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Notdienstgebühr bei Zuzahlungsbefreiung ja oder nein?
Verfasst: 06.05.2012, 08:44
von Violetta76
Ich war gestern beim HNO-Notdienst und habe bei der Anmeldung meine KKK und meine Befreiung vorgelegt. Da meinte die Sprechstundenhilfe: Die 10,00 € müssen sie aber trotzdem zahlen, die Befreiung gilt beim Notdienst nicht. Ich habe dann mit ihr lange rumdiskutiert, sie war sichtlich nervös und ich musste ihr dann unterschreiben, dass ich die 10,00 € zahle, wenn sie die KK nicht zahlt. Das musste ich noch nie. Ich war vor 1 1/2 Jahren oft beim HNO-Notdienst, weil ich auch da eine Gehörgangsentzündung hatte und es wollte nie jemand die 10,00 € haben. Ich mein ich habe meine Belastungsgrenze gezahlt und hätte dann ja 10,00 € mehr an Belastung geleistet. Das macht ja keinen Sinn.
Meine Frage ist eigentlich, was passiert, wenn andere von der Zuzahlung Befreite die 10,00 € gutgläubig zahlen (und davon gibt es sicherlich welche) und die KK zahlt die auch, dann hat der Arzt ja 10,00 € mehr eingenommen?
Verfasst: 06.05.2012, 09:55
von broemmel
Wieso hat der Arzt 10 € mehr eingenommen?
Verfasst: 06.05.2012, 10:05
von HansHuckebein
Man kann die 10 Euro ja auch zahlen, dem Personal in der Notfallpraxis entgegen kommen und dann bei der KK zur Erstattung einreichen.
Sie schreiben: "War oft beim Notdienst". Keine Zeit während der regulären Sprechzeiten? Es ist stets ärgerlich, wenn im Notdienst immer wieder (dieselben) Patienten auftauchen, weil es bequem ohne Termin geht. Die echten Notfälle sitzen da mit Schmerzen und warten.. warten.. warten....
Ich finde die Notfallgebühr daher als Steuerungselement sinnvoll und sie sollte nur bei "echten Notfällen" erstattet werden.
Verfasst: 06.05.2012, 11:36
von Czauderna
Hallo,
für solche Fälle gibt es eben den Befreiungsausweis, wenn dieser dem Notarzt vorgezeigt wird, dann nimmt der auch keine 10,00 €.
Sicher ist es in diesem Fall das Einfachste und auch der beste Rat, die Quittung der Kasse einzureichen - diese erstattet dann die 10,00 € zurück.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 06.05.2012, 14:26
von Violetta76
HansHuckebein hat geschrieben:Man kann die 10 Euro ja auch zahlen, dem Personal in der Notfallpraxis entgegen kommen und dann bei der KK zur Erstattung einreichen.
Sie schreiben: "War oft beim Notdienst". Keine Zeit während der regulären Sprechzeiten? Es ist stets ärgerlich, wenn im Notdienst immer wieder (dieselben) Patienten auftauchen, weil es bequem ohne Termin geht. Die echten Notfälle sitzen da mit Schmerzen und warten.. warten.. warten....
Ich finde die Notfallgebühr daher als Steuerungselement sinnvoll und sie sollte nur bei "echten Notfällen" erstattet werden.
Glaub mir, ich hätte mir den Weg gerne erspart. Ich war Freitag hier beim HNO-Arzt zu den regulären Öffnungszeiten (ohne Termin, aber mit Warten). Ich hatte seit Donnerstagabend Schmerzen im linken Ohr, hab teilweise auch nichts mehr gehört und bin hin, weil ich schon die Vermutung hatte, ich habe wieder eine Gehörgangsentzündung. Er hat die Ohren nur saubergemacht und meinte: Ja, nehmen sie die Tropfen (Cortisonhaltig) und dann müsste es in drei bis vier Tagen besser sein.
Samstagnacht ereilten mich Ohrenschmerzen, wie ich sie keinem Menschen wünsche, ich konnte nicht schlafen, weil selbst beim Liegen auf dem Rücken oder der rechten Seite tat mir mein Ohr weh und das nicht zu knapp. Durch die Notfallhotline habe ich erfahren, dass der nächste HNO-Arzt knapp 60 km von hier entfernt ist, ja, geht aber nicht anders. Ich also hingefahren und ja, es ist eine starke Gehörgangsentzündung, ich habe einen Salbenstreifen und Antibiotika bekommen. Die Schmerzen sind mit 2 x IBU 400 gerade so zu ertragen.
Also ich war das letzte Mal vor 1 1/2 Jahren beim Notdienst. Von häufig Notdienst nutzen, kann da ja wohl keine Rede sein. Nur Kinder werden logischerweise immer am WE krank und da musste ich schon hin- und wieder mal den Notdienst im KH nutzen mit Wartezeiten von bis zu 3 Stunden, also nix mit Wartezeitverkürzung durch Notdienst.
@broemmel
Na wenn ich das richtig verstehe, nimmt er von mir die 10 € ein, die er von der KK nicht bekommt, wenn ich nicht befreit bin. Wenn ich aber befreit bin und er nimmt von mir 10 €, dann bekommt er doch trotzdem von der KK die 10 €, weil die ja sagen ich bin befreit und deshalb hat er von mir die 10 € nicht erhalten. Oder hab ich da was falsch verstanden? Ich dachte so läuft das.
@Czauderna
Du weißt doch, dass ich nix mehr von der KK erstattet bekomme wenn ich es vorstrecke, weil die das nicht einsehen.