Hallo,
ich habe seit Jahren ein Lipödem. Die einzige Möglichkeit, diese Krankheit zu stoppen, ist eine Fettabsaugung.
Ich habe somit einen Antrag auf Kostenübernahme bei meiner KK gestellt und entgegen meiner Erwartung bekam ich die Zusage, dass ich meine OP in Hannover in einem anerkannten Lipödemzentrum durchführen lassen darf. Hingefahren bin ich auf eigene Kosten, bei dem Rückweg wusste ich nicht, ob ich in der Lage bin, Auto zu fahren oder öffentliche Verkehrsmittel in Anspruch zu nehmen. So bin ich zu meiner KK gegangen und habe gesagt, dass mir eine OP in Hannover bevorsteht und ob ich eine Art Krankentransport bekommen könnte. Die Sachbearbeiterin meinte, sie bräuchte da nichts zu genehmigen, denn ich könnte zu meiner Hausärztin gehen. Die würde mir dann einen Krankentransportschein ausstellen, mit dem ich dann zu einem Taxiunternehmen gehen kann. Dies habe ich auch gemacht und jetzt, 3 Monate später, bekomme ich eine Rechnung von eben diesem Unternehmen, mit der Mitteilung, dass die KK die Kosten nicht trägt, weil ich einen Arzt in meiner Stadt hätte wählen können. Zwar gibt es hier einen plastischen Chirurgen, aber es ging mir ja nicht um die Ästhetik, sondern um Beseitung der Schmerzen, die ein Lipödem mit sich bringt. Daher auch die OP in einem Lipödemzentrum.
Könnt Ihr mir sagen, ob die KK richtig handelt?
LG
aidafan301286
Krankenkassen zahlt Krankentransport zur stationären OP nich
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Hallo,
was die Fahrkosten zur stationären Behandlung angeht, so besteht zwar ein Anspruch auf Übernahme diese KOsten durch die Krankenkasse, die Frage ist aber zu klären - bis wohin übernimmt die Kasse diese Kosten.
So wie geschildert, wurde, was die Behandlung angeht ein Kostenübernahmeantrag bei der Kasse gestellt und diese hat diesem, wahrscheinlich nach Einschaltung des MDK, auch zugestimmt. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass auch die Fahrkosten von deinem Wohnort nach Hannover damit übernommen werden. Anspruch besteht nur bis zu nächstgelegenen Behandlungsmöglichkeit. Was deinen Fall betrifft, muesste nun der Kasse, entweder durch den einweisenden Arzt oder die Klinik selbst der Kasse nachgewiesen werden, dass es sich bei Hannover tatsächlich um diese nächstgelegene Behandlungsmöglichkeit (von deinem Wohnort aus gesehen) handelt - wenn dies der Fall ist, muss auch die Kasse die entsprechenden Fahrkosten übernehmen, je nach dem was notwendig ist, also öffentliches Verkehrsmittel, eigener PKW oder Taxi, ja sogar Krankentransport wäre denkbar (entscheidet dann die Klinik).
Gruss
Czauderna
was die Fahrkosten zur stationären Behandlung angeht, so besteht zwar ein Anspruch auf Übernahme diese KOsten durch die Krankenkasse, die Frage ist aber zu klären - bis wohin übernimmt die Kasse diese Kosten.
So wie geschildert, wurde, was die Behandlung angeht ein Kostenübernahmeantrag bei der Kasse gestellt und diese hat diesem, wahrscheinlich nach Einschaltung des MDK, auch zugestimmt. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass auch die Fahrkosten von deinem Wohnort nach Hannover damit übernommen werden. Anspruch besteht nur bis zu nächstgelegenen Behandlungsmöglichkeit. Was deinen Fall betrifft, muesste nun der Kasse, entweder durch den einweisenden Arzt oder die Klinik selbst der Kasse nachgewiesen werden, dass es sich bei Hannover tatsächlich um diese nächstgelegene Behandlungsmöglichkeit (von deinem Wohnort aus gesehen) handelt - wenn dies der Fall ist, muss auch die Kasse die entsprechenden Fahrkosten übernehmen, je nach dem was notwendig ist, also öffentliches Verkehrsmittel, eigener PKW oder Taxi, ja sogar Krankentransport wäre denkbar (entscheidet dann die Klinik).
Gruss
Czauderna
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