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Krankenversicherung während Leistung zur Teilhabe durch DRV
Verfasst: 09.05.2012, 11:26
von AndreaH
Liebe Experten,
folgende Frage:
bin angestellt, seit längerem krank (AU), ausgesteuert von der Krankenkasse, jetzt arbeitslos (erhalte Arbeitslosengeld) - allerdings nur noch bis Mitte Juni 2012, und werde demnächst wohl eine Umschulung (berufliche Rehabiliationsmaßnahme) starten.
Was ist denn mit Sozialversicherungsbeiträgen in dieser Zeit? Ich bin dann ja nicht mehr bei der Arbeitsagentur. Und Übergangsgeld?
Vielen Dank vorab
Verfasst: 09.05.2012, 13:33
von Sportsfreund
Hi,
also Übergangsgeld zahlt der SV-Träger, der auch die berufliche Reha trägt. Über ÜG-Anspruch und -höhe würde ich am Besten dort mal nachfragen.
Übergangsgeld selbst verursacht keine KV-Pflicht. Sondern wenn, besteht lediglich durch den ÜG-Bezug eine zuvor bestandene Pflicht fort. Wichtig ist also, dass Du bis zum Reha-Beginn auch kv-pflichtig bist.
So mein Kenntnisstand.
Vielleicht wissen andere hier im Forum mehr.
Gruß
Sportsfreund
Verfasst: 09.05.2012, 19:22
von Czauderna
Hallo, es besteht schon Krankenversicherungspflicht -".....Die Versicherungspflicht tritt ein zum Zeitpunkt des Beginns der berufsfördernden Maßnahme und endet mit Ende der Maßnahme oder bei Weiterzahlung des Übergangsgeldes mit dem Tag, an dem die Zahlungen enden, § 190 Abs. 7 SGB V."
Gruss
Czauderna
Verfasst: 09.05.2012, 19:42
von AndreaH
Ah, vielen Dank.
Selbst wenn ich mich zwischen Ende Arbeitslosengeld und Beginn der Maßnahme freiwillig versichern müsste (mein Mann ist in der PV, Familienversicherung geht also nicht), wäre ich für den Zeitraum der Maßnahme pflichtversichert?
Und wer zahlt dann die Beiträge? Werden die direkt vom Übergangsgeld abgezogen? Ich gehe davon aus, dass die Beiträge zur Rentenversicherung dann auch aus dem Übergangsgeld abgezogen werden, richtig?
Verfasst: 09.05.2012, 19:52
von Czauderna
AndreaH hat geschrieben:Ah, vielen Dank.
Selbst wenn ich mich zwischen Ende Arbeitslosengeld und Beginn der Maßnahme freiwillig versichern müsste (mein Mann ist in der PV, Familienversicherung geht also nicht), wäre ich für den Zeitraum der Maßnahme pflichtversichert?
Und wer zahlt dann die Beiträge? Werden die direkt vom Übergangsgeld abgezogen? Ich gehe davon aus, dass die Beiträge zur Rentenversicherung dann auch aus dem Übergangsgeld abgezogen werden, richtig?
Hallo,
der Reha-Träger (Rentenversicherung o. Arbeitsamt) zahlt die Krankenversicherung,
ist der RV-Träger der Reha-Träger besteht während der Maßnahme Beitragsfreiheit in der Rentenversicherung (ich bin mir relativ sicher, dass es da genau so ist, wie bei der Krankenversicherung, bei der während des Krankengeldbezugs grundsätzlich Beitragsfreiheit besteht.)
Arbeitslosenversicherungsbeiträge werden nur dann abgezogen wenn die Maßnahme aus einer bestehenden Tätigkeit heraus begonnen wird.
Sollte einer der Experten da anderer Meinung sein, immer her damit, ich habe
"wieder einmal" nur aus der Erinnerung geschrieben, also nicht nachgeschaut.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 10.05.2012, 08:58
von Sportsfreund
Hi,
da war ich wohl nicht ganz richtig gelegen. Das ÜG selbst führt zwar nicht alleine zur KV-Pflicht, wohl aber die berufl. Reha-Maßnahme (§ 5 Abs. 1 Nr. 6 SGB V).
Also würde die eventuelle freiwillige Versicherung mit dem Vortag der Reha-Maßnahme enden.
Gruß
Sportsfreund
Verfasst: 10.05.2012, 11:47
von AndreaH
Vielen vielen Dank für die verständlichen und kompetenten Antworten, das hat mir wirklich sehr weitergeholfen!!!