Hallo,
kurz zu mir...
ich erhalte seit 13.12.11. KG, mein AV endete am 31.12.11
meine Krankschreibung wird bis zum Mutterschutz gehen...
Wie verhält es sich denn dann?
Wenn ich am 22.6. in Mutterschutz gehe, muss meine beh. Ärztin beim Auszahlschein dann schreiben dass ich wieder ab 22.6. arbeitsfähig bin?
Denn ab 22.6. werde ich ja den Zettel fürs Mutterschaftsgeld bekommen, und den bei der KK einreichen.
Oder wie muss ich das handhaben?
Danke
Krankengeld und Mutterschutz
Moderator: Czauderna
Frage dazu
wenn ich am 3.5. bei der vorsorge war, und der nä termin der 4.6. wäre, ginge das?
denn iwo habe ich gelesen wenn es eine tag später ist ( z.b. der 4.6.) und man war am 3.5. dort entfällt der krankengeldanspruch.
Ist das so?
denn iwo habe ich gelesen wenn es eine tag später ist ( z.b. der 4.6.) und man war am 3.5. dort entfällt der krankengeldanspruch.
Ist das so?
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- Beiträge: 582
- Registriert: 12.01.2012, 11:00
Hi,
Dein Fall ist ähnlich der im Parallelthread von luckyluke. Du hast evtl. aber Glück, da Du vielleicht ja Pflichtversicherte bist. Denn dadurch kann sich das MG an das KG anschließen.
Ob Dich Dein Arzt über den 22.6.12 hinaus AU schreibt, ist eigentlich egal. Denn dass ab Schutzfristbeginn MG und kein KG mehr gezahlt wird, erfolgt automatisch durch die KK.
Und Du hast Recht. Und es ist sehr wichtig: Achte darauf, dass zwischen den Krankmeldungen bzw. Auszahlscheinen keine Lücke dazwischen liegt. Du musst also spätestens am letzten Tag des "Bis-Datums" des vorherigen Auszahlscheins erneut beim Arzt gewesen sein, um Dich weiter krankschreiben zu lassen. Die Konsequenzen wären u.U. immens.
- Wegfall KG
- da du arbeitslos bist, keine erneute KG-Zahlung mit Tag nach der (nächsten) ärztlichen Feststellung
- da kein KG, auch keine Versicherung mit, damit auch kein MG-Anspruch
Gruß
Sportsfreund
Dein Fall ist ähnlich der im Parallelthread von luckyluke. Du hast evtl. aber Glück, da Du vielleicht ja Pflichtversicherte bist. Denn dadurch kann sich das MG an das KG anschließen.
Ob Dich Dein Arzt über den 22.6.12 hinaus AU schreibt, ist eigentlich egal. Denn dass ab Schutzfristbeginn MG und kein KG mehr gezahlt wird, erfolgt automatisch durch die KK.
Und Du hast Recht. Und es ist sehr wichtig: Achte darauf, dass zwischen den Krankmeldungen bzw. Auszahlscheinen keine Lücke dazwischen liegt. Du musst also spätestens am letzten Tag des "Bis-Datums" des vorherigen Auszahlscheins erneut beim Arzt gewesen sein, um Dich weiter krankschreiben zu lassen. Die Konsequenzen wären u.U. immens.
- Wegfall KG
- da du arbeitslos bist, keine erneute KG-Zahlung mit Tag nach der (nächsten) ärztlichen Feststellung
- da kein KG, auch keine Versicherung mit, damit auch kein MG-Anspruch
Gruß
Sportsfreund