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Einkommen für Beitragsberechnung
Verfasst: 24.04.2012, 15:11
von Shadowgirl
Moin Moin,
nach dem Lesen einiger Threads hier denke ich, dass wohl jemand dabei sein könnte, der mir eine kompetente Antwort geben kann
Ich bin vor Kurzem aus der Familienversicherung rausgefallen und nun freiwillig versichert. Mein Einkommen besteht zum größten Teil aus Unterhalt von meinem Vater, dann einem geringen Einkommen aus einer freiberuflichen Tätigkeit und zu guter Letzt noch Kindergeld.
Meine Frage nun:
Zählen Unterhalt und Kindergeld in die Berechnung des Krankenkassenbeitrages mit rein oder nicht?
Viele Grüße
Julia
Verfasst: 24.04.2012, 15:28
von Sportsfreund
Hi,
Kindergeld ist auf jeden Fall nicht beitragspflichtig.
Beim Unterhalt eines Elternteils bin ich mir nicht sicher. Da aber der Unterhalt für Ex-Ehegatten beitragspflichtig ist, gehe ich davon aus, dass dies auch bei Deinem Unterhalt der Fall ist.
Aber vielleicht wissen meine Kollegen hier im Forum noch Näheres zum Unterhalt für Kinder.
Gruß
Sportsfreund
Verfasst: 24.04.2012, 16:10
von Shadowgirl
Oh, das war ja schon mal eine schnelle Antwort. Danke
Das mit dem Kindergeld ist ja schon mal gut zu wissen - damit liege ich dann nur noch bei 830€ monatlich und kann auf jeden Fall dem Bescheid widersprechen. Habe für letzten Monat dann auch schon zu viel gezahlt
Verfasst: 24.04.2012, 20:26
von Rossi
Hier hast Du den sog. Einnahmekatalog für die Beitragsbemessung.
.lexsoft.de/share/pdf/081024ac.pdf
Zitat:
Kindergeld §§ 1 ff. BKGG
nein
(BSG-Urteil vom 25.11.1981
- 5a/5 RKn 18/79 -, USK 81243)
Verfasst: 03.05.2012, 21:54
von Shadowgirl
Danke übrigens für den Katalog!
Nun muss ich aber noch mal nerven. Ist ein ganz schön kompliziertes Thema mit der Freiwilligen Versicherung *gg*
Und zwar bin ich jetzt zusätzlich in einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme. Im Rahmen dieser werde ich zusätzliches Einkommen haben, was sich wohl ca aus 391€ zum Lebensunterhalt, 130€ Mietzuschuss und 42€ Fahrtkosten zusammensetzen wird.
Lebensunterhalt, Mietzuschuss ist klar - das ist beitragspflichtig.
Und die Fahrtkosten?
Im Katalog steht nämlich dieses:
Die Einnahme stellt lediglich einen Ersatz für entstandene Aufwendungen dar und besitzt daher
keinen Einnahmencharakter mit der Konsequenz, dass sie nicht der Beitragspflicht unterliegt.
Heißt dies nun, dass Fahrkosten keiner Beitragspflicht unterliegen, weil dies direkt für die Fahrten verwendet werden muss?
Und da ich nun doch wieder über die 875(?)€ Grenze komme, stellt sich noch die Frage: Bei meinem Honorar aus der freiberuflichen Tätigkeit werden die Fahrkosten als "Spesen" abgerechnet.
Sind diese Einnahmen beitragspflichtig oder nicht?
Bin ich froh, wenn ich meine Ausbildung beginne und dann ja sicherlich pflichtversichert bin... *seufz*
Verfasst: 04.05.2012, 08:07
von Sportsfreund
Shadowgirl hat geschrieben:Und da ich nun doch wieder über die 875(?)€ Grenze komme, stellt sich noch die Frage: Bei meinem Honorar aus der freiberuflichen Tätigkeit werden die Fahrkosten als "Spesen" abgerechnet.
Sind diese Einnahmen beitragspflichtig oder nicht?
Bin ich froh, wenn ich meine Ausbildung beginne und dann ja sicherlich pflichtversichert bin... *seufz*
Hi Shadowgirl,
ich denke, während dieser Bildungsmaßnahme wirst Du KV-pflichtig sein. Die nebenberuflichen selbständigen Einkünfte bleiben dann unberücksichtigt.
Diese wären nur für Zeiten einer freiwilligen Mitgliedschaft heranzuziehen. Und zwar nur der steuerrechtliche Gewinn. Was genau das ist, solltest Du am besten mit einem Steuerberater klären.
Gruß
Sportsfreund