Höhe des Krankengelds?
Verfasst: 30.04.2012, 10:18
Hallole,
mal eine Frage:
Beim ALG1 gibt es ja den § 131 Abs.4 SGB III:
Dieser § sagt: " Hat der Arbeitslose innnerhalb der letzen 2 Jahre vor der Entstehung des Anspruchs Arbeitslosengeld bezogen, ist Bemesungsentgelt mindestens das Entgelt, nach dem das Arbeitslosengeld zuletzt bemessen worden ist."
Sprich: Auch wenn ich zwischendrin einen Job hatte, bei dem ich weniger verdient habe, gilt als Bemessungsgrundlage weiterhin die höhere Summe.
Gibt es einen Vergleichbaren § auf im Bezug aufs Krankengeld?
LG
mal eine Frage:
Beim ALG1 gibt es ja den § 131 Abs.4 SGB III:
Dieser § sagt: " Hat der Arbeitslose innnerhalb der letzen 2 Jahre vor der Entstehung des Anspruchs Arbeitslosengeld bezogen, ist Bemesungsentgelt mindestens das Entgelt, nach dem das Arbeitslosengeld zuletzt bemessen worden ist."
Sprich: Auch wenn ich zwischendrin einen Job hatte, bei dem ich weniger verdient habe, gilt als Bemessungsgrundlage weiterhin die höhere Summe.
Gibt es einen Vergleichbaren § auf im Bezug aufs Krankengeld?
LG