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Krankenversicherungsbeiträge bei AOK exorbitant gestiegen

Verfasst: 25.04.2012, 12:45
von paulemann2008
Hallo Zusammen, ich bin neu hier und benötige Eure Unterstützung.

Nachfolgendes ist mir passiert:

Meine Frau ist bei der AOK freiwillig Kranken- und Pflege versichert. Sie ist Hausfrau und Mutter und hat kein eigenes Einkommen. Als der damalige Vertrag abgeschlossen wurde, habe ich bei mir, als Ehegatte, wohl den Haken bei "gesetzlich versichert" angekreuzt und nicht "privat versichert"! Ok, meine Dummheit für die ich jetzt exorbitant zur Kasse gebeten werde:-(

Jetzt wurde ein neuer Einkommensfragebogen von der AOK eingefordert, den ich auch nach bestem Wissen und Gewissen ausgefüllt habe und dort wurde dann von der AOK festgestellt dass ich als Ehepartner "privat versichert" bin. Dem zufolge wurde der monatliche Beitrag auf über 100 % angehoben! Zusätzlich hierfür verlangt die AOK nachträglich für das Jahr 2011 bis heute weitere 2000 Euro von mir :evil: Es kann doch nicht sein, dass ich hierfür zur Kasse gebeten werde, nur weil man sich mal vertan hat:-(

Gibt es für mich eine Möglichkeit hier Einspruch einzulegen? Hat irgend jemand eine Idee was ich dagegen machen könnte? Stehe ziemlich auf dem Schlauch und deswegen die Frage an Euch, ob mir jemand mit einem Vorschlag weiterhelfen kann, dass ich aus dieser Nummer irgendwie mit einem blauen Auge rauskomme.
Der Vertrag läuft leider noch mindestens bis November 2012 :-(

Vielen Dank schon mal im voraus für Eure Antworten.

Viele Grüße an Alle

paulemann2008 :cry:

Verfasst: 25.04.2012, 13:05
von Platon67
...da sehe ich ehrlich gesagt schwarz.

Mit der Unterschrift bestätigt man in der Regel auch die Richtigkeit der Angaben . Fehler können passieren - aber das entbindet dann nicht von der Beitragszahlung. Sonst könnte das ja theoretisch jeder tun und sich hinterher auf Fahrlässigkeit / Unachtsamkeit berufen...

Wenn überhaupt was helfen könnte - dann ggf. ein nettes Gespräch mit der Kasse. Ich sehe aber auch dafür wenig Aussicht auf Erfolg!

Verfasst: 25.04.2012, 13:33
von broemmel
Die Frage ist für mich als Erstes ob die jetzt festgestellte Beitragshöhe korrekt ist.

Verfasst: 25.04.2012, 14:21
von paulemann2008
[quote="Platon67"]...da sehe ich ehrlich gesagt schwarz.

Mit der Unterschrift bestätigt man in der Regel auch die Richtigkeit der Angaben . Fehler können passieren - aber das entbindet dann nicht von der Beitragszahlung. Sonst könnte das ja theoretisch jeder tun und sich hinterher auf Fahrlässigkeit / Unachtsamkeit berufen...

Wenn überhaupt was helfen könnte - dann ggf. ein nettes Gespräch mit der Kasse. Ich sehe aber auch dafür wenig Aussicht auf Erfolg![/quote]

Tja so sieht es wohl aus...danke trotzdem für die Info.

Verfasst: 25.04.2012, 14:22
von paulemann2008
[quote="broemmel"]Die Frage ist für mich als Erstes ob die jetzt festgestellte Beitragshöhe korrekt ist.[/quote]

Das könnte ich als Grund erstmal für einen Widerruf angeben. Vielen Dank dafür.

Verfasst: 25.04.2012, 14:25
von Platon67
Evtl. wäre der Ansatz von Broemmel noch eine Idee - wobei ich einem durchschnittlich begabtem Sofa die fehlerfreie Beitragsberechnung in solch einem Standardfall grundsätzlich zutrauen würde... Aber es passieren ja auch auf Kassenseite durchaus Fehler - fragen kostet ja bekanntlich nichts...

Verfasst: 25.04.2012, 15:03
von broemmel
Naja. Wenn man jemand freiwillig versichert ohne Einkommen und angegeben ist das der Ehegatte gesetzlich versichert ist, ist alles möglich....

Der erste Punkt wäre natürlich warum eine freiwillige Versicherung durchgeführt wurde, wenn doch grundsätzlich ein Anspruch auf Familienversicherung bestehen würde.

Verfasst: 25.04.2012, 17:54
von Lady Butterfly
na ja, ich würde mir mal den alten Familienfragebogen zeigen lassen um nachzuschauen, ob wirklich das Kreuzchen falsch gesetzt war....vielleicht hat auch der Kassen-Mitarbeiter was übersehen....kommt immer mal vor.

und finanziell macht das einen riesigen Unterschied.

Gruß
Lady Butterfly

Verfasst: 25.04.2012, 18:51
von Czauderna
Hallo,
ich sehe das auch so, wenn kein eigenes Einkommen vorhanden war, dann hätte der Sachbearbeiter das merken müssen. Gab es dagegen eigenes Einkommen, dann liegt der Fehler eindeutig nur bei der Versicherten.
Tatsache ist trotzdem, dass die Kasse das Recht hat, die Beiträge nach zu fordern.
Für einen widerspruch oder gar ein Klageverfahren sehe ich da auch schwarz.
Gruss
Czauderna