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Einstellung der KG Zahlung
Verfasst: 02.05.2012, 18:34
von Bechti63
Hallo miteinander,
ich bin dem Forum frisch beigetreten und hoffe, hier eure Hilfe zu finden. Meine Geschichte im Zeitraffer: weibl. 49 Jahre
AU seit 07/11, KG seit 09/11
Meine Diagnose(n): Morbus Bechterew, Psoriasis Arthriits und Depressionen. Zur Zeit mache ich auch eine Psychotherapie.
Lag im letzten Jahr in der Rheumaklinik, danach Reha, danach wieder AU. Wurde auch als arbeitsunfähig aus der Reha entlassen. Gesundheitszustand hat sich seit Beendigung der Reha weiterhin verschlechtert. Alles geht in Richtung EU. Heute kommt von meiner KK ein kurzer Brief, in dem mir mitgeteilt wird, dass ich lt. ihrer Aktenlage ab 04.05.12 wieder arbeiten kann und somit auch das KG nicht weiter gezahlt wird. Bin ziemlich fertig deswegen. Ist ja mein einziges Einkommen und wovon soll ich sonst leben?! Widerspruch habe ich heute sofort eingelegt. Meine Ärztin habe ich informiert. Sie hat heute sofort an den MDK geschrieben. Gibt es noch etwas, was ich schon tun kann oder muss ich einfach warten? Danke für eure Antworten. LG[/quote]
Verfasst: 02.05.2012, 18:53
von Krankenkassenfee
Hallo,
bitte bei der Kasse um Akteneinsicht. Lass Dir den ausführlichen Bericht der Rehamaßnahme in Kopie senden und das MDK-Gutachten nebst der Unterlagen, auf die es sich stützt.
Ansonsten hast Du mit dem Widerspruch schon mal den richtigen Weg eingeschlagen. Wichtig ist jetzt noch, dass der Arzt das untermauert (mit Schreiben an dem MDK und Attesten), aber das hat er ja Deiner Aussage schon getan.
Mal eine andere Frage, stehst Du noch in einem Arbeitsverhältnis? Ist irgendetwas vorgefallen, warum die Kasse mit einem Mal zu diesem Ergebnis kommt?
Ansonsten musst Du nun abwarten. Der MD wird sich mit dem Widerspruch beschäftigen. Und da gibt es 2 Möglichkeiten, es wird dem sofort und per Aktenlage stattgegeben. Oder Du wirst zu einer persönlichen Untersuchung beim MDK eingeladen. Und danach entscheidet es sich.
Solange wird die Kasse wohl kein Krankengeld zahlen.
Erfahrungsgemäß wird das kurzfristig bearbeitet.
LG, Fee
Verfasst: 02.05.2012, 19:18
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 02.05.2012, 21:12
von Bechti63
Danke euch für eure Antworten. Also zur Frage der Beschäftigung: ich bin seit 1998 selbständig. Habe ein Versicherungsbüro gehabt und war 90% im Aussendienst tätig. Aufgrund der Selbständigkeit habe ich keinen Anspruch auf ALG. Ich denke, dass das plötzliche Reagieren der KK daran liegt, dass ich den Sachbearbeiter in seinen persönlichen Befindlichkeiten getroffen habe. Der Sachbearbeiter rief ständig bei mir an um sich nach meinem Befinden zu erkundigen und fragte in der Tat, was er tun müsse, damit ich wieder arbeiten gehe
Die Anrufe erfolgten regelmäßig und ständig muss ich Rechenschaft über meine Arztbesuche bei ihm ablegen. Diese Situation belastete meine Psyche noch mehr, so dass meine Psychologin mir empfahl, den Sachbearbeiter direkt darauf anzusprechen und ihm aufzuzeigen, dass diese Vorgehensweise keinen Sinn macht und auch nicht gerade zu meiner Genesung beiträgt. Das habe ich dann auch getan. Offensichtlich konnte er so gar nicht damit umgehen, denn postwendend bekam ich dieses Schreiben zur Einstellung der Zahlung.
Verfasst: 02.05.2012, 21:37
von Gast
Verfasst: 02.05.2012, 21:44
von Kernschmelze
Hallo Bechti63,
ich betreue einen Fall, bei dem das zynische Verwaltungshandeln der Kasse ebenfalls zu einer massiven psychischen Belastung einer psychisch Kranken geführt hat. Damals wurde umgehend eine gutachterliche Stellungnahme der Psychologin eingeholt, die feststellte, dass die akute, massive Gesundheitsverschlechterung auf die nicht vorhersehbaren Aktionen der Krankenkasse – plötzliche Einstellung Krankengeld und Aufforderung zur umgehenden Meldung als „gesund“ oder sonst zum Arbeitsamt – kausal (!) zurückzuführen waren.
Nachdem die existenzerhaltenden Dinge – Fortzahlung des Krankengeldes – geklärt waren, wurde auf Basis des o. g. psychologischen Gutachtens die Kasse wegen Amtspflichtverletzung (§839 Abs. 1 BGB i. V. m. Art 34 GG) auf Schmerzensgeld verklagt. Diese Klage muss aus rechtssystematischen Gründen beim Landgericht als 1. Instanz geführt werden (und nicht beim Sozialgericht!). Der Prozess läuft noch. Aber: Die Klägerin sieht dem Ausgang des Verfahrens „mit Gelassenheit“ entgegen.
Falls Du also diesen Weg später gehen willst, was m. E. notwendig ist, um diesem menschenverachtenden Verwaltungshandeln der Kassen im Sinne nachfolgender "Opfer" einen Riegel vorzuschieben, dann rate ich, bereits jetzt die entsprechenden Beweise zu sammeln.
Gruß, Kernschmelze
Verfasst: 02.05.2012, 23:04
von Schmarotzer,der
Fatbob hat geschrieben:
Schulung der AOK SB
Und um welche AOK handelte es sich?
Verfasst: 03.05.2012, 06:42
von Krankenkassenfee
Hallo,
ich find es immer interessant, dass sofort der Kasse unrechtes Händeln unterstellt wird, und die Gesundschreibung per se als unrechtmäßig erkannt wird.
Also ich weiß nicht, ob die Selbständigkeit wieder aufgenommen werden kann. Und eine durchgeführte Psychotherapie bedingt alleine auch keine AU. Auch die anderen Diagnosen führen nicht automatisch zur AU.
Ohne dass man also den Sachverhalt incl. medizinischer Unterlagen und Gutachten kennt - lehnen sich manche hier ganz schön weit aus dem Fenster. Und so schürt man vielleicht auch falsche Hoffnungen, nur mal so am Rande.
In wieweit Anrufe der Kasse zum Verschlechtern des Gesundheitszustandes beitragen ist sicher auch individuell. Und ungesetzlich ist das auch nicht, wie man so zwischen den Zeilen lesen könnte. Dass es da Licht und Schatten gibt mag ich nicht abstreiten. Aber ich glaube nicht, dass der Besitz interner Schulungsunterlagen an einem Sachverhalt etwas ändern. Da wäre ein Artikel im Spiegel sicher zielführender.
Du hast Dich richtig verhalten, nun müssen die med. Befunde geprüft werden. Und das kann keiner hier - auch wenn manche es glauben
LG, Fee
Verfasst: 03.05.2012, 11:10
von Kernschmelze
Hallo Fee,
Du bemerktest - rhetorisch nicht ungeschickt - „am Rande“, dass die hier von Betroffenen vorgelegten Fallbeschreibungen „vielleicht auch falsche Hoffnungen“ schüren könnten. Ich will das nicht ausschließen, obwohl ich glaube, dass die „richtigen“ Hoffnungen bei Weitem überwiegen.
Allerdings sind es doch wohl in erster Linie die Krankenkassen, die ihren Versicherten mit allerlei psychologischen Marketingtricks falsche Hoffnungen machen. Da ist vor allem die Hoffnung des i. d. R. im Sozialrecht unbewanderten Patienten, nach Recht und Gesetz behandelt zu werden. Und diese Hoffnung trügt in so vielen Fällen, dass von „Irrtum“ wohl nicht mehr die Rede sein kann.
Krankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie haben vor allem rechtmäßig zu handeln. Die Kassen haben den Versicherten zu dienen. Doch was hören wir: „Kassen machen Druck auf Kranke“. (
http://www.abendblatt.de/politik/deutsc ... ranke.html)
Es wird dringend Zeit, dass unrechtmäßig handelnde Kassen sanktioniert und an den Pranger gestellt werden. Ab und zu mal ein shitstorm bei facebook würde schon helfen.
Gruß, Kernschmelze
Verfasst: 03.05.2012, 13:14
von Czauderna
Hallo,
rein inhaltlich kann man dem von Kernschmelze zitierten Artikel nicht widersprechen. Kein Kenner der Materie wird bestreiten wollen, dass es keine Auswüchse im "Fallmanagement" gibt. Die Beispiele allein hier beweisen dies zur Genüge, obwohl auch da nicht von "flächendeckenden" Aktionen die Rede sein kann - gemessen an der Gesamtzahl der
"Krankengeldfälle" aller Krankenkasse in Deutschland sind und bleiben es "Ausnahmen", die aber keinsfalls zu entschuldigen sind. Mir geht es hier ausschliesslich um die These, dass sich alle Krankenkasse solcher
"Methoden" bedienen würden.
Sehr interfessant finde ich aber auch den Schluss dieses Artikels, den ich mal hier wiedergeben darf ------------------
"Zwischen 2004 und 2010 haben sich die Krankheitstage aufgrund psychischer Leiden verdreizehnfacht, haben die Betriebskrankenkassen festgestellt. Über den Finanzausgleich wird geregelt, dass eine Kasse mit besonders vielen kranken Versicherten nicht deshalb pleitegehen kann. Allerdings hat das System einen Webfehler. "Für das Krankengeld", sagt Verbraucherschützerin Köster-Steinebach, "gibt es kein Geld aus dem Gesundheitsfonds."
Wohlgemerkt, das hat keine Kasse ausgeführt sondern der Verbraucherschutz, wohl wissend, dass es an der "Politik" liegt.
Wenn man den Gedanken weiterführt, würde das bedeuten, dass es eben
keine "ehrgeizigen" Vorgaben oder Zielplanungen geben würde und dass noch viele "motivierte" Mitarbeiter geben würde, die für solche "Einzefälle" sorgen würden, wie wir sie hier zum großen Teil "beklagen" müssen.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 03.05.2012, 15:23
von Kernschmelze
@Czauderna
Dass die hier aufgezeigten rechtswidrigen Methoden flächendeckend zur Anwendung kommen, ist eine berechtigte Annahme. Dieser Generalverdacht ist für mich solange gerechtfertigt, wie der GKV SV als Sprachrohr der Krankenkassen einen Generalverdacht des Sozialmissbrauchs gegenüber allen Krankengeldempfängern äußert. faz.net/aktuell/wirtschaft/gesundheitspolitik-krankengeldbezieher-unter-missbrauchsverdacht-11584421.html
An anderer Stelle habe ich ausgeführt, dass es zuvörderst die Aufgabe der Krankenkassen ist, diese Ebene der gegenseitigen Verdächtigungen zu verlassen und den Nachweis über das durchgehend regelmäßig rechtmäßige Verwaltungshandeln zu erbringen. Der betroffene Versicherte hat die entsprechenden Daten nicht, er kann nur hochrechnen und pauschalieren. Den Kassen liegen diese Daten vor. Mehr noch: Sie sind gemäß § 12 KSVwV (Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Statistiken in der gesetzlichen Krankenversicherung) „Sozialgerichtsbarkeit – Vorverfahren –„ sogar verpflichtet, diese Daten zu sammeln.
Übrigens: Dass die Kassenvorstände es hinnehmen, dass ihre Fallmanager generell verdächtigt werden, unrechtmäßig zu handeln, ist m. E. ein Bruch der Fürsorgepflicht. Insofern wäre es an der Zeit, wenn die o. g. Daten veröffentlicht werden würden. Es ist im Sinne beider Parteien, die sich hier beharken. Die Debatte würde sich entschärfen.
Solange aber der Generalverdacht gegenüber Krankengeldempfängern besteht und die Daten nach § 12 KSVwV nicht regelmäßig von den Kassen veröffentlicht werden (z. B. in den jährlichen Jubelbroschüren, genannt „Geschäftsbericht“ oder „Gesundheitsreport“), bleibe ich dabei: Die gesetzlichen Krankenkassen handeln allesamt regelmäßig und vorsätzlich rechtswidrig zum Nachteil ihrer Versicherten. Machts Sinn subsumiert die Tatbestände unter dem Begriff "kriminelle Vereinigung".
Gruß, Kernschmelze
Verfasst: 03.05.2012, 17:13
von Czauderna
Hallo Kernschmelze,
wenn als Argument für kontra und pro ausschliesslich nur die Artikel in diversen Medien ins Feld geführt wird, dann vermutet der Argumentierende, aber er weiß nix genaues - und solange jemand etwas vermutet und es als seine Meinung darstellt ist, dann ist es auch soweit okay. Nur aus der Vermutung heraus seiner Umwelt suggerieren zu wollen, dass daraus als Fakt die "gesetzliche Krankenversicherung als kriminelle Vereinigung" entsteht, das geht dann doch etwas zu weit.
Es geht auch an der Realität weit vorbei zu fordern, dass sich "Kassenvorstände" und persönlliches Fehlverhalten von Mitarbeitern kümmern muessten, dafür hat man im Unternehmen seine Personalabteilung und dort ganz bestimmte Regularien was das angeht -
klar, in Klein- und mittelständischen Unternehmen macht so etwas noch der Chef persönlich, nicht wahr ??.
Ich wiederhole mich gerne, es gibt sicher Fälle, ob deren Behandlung durch die zuständige Krankenkasse (Mitarbeiter) einem als Aussenstehender die Spucke weg bleibt bei soviel Unverschämtheit und
ja, auch total falscher Rechtsanwendung, aber deshalb alle Beteiligten dieses Systems über einen Kamm zu scheren- dagegen wehre ich mich
vehement.
Vielleicht kann ja ein anderer Kassen-Mitarbeiter mal berichten -
sind denn auch Fälle bekannt , bei denen ein Versicherter eine Zivilklage
gegen einen Kassen-Mitarbeiter wegen desssen Handelns angestrengt hat ??, also mir ist kein Fall bekannt, weder bei uns, noch bei anderen Kassen.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 03.05.2012, 17:19
von Krankenkassenfee
Hallo,
schweifen wir nicht mal wieder vom Thema ab?
Bechti hat ein konkretes Problem - und wir sind schon wieder beim großen Ganzen. Das ist nicht zielführend. Und für diese Art der Diskussion gibt weiß Gott schon genug andere Threads hier
LG, Fee
Verfasst: 03.05.2012, 17:35
von Czauderna
Krankenkassenfee hat geschrieben:Hallo,
schweifen wir nicht mal wieder vom Thema ab?
Bechti hat ein konkretes Problem - und wir sind schon wieder beim großen Ganzen. Das ist nicht zielführend. Und für diese Art der Diskussion gibt weiß Gott schon genug andere Threads hier ;-)
LG, Fee
Hallo,
dein Beitrag bzw. deine Antwort war doch perfekt, kann ich nur unterstreichen. Wir müssen doch nicht alle die gleiche Antwort geben ??
Wenn Bechti mit deiner Antwort nix anfangen kann, was ich sehr stark bezweifle, wird sie sich wieder melden - denke ich jedenfalls.
Aber mit dem Abweichen vom Thema, da hast du schon recht, aber
jetzt werde ich auch mal ´wieder zum Kind - "Die anderen haben angefangen" - Doppel-Grins !!
Gruss
Czauderna
Verfasst: 03.05.2012, 21:54
von Kernschmelze
Hallo,
der neueste Bericht über"Abzockermethoden" der GKV in der WELT:
Guckst Du, hier: welt.de/wirtschaft/article106240640/Wie-Krankenkassen-an-ihren-Patienten-sparen.html
Gruß, Kernschmelze