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Dringend !!Krankenversichern ??? - mein ALG 1 endet.........

Verfasst: 23.04.2012, 11:15
von Andrea22
Hallo zusammen,

habe mich eben hier im Forum registriert – da ich dringende Fragen habe u Ihre Hilfe benötige !!!!

Mein Name ist Andrea, bin 42 Jahre alt. Seit Ende 2009 bin ich durchgehend AU – wegen diverser Chron. Erkrankungen.


Aufgrund meiner Erkrankungen bin ich leider nicht mehr arbeitsfähig u war gezwungen einen EMR-Antrag 12/10 zu stellen.

Im März u April 11 war ich jeweils beim Gutachter.
Im Mai bekam ich leider die EMR-Ablehnung und befinde mich seitdem im Widerspruch !

Die erfolglose Zwangsreha absolvierte ich im September 11.

Im Februar 2012 musste ich für die DRV erneut ärztl. Befundberichte anfordern.

Seitdem wieder keine Nachricht der DRV mehr – ich befinde mich sozusagen in “ Warteposition “.

Da mein ALG 1 diese Woche endet – was für mich ganz ganz schrecklich war – dies überhaupt beantragen zu müssen – bin ich ab sofort ohne Einkommen.

Nun meine dringende Frage: Ein Anruf bei meiner KK brachte die Erkenntnis, dass ich mich nun
“ selbst “ Krankenversichern muss.

Für KV 150.- € u PflegeVS 20.- € monatlich – eine riesen Summe für mich !!!!

Nun habe ich in einem Forum gelesen, dass wenn man eine EMR laufen hat – die KV über die DRV läuft. Stimmt das ?????

Es ist alles zum Haarraufen und zum verzweifeln – ich hätte nie gedacht jemals in solche Situation
zu geraten – da ich mir meine “ Euronen “ stets selbst erarbeitet hatte.

Wer weiss einen Rat bzw kann mir Helfen ???

Lg und danke schön für s Lesen !
Andrea

Verfasst: 23.04.2012, 11:33
von leonardo
Hallo Andrea,

wenn du ALG I bekommen hast, brauchst du dich dafür in keinster Weise zu schämen.
Diese Versicherungsleistung hast du zuvor mit Beiträgen finanziert.

Jetzt mußt du ALG II beantragen.
So schnell wie möglich.
Weil deine EMR bei der DRV sich im Widerspruch befindet, du aber aufgrund der Krankheit eigentlich nicht dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, gibt es für den Fall eine Sonderregelung.
Da greift der s.g. Nahtlosigkeitsparagraph.
Zumindest so lange, bis deine EMR in letzter Instanz beim Sozialgericht entschieden wurde.
Gesetzeskundige, können dir vielleicht noch den § nachreichen oder du googelst mal danach.
Hier wurde das auch schon oft behandelt.

Die Arge ist dein Ansprechpartner und laß dich nicht abwimmeln, du hast einen Rechtsanspruch darauf.
Was dir da die GKV erzählt hat, ist definitiv falsch.

leonardo

Verfasst: 23.04.2012, 11:33
von broemmel
Bist du verheiratet?
Wenn ja, wo ist der ehemann versichert?

Wovon wird der Lebensunterhalt bestritten?

Verfasst: 23.04.2012, 11:36
von leonardo
Was ich geschrieben habe trifft natürlich nur zu, wenn du alleine lebst und kein Vermögen über den Freibeträgen besitzt.

leonardo

Verfasst: 23.04.2012, 21:56
von broemmel
Wen die Vorversicherungszeit für die Krankenversicherung der Rentner erfüllt ist besteht Versicherungspflicht für die Laufzeit des Rentenantrages.

Diese Versicherungspflicht als Rentenantragsteller ist die nachrangigste die es gibt.

Die wird verdrängt durch die Versicherungspflicht aufgrund des ALG Bezuges. Wenn der ALG Bezug endet besteht wieder die Versicherungspflicht als Rentenantragsteller. Wenn in der Laufzeit des Rentenantrages keine Einnahmen für die Beitragsberechnung vorliegen erfolgt die Einstufung unter Berücksichtigung des Mindestsatzes. Wie hier von der Kasse angekündigt.

Wenn Anspruch auf Familienversicherung besteht (deshalb meine Frage nach Familienstatus und Versicherung des eventuellen Ehemannes) erfolgt immer noch die Versicherung als Rentenantragstellerin. Aber beitragsfrei.