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Haushaltshilfe; KK will Geld zurück

Verfasst: 23.04.2012, 14:53
von blackseven
Hallo,

meine Frau war 6 Wochen im Krankenhaus. In dieser Zeit haben wir eine Haushaltshilfe gehabt, die tagsüber während meiner Abwesenheit unseren Haushalt mit unseren 4 Kindern (2,3,5,10,) geführt hat. Das kleinste Kind hat gesundheitliche Probleme und fordert mehr Aufmerksamkeit als andere Gleichaltrige.

Innerhalb dieser 6 Wochen habe ich 4 Tage Urlaub genommen um a) meine Frau zu besuchen (200km einfach, mit Übernachtung) und b das Auto zu reparieren und c die Heizung zu reparieren und einige Sachen zu machen, zu der die Haushaltshilfe nicht kam. Alles Tätigkeiten, die ich mit den Kindern und ohne HH nicht hätte ausführen können und die notwendig waren. (ohne Auto, keine Arbeit, ohne Heizung kalt)

Nun will die KK das Geld für diese Tage von mir wieder haben, da ich ja Urlaub hatte und den Haushalt entsprechend hätte führen können....

Rechtens...??

Danke Euch, blackseven

Verfasst: 23.04.2012, 18:57
von Czauderna
Hallo,
grundsätzlich schon, dass du das in deinem Fall praktisch nicht hin bekommen konntest, leuchtet zwar ein, aber theoretisch bist du als Vater verpflichtet dazu.
Du hättest ja auch deinen Urlaub so, nur zur Betreuung der Kinder nehmen können, bzw. müssen, wenn deine Ehefrau keinen Anspruch auf Haushaltshilfe gehabt hätte.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 23.04.2012, 20:03
von blackseven
und was soll ich machen, wenn die Heizung kaputt ist? Die Kinder frieren lassen?

Abgesehen davon - muss die Krankenkasse das nicht mal vorher mitteilen wie die Regeln sind? Mit einem oder 2 Kindern mag man ja eine Menge machen können - aber mit 4en läuft fast nichts...

Verfasst: 23.04.2012, 20:18
von Czauderna
Hallo,
du hast gefragt ob das rechtens ist und ich meine auch, dass in dem Antrag auf Haushaltshilfe nach dir und deinem Urlaub gefragt wurde, hättest du ihn dort gleich angegeben, wäre für diese Zeit auch keine Haushaltshilfe bewilligt worden und wenn dann die Heizung kaputtgegangen wäre, hätte es auch so gehen müssen.
Ich sage ja nicht, dass ich dich nicht verstehe und es soll sogar Kassen geben, die da mit sich reden lassen, aber du hast gefragt ob das rechtens wäre, was die Kasse macht, und das ist es - sage ich.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 23.04.2012, 20:58
von broemmel
Die Haushaltshilfe ist im § 28 SGB V geregelt.
(3) Der Anspruch auf Haushaltshilfe besteht nur, soweit eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.
In den Zeiten in denen du Urlaub hattest, warst Du im Haushalt und hättest den Haushalt weiterführen können.

Bösbockig wie die Krankenkassen nun mal sind kann man sagen das
a) eine Werkstatt die Autoreparatur ausführen könnte
b) Die Heizung durch einen Heizungsmonteur repariert werden könnte
c) Die Kinder bei der Besuchsfahrt dabei sein könnten.

Verfasst: 23.04.2012, 21:10
von Violetta76
Zahlt dann das die KK auch? Das ist nämlich auch eine Kostenfrage.

Verfasst: 23.04.2012, 21:40
von amerin
Wer sich eine Autoreparatur nicht leisten kann, sollte kein Auto haben.
Wer sich keine Heizungsreparatur leisten kann, sollte besser zur Miete wohnen.
Nicht mal ein Grabstein ist umsonst...

Verfasst: 24.04.2012, 08:42
von blackseven
amerin hat geschrieben:Wer sich eine Autoreparatur nicht leisten kann, sollte kein Auto haben.
Wer sich keine Heizungsreparatur leisten kann, sollte besser zur Miete wohnen.
Nicht mal ein Grabstein ist umsonst...
Was hast Du in Deinem Leben schon geleistet? Warum glaubst Du, das beurteilen zu können? Schaffe Dir mal vier Kinder an, ein Haus und zwei Autos... Wenn Du dann noch in Urlaub fahren willst, machst Du gewisse Sachen einfach selbst - so wie fast jeder Hausbesitzer in diesem Lande. Oder ist Deutschland neuerdings das Land der Gärtner, Putzhilfen, haushaltshilfen und Köche?

Warum sollte ich die mir Sachen reparieren lassen, wenn ich es doch selbst kann? Ausserdem geht es nicht ums leisten können. Es geht darum, das, wenn meine Frau da wäre, sie die Kinder während dieser Arbeiten beaufsichtigen würde- so wie jetzt die Haushaltshilfe. Und die Arbeiten sind notwendig, um den Betrieb des Haushaltes aufrecht zu erhalten. und nein, die Kinder durften aus ärztlicher Sicht nicht mit...

Verfasst: 24.04.2012, 09:22
von blackseven
broemmel hat geschrieben:Die Haushaltshilfe ist im § 28 SGB V geregelt.
(3) Der Anspruch auf Haushaltshilfe besteht nur, soweit eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.
Das widerspricht ja nicht meiner Darstellung. Nur weil ich bei meinem Arbeitgeber Urlaub genommen habe, heisst das ja nicht automatisch, dass ich den Haushalt führen konnte. Irgendwann muss ich auch mal einkaufen, Bäder und Zimmer putzen(gehört zur H-Führung, kann aber einer alleine im Tagesbetrieb nicht) und eben genannte Arbeiten ausführen.

Wenn man es genau nimmt, habe ich ja auch den Haushalt geführt- aber alleine ist das mit 4 Kindern für bestimmte Tätigkeiten eben nicht zu stemmen...Weder für eine Haushaltshilfe, noch für mich...

Und der Besuch meiner Frau trägt zu deren Genesung bei und ist, denke ich, nach so einem Zeitraum einfach angebracht...

Verfasst: 24.04.2012, 11:55
von broemmel
Violetta76 hat geschrieben:Zahlt dann das die KK auch? Das ist nämlich auch eine Kostenfrage.
Schon mal den versicherten Leistungsumfang im Blick gehabt?
Ich wusste bisher nicht das Heizungsarbeiten oder eine Autoreparatur eine Heilbehandlung darstellen.

Und sowas gehört wieder zum Vollkaskodenken.

Verfasst: 24.04.2012, 12:52
von Bully
broemmel hat geschrieben:


In den Zeiten in denen du Urlaub hattest, warst Du im Haushalt und hättest den Haushalt weiterführen können.

Hallo broemmel

Na, unter anderem heißt es auch

wenn keine im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann, z.B. wegen Alters, schlechtem Gesundheitszustand, des Umfangs der Haushaltsführung.

Gruß Bully

Verfasst: 24.04.2012, 13:17
von blackseven
Bully hat geschrieben:Na, unter anderem heißt es auch

wenn keine im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann, z.B. wegen Alters, schlechtem Gesundheitszustand, des Umfangs der Haushaltsführung.

Gruß Bully
Wo steht das genau? das wäre ja mal ein echter Fortschritt in diesem kinderfeindlichem Land...

Verfasst: 24.04.2012, 13:45
von Bully
Na, dann schau mal hier,

betanet.de/betanet/soziales_recht/Haushaltshilfe-172.html

Gruß Bully

Verfasst: 24.04.2012, 14:00
von blackseven
Bully hat geschrieben:Na, dann schau mal hier,

betanet.de/betanet/soziales_recht/Haushaltshilfe-172.html

Gruß Bully
DAS hatte ich auch gefunden... Aber was ist das? Ist das Gesetzestext oder Interpretation/Auslegung/Anerkannte Praxis

gruß blackseven

Verfasst: 24.04.2012, 14:08
von Bully
Haushaltshilfe nach § 38 SGB V
(3) Der Anspruch besteht nur, soweit eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann

jedoch können andere Haushaltsangehörige nicht zu einer Beurlaubung von ihrer beruflichen Tätigkeit oder ihrer Schulausbildung veranlasst werden.

Umfang der Haushaltsführung sind ebenso im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen wie der Gesichtspunkt der Haushaltsführung durch größere Kinder.

Gruß Bully