Bully hat geschrieben:Czauderna hat geschrieben:
Das "schlimme" daran ist, dass es dort tatsächlich
Angebote gibt, die nicht von der Kasse gezahlt werden aber
trotzdem richtig gut sind.
Dann kommt eben, was kommen muss, der Patient
greift zu, laesst eine ueberfluessige Sache machen, zahlt dafuer richtig
viel Geld,
mmmmmmmmmmmmmhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhh
na, letztendlich hat die KK schon einen Ermessensspielraum,
welche Leistungen Sie doch erbringt / erstattet.
Gruß Bully
Hallo Bully,
auch so ein Irrtum, der sich weit verbreitet hat - "Kulanz" heisst das Zauberwort.
Es gibt zwei Gründe, die den "Ermessensspielraum" einer Kasse in solchen Sachen erheblich einschränken.
Der eine Grund ist der, dass Kulanz immer nur dann einsetzt, wenn eine Kasse einem Versicherten trotzdem eine Leistung zugesteht, die diesem nach den geltenden Rechtsvorschriften nicht zusteht (Beispiel - Gesetz sieht Kostenübernahme für Brillengestelle nicht vor - Kasse zahlt trotzdem). Das Problem an diesen Kulanzentscheidungen ist die Finanzierung solcher Sonderentscheidungen, aus dem Gesundheitsfonds werden solche Sache nicht finanziert, bleiben demnach nur die Verwendung von "Überschüssen" übrig, so sie denn vorhanden sind, bzw sein werden.
Ein weiterer Grund - bei einer einer gesetzlichen Krankenkasse handelt es sich um eine Solidargemeinschaft, d.h. wenn eine "Kulanzentscheidung" getroffen wird, muss der Entscheider davon ausgehen, dass die Solidargemeinschaft damit einverstanden ist, dass einem Einzelnen eine Leistung trotzdem bewilligt wird, obwohl sie ihm rechtlich nicht zusteht ??
Und selbst wenn er dies voraussetzt, schafft er damit einen Präzedenzfall, der
dann selbstverständlich für künftige Fälle immer als Entscheidungsgrundlage dient bzw. dienen muss. ??
Hinzu kommt auch noch, dass sich solche "Kulanz-Leistungen" herumsprechen, nicht zuletzt auch beim Arzt landen, dem dies natürlich in die Karten spielt - "Reichen Sie die Rechnung ruhig bei Ihrer Kasse ein, ich weiß von einem anderen Patienten, dass er/sie dort eine Kostenerstattung erhalten hat" - super ??!!
Eine riesiges Problem !! Wir reden hier nicht vom Ausnahmefall, bei dem die Kasse den MDK einschaltet um prüfen zu lassen, ob hier nicht trotzdem Leistungspflicht im Rahmen der Ermessensprüfung vorliegt, sondern wir reden von den ganz alltäglichen Fällen, IGEL-Leistungen eben.
Du bist selbst Mitglied einer GKV ??!! - Ist es tatsächlich in deinem Sinne, dass anderen Versicherten solche Kulanzleistungen bewilligt werden, dir aber
nicht - und wenn du nicht zum Arzt gehst, bist du damit einverstanden, dass deine Beiträge für solche Entscheidungen verwendet werden - ich bin auch Mitglied einer GKV-Kasse (natürlich), und ich bin es nicht !!
Gruss
Czauderna