Ich steig hier nicht mehr durch!
Verfasst: 26.04.2012, 10:35
Hallo,
ich bin jetzt wirklich verwirrt, nachdem ich hier viele Beiträge gelesen habe.
In meinem Bescheid über die Einstellung des KRG steht:
Wegen eventueller Ansprüche wenden sie sich bitte sofort an die Agentur für Arbeit. Sollte diesem Leistungsanspruch nicht entsprochen werden, setzen sie sich bitte mit dem für sie zuständigen Sozialamt in Verbindung, damit ihr Lebensunterhalt gesichert ist.
Gehe ich recht in der Annahme, dass mit Leistungsanspruch ALG 1 gemeint ist?
Ich bin nicht arbeitslos, sondern AU und es liegt auch keine drohende Kündigung in der Luft. Ergo kann ich doch gar kein ALG 1 bekommen - oder sehe ich das falsch?
Und wieso dann zum Sozialamt? Ich hab' mal gehört das bei "Langzeiterkrankungen" die RV eingeschaltet wird, und das dort "Reha vor Rente" gilt.
Kann mir jemand mal ein Step by Step Procedere auflisten, was man zu tun hat, wenn kein Widerspruch läuft...ohne SGB§§, bitte.
Im Voraus schon mal vielen Dank.
LG
Really[Really]Angry - Wut ist steigerungsfähig
ich bin jetzt wirklich verwirrt, nachdem ich hier viele Beiträge gelesen habe.
In meinem Bescheid über die Einstellung des KRG steht:
Wegen eventueller Ansprüche wenden sie sich bitte sofort an die Agentur für Arbeit. Sollte diesem Leistungsanspruch nicht entsprochen werden, setzen sie sich bitte mit dem für sie zuständigen Sozialamt in Verbindung, damit ihr Lebensunterhalt gesichert ist.
Gehe ich recht in der Annahme, dass mit Leistungsanspruch ALG 1 gemeint ist?
Ich bin nicht arbeitslos, sondern AU und es liegt auch keine drohende Kündigung in der Luft. Ergo kann ich doch gar kein ALG 1 bekommen - oder sehe ich das falsch?
Und wieso dann zum Sozialamt? Ich hab' mal gehört das bei "Langzeiterkrankungen" die RV eingeschaltet wird, und das dort "Reha vor Rente" gilt.
Kann mir jemand mal ein Step by Step Procedere auflisten, was man zu tun hat, wenn kein Widerspruch läuft...ohne SGB§§, bitte.
Im Voraus schon mal vielen Dank.
LG
Really[Really]Angry - Wut ist steigerungsfähig