14:51
von Sonnenblume
Hallo,
vielen Dank für eure Hilfe.Werde mal versuchen mit der KK (A) zu sprechen.Werde euch das Resultat mitteilen