Hallo liebes Forum,
ich habe gestern vom Hauptzollamt Rosenheim eine Vollstreckungsankündigung bekommen (für die DAK).
Hintergrund ist (oder soll sein) dass ich für Juli 2009 - Sept. 2009 meine Versicherungsbeiträge nachzahlen soll. 2.700 €!!!!!!!!!
Zum Hintergrund:
Ich habe zum 30.06.2009 bei meinem alten Arbeitgeber gekündigt und mich bereits im Mai 2009 beim Arbeitsamt gemeldet. Für mich war das soweit alles erledigt. Da ich eine Abfindung bekommen habe (Aufhebungsvertrag) und somit eine 3 Monatige Sperre seitens des Arbeitsamtes mir bekannt war um ich keine Leistungen erhalten habe habe ich diese 3 Monate nichts unternommen. Ich wusste von nichts. Erst NACH diesen 3 Monaten bekam ich einen Hinweis dass ich nicht Arbeislos gemeldet bin. SCHOCK - das was ich im Mai 2009 gemacht hatte war nur die Arbeitssuchend Meldung. Egal dachte ich die 3 Monate habe ich keine Leistungen erhalten und von der Abfindung gelebt und gut ist.
Jetzt bekomme ich diese horrende Rechnung - ich weiss nicht was ich machen soll - da ich in der Annahme war das ich alles erledigt habe.
Bitte um Info was/ wie ich weiter verfahren soll.
Vielen lieben Dank im Vorraus!
Vollstreckungsankündigung des Hauptzollamts +++DRINGEND++
Moderator: Czauderna
-
- Beiträge: 582
- Registriert: 12.01.2012, 11:00
Hallo phz,
das wissen die Wenigsten, dass eine durchgehende Krankenversicherung bestehen MUSS. Aber es ist leider nunmal so. Egal ob man da krank war, oder nicht.
Die Nachforderung ist insofern korrekt. Der Monatsbeitrag orientiert sich bei Abfindungen in Höhe Deines letzten Bruttolohns.
Sprich mit der DAK, ob und in welcher Höhe ggf. eine Ratenzahlung möglich ist. Aber drum herum kommen wirst Du nicht, es sei denn, Du könntest für diese Zwischenzeit eine andere bestandene Krankenversicherung (z.B. in PKV) nachweisen.
Gruß
Sportsfreund
das wissen die Wenigsten, dass eine durchgehende Krankenversicherung bestehen MUSS. Aber es ist leider nunmal so. Egal ob man da krank war, oder nicht.
Die Nachforderung ist insofern korrekt. Der Monatsbeitrag orientiert sich bei Abfindungen in Höhe Deines letzten Bruttolohns.
Sprich mit der DAK, ob und in welcher Höhe ggf. eine Ratenzahlung möglich ist. Aber drum herum kommen wirst Du nicht, es sei denn, Du könntest für diese Zwischenzeit eine andere bestandene Krankenversicherung (z.B. in PKV) nachweisen.
Gruß
Sportsfreund
Hallo Sportsfreund,
vielen Dank für die Info.
Naja, das ist schon ein Schock - dass die Ansprüche der Krankenkasse berechtigt sind und ich da wohl auch nicht rauskomme.
Eine Frage noch: Wenn man mit offenen Karten spielt und einfach einräumt, dass man zwischen ArbeitsSuchend und ArbeitsLosenmeldung einfach nicht unterschieden hat. bzw. dieses einfach nicht wusste dass hier ein Unterschied besteht - aus unwissenheit -könnte es evtl. Sein dass das Arbeitsamt dies rückwirkend übernimmt???
Wahrscheinlich eher nicht oder?
Da meine ganze Familie (Vater, Mutter, Schwester) auch bei der DAK sind - gibt es auch keine Möglichkeit da irgendwie etwas über "Famielie" zu regeln oder????
Vielen Dank für deine Hilfe
vielen Dank für die Info.
Naja, das ist schon ein Schock - dass die Ansprüche der Krankenkasse berechtigt sind und ich da wohl auch nicht rauskomme.
Eine Frage noch: Wenn man mit offenen Karten spielt und einfach einräumt, dass man zwischen ArbeitsSuchend und ArbeitsLosenmeldung einfach nicht unterschieden hat. bzw. dieses einfach nicht wusste dass hier ein Unterschied besteht - aus unwissenheit -könnte es evtl. Sein dass das Arbeitsamt dies rückwirkend übernimmt???
Wahrscheinlich eher nicht oder?
Da meine ganze Familie (Vater, Mutter, Schwester) auch bei der DAK sind - gibt es auch keine Möglichkeit da irgendwie etwas über "Famielie" zu regeln oder????
Vielen Dank für deine Hilfe
Nachmal eine Frage an Alle:
Kann man mit denen nicht reden - Klar es war ein Versäumnis meierseits aus Unswissenheit (ja unwissenheit schützt vor strafe nicht )
Aber ich hatte mir ja ArbeitsSUCHEND gemeldet - mir war der Unterschied zu ArbeitsLOS melden einfach nicht klar.
Es wäre ja kein Mehraufwand entstanden wenn ich nur Fristgerecht zum ARbeitsamt geganen wäre hätte ich diesen Ärger jetzt nicht.
KAnn man dass der Krankenkasse nicht klarmachen dass es nur ein "Versäumniss" war. (Unwissenheit)
Vielen Dank für eure Hilfe.
Kann man mit denen nicht reden - Klar es war ein Versäumnis meierseits aus Unswissenheit (ja unwissenheit schützt vor strafe nicht )
Aber ich hatte mir ja ArbeitsSUCHEND gemeldet - mir war der Unterschied zu ArbeitsLOS melden einfach nicht klar.
Es wäre ja kein Mehraufwand entstanden wenn ich nur Fristgerecht zum ARbeitsamt geganen wäre hätte ich diesen Ärger jetzt nicht.
KAnn man dass der Krankenkasse nicht klarmachen dass es nur ein "Versäumniss" war. (Unwissenheit)
Vielen Dank für eure Hilfe.