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Ich steig hier nicht mehr durch!

Verfasst: 26.04.2012, 10:35
von reallyangry
Hallo,
ich bin jetzt wirklich verwirrt, nachdem ich hier viele Beiträge gelesen habe.
In meinem Bescheid über die Einstellung des KRG steht:
Wegen eventueller Ansprüche wenden sie sich bitte sofort an die Agentur für Arbeit. Sollte diesem Leistungsanspruch nicht entsprochen werden, setzen sie sich bitte mit dem für sie zuständigen Sozialamt in Verbindung, damit ihr Lebensunterhalt gesichert ist.

Gehe ich recht in der Annahme, dass mit Leistungsanspruch ALG 1 gemeint ist?

Ich bin nicht arbeitslos, sondern AU und es liegt auch keine drohende Kündigung in der Luft. Ergo kann ich doch gar kein ALG 1 bekommen - oder sehe ich das falsch?

Und wieso dann zum Sozialamt? Ich hab' mal gehört das bei "Langzeiterkrankungen" die RV eingeschaltet wird, und das dort "Reha vor Rente" gilt.
Kann mir jemand mal ein Step by Step Procedere auflisten, was man zu tun hat, wenn kein Widerspruch läuft...ohne SGB§§, bitte.
Im Voraus schon mal vielen Dank.
LG
Really[Really]Angry - Wut ist steigerungsfähig

Verfasst: 26.04.2012, 11:00
von Gast

Verfasst: 26.04.2012, 11:38
von reallyangry
Hallo Fatbob,
kann schon sein, dass da 'ne Antwort vorlag. Ich hab soviele andere Beiträge gelesen, dass ich meine eigene Anfrage gar nicht mehr beachtet habe. Aussteuerung ist zum 07.07.,
ob der Antrag dann bis dahin durch ist, kann mir im Moment relativ wurscht sein. Da hab ich andere Sorgen zur Zeit... Danke für die Antwort.
LG

Verfasst: 03.05.2012, 16:37
von reallyangry
Ich war dann mal beim Arbeitsamt. Bin mit einem Haufen Formulare nach Hause geschickt worden und zum 14.06. wiederbestellt.
Auf dem Formular für den Arbeitgeber steht:

Sie [der AG] haben heute die Arbeitsbescheinigung erhalten. Bitte geben Sie diese nach der Ausstellung an ihre ehemalige AN/Ihren ehemaligen AN zurück.

FRAGE: Wieso EHEMALIG?

Ich bin AU und nicht gekündigt. Für mich hat "ehemalig" die so ungefähr die Bedeutung von: damit besteht kein Arbeitsverhältnis mehr
Interpretier ich da was rein?

Verfasst: 03.05.2012, 16:39
von broemmel
Also ich würde ja einfach die Stelle fragen die diese Formulare erstellt hat.
Und auch die Stelle die später Leistungen gewähren soll.

Verfasst: 03.05.2012, 16:54
von Krankenkassenfee
Hallo,

ganz einfach: Im sozialversicherungsrechtlichem Sinn endet Dein Beschäftigungsverhältnis mit dem Tag der Aussteuerung.

Arbeitsrechtlich besteht es weiter.

Deshalb für die Arbeitsagentur: Ehemaliger Arbeitgeber.

LG, Fee

Verfasst: 03.05.2012, 18:45
von reallyangry
Danke für die Antworten- die "Formularformulierung" ist schon erschreckend, meiner Meinung nach.
Auf der nächsten Seite steht: Bitte beachten Sie: Dies ist eine Urkunde, zu deren Ausstellung der AG bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnises verpflichtet ist.
Ich hoffe, du hast Recht, Fee.

Das sind wirklich Formulierungen, bei denen man erst mal anfängt, sich "im Kreis" zu drehen.
Nochmals, danke für die schnelle Antwort.