Antrag auf Zuzahlungsbefreiung bei Chronisch Kranken?
Verfasst: 03.05.2012, 17:07
Guten Tag,
da ich nur über ein geringes Einkommen verfüge (ca. 13.000 € brutto pro Jahr) und im Sommer ein 12-wöchiger Krankenhausaufenthalt ansteht, habe ich einen Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung an meine Krankenkasse geschickt.
Habe die Fragen zum Einkommen beantwortet, Original-Quittungen (Medikamente, Praxisgebühr) beigefügt und drum gebeten die Differenz bis zur individuellen Belastungsgrenze abzubuchen.
Ich bin seit Juni 2010 durchgehend in psychotherapeutischer Behandlung und meine Therapeutin hat mir das entsprechende Formular ausgefüllt, damit bei mir die Belastungsgrenze für Chronisch Kranke angesetzt werden kann. Die Kasse hat mir zugesichert, dass auch psychologische Psychotherapeuten dies ausfüllen dürfen. Ist das korrekt?
Wie lange benötigt die Kasse ca., um einen solchen Antrag zu bearbeiten?
Es ergeht erst ein Bescheid und dann wird das Geld abgebucht, oder? Hatte eine einmalige Einzugsermächtigung erteilt.
Nachdem das Geld abgebucht wurde, bekomme ich einen Befreiungsausweis? Wie sieht so was aus? Finde nichts im Netz. Muss auf der Chipcard auch etwas geändert werden?
Mein Einkommen für die verbleibenden Monate des Jahres konnte ich jetzt nur schätzen. Am Jahresende bekommt die Kasse ja die Bescheinigung vom Arbeitgeber aus der der Verdienst ersichtlich ist, oder? Dann muss man entweder etwas nachzahlen oder vielleicht sogar eine Erstattung, richtig?
Danke.
da ich nur über ein geringes Einkommen verfüge (ca. 13.000 € brutto pro Jahr) und im Sommer ein 12-wöchiger Krankenhausaufenthalt ansteht, habe ich einen Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung an meine Krankenkasse geschickt.
Habe die Fragen zum Einkommen beantwortet, Original-Quittungen (Medikamente, Praxisgebühr) beigefügt und drum gebeten die Differenz bis zur individuellen Belastungsgrenze abzubuchen.
Ich bin seit Juni 2010 durchgehend in psychotherapeutischer Behandlung und meine Therapeutin hat mir das entsprechende Formular ausgefüllt, damit bei mir die Belastungsgrenze für Chronisch Kranke angesetzt werden kann. Die Kasse hat mir zugesichert, dass auch psychologische Psychotherapeuten dies ausfüllen dürfen. Ist das korrekt?
Wie lange benötigt die Kasse ca., um einen solchen Antrag zu bearbeiten?
Es ergeht erst ein Bescheid und dann wird das Geld abgebucht, oder? Hatte eine einmalige Einzugsermächtigung erteilt.
Nachdem das Geld abgebucht wurde, bekomme ich einen Befreiungsausweis? Wie sieht so was aus? Finde nichts im Netz. Muss auf der Chipcard auch etwas geändert werden?
Mein Einkommen für die verbleibenden Monate des Jahres konnte ich jetzt nur schätzen. Am Jahresende bekommt die Kasse ja die Bescheinigung vom Arbeitgeber aus der der Verdienst ersichtlich ist, oder? Dann muss man entweder etwas nachzahlen oder vielleicht sogar eine Erstattung, richtig?
Danke.