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Berechnung Krankengeld welcher Monat relevant

Verfasst: 24.04.2012, 12:44
von jojuka
Hallo,
ich bin jetzt seit 5 Wochen krank geschrieben und bekomme noch Lohnzahlungen durch den AG. Der Monat vor der Krankschreibung wäre der Februar. Leider wurde mir im Februar nur Lohn für 20 Stunden gezahlt, obwohl ich 36 Stunden gearbeitet habe. Die Mehrstunden aus Februar wurden mir im März gezahlt. Werden diese Mehrstunden bei der Krankengeldberechnung mit berücksichtigt oder bekomme ich nur von den 20 Stunden Krankengeld? Wie wäre es, wenn ich jetzt wieder arbeitsfähig wäre und angenommen im Juni mit der gleichen Krankheit wieder krank, ist dann der Monat Mai für die Berechnung ausschlaggebend oder immer noch der Februar?
Vielen Dank. :) Jojuka

Verfasst: 24.04.2012, 13:27
von Sportsfreund
Hi,

also BEZAHLTE Über-/Mehrarbeitsstunden werden dann mit in der Berechnung herangezogen, wenn sie regelmäßig angefallen sind. Das heißt, in JEDEM der letzten 3 Monate vor der AU, also Dez. bis Febr.

Wenn in einem Monat mal keine Überstunden geleistet/gezahlt wurden, wird das nicht beim KG berücksichtigt.

Das heißt auch, Überstunden, die man über Zeitausgleich lediglich später mal abfeiert, bleiben ebenso unberücksichtigt.

Und ja: wenn Du im Juni wieder AU sein solltest, dann ist der Mai bzw. März bis Mai maßgebend.

Gruß
Sportsfreund

Verfasst: 24.04.2012, 18:29
von jojuka
Hallo sportsfreund,

ich danke für deine schnelle Antwort.
Da im März mein Arbeitsvertrag regulär auf 30 Stunden erhöht wurde, macht sich dass finanziell dann schon bemerkbar. Also hoffe ich, dass mein Versuch wieder ins Arbeitsleben zu starten nicht nur ein Versuch bleibt. Aber falls doch, muss ich mich finanziell nicht so einschränken, als wenn ich jetzt schon nach dem 20 Stunden Gehalt von Februar berechnet werde.
Herzl. Grüße sagt Jojuka