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AG will kein KG zahlen, springt die KK ein?

Verfasst: 19.04.2012, 05:55
von Junior80
Hallo KK User,

folgendes hatte sich ergeben: *clickclack*

Jetzt sieht es so aus, das ich doch KG bekomme.
Doch jetzt sagt die KK das ich vom 9.02 noch Anspruch auf Lohnfortzahlung habe. Mein AG sagt aber, er habe bis zum 20.02 Lohnfortzahlung geleistet, also 6 Wochen die KK soll zahlen.

Zuerst sagte die KK ich bekomme kein KG und muss ab dem 20.2 mich beim AA melden, da ich ja mal Ausgesteuert worden bin. Doch jetzt nachdem ich meinen Anwalt eingeschaltet habe, bekomme ich KG doch erst ab dem 23.3 vorher sollte mein AG nochmal 6 Wochen KG zahlen.
Da kann doch irgendwas nicht stimmen, zahlt die KK wenn mein AG nicht zahlen will und holt sich das von diesem wieder? Habe jetzt auch keine lust gegen meine Firma zu klagen, denn dann ist meine Kündigung sicher.

Die KK kann doch nicht erst sagen, ich muss mich zum 20.2 beim Amt melden dann sind 6 Wochen um und ich bekomme ALG §125 und jetzt bekomme ich KG und mein AG soll nochmal 6 Wochen zahlen.

Kann mir das hier jemand erklären evtl.?
Meine SB von der KK lässt sich leider immer "entschuldigen" wenn ich Anrufen und da ich jetzt nur noch alles schriftlich mache dauert das auch immer bis ich mal eine Antwort bekomme.

Danke

Verfasst: 19.04.2012, 16:03
von Czauderna
Hallo,
kommt nicht gar so oft vor, aber es heisst klar in den gesetzlichen bestimmungen, dass der Krankengeldanspruch besteht, dieser aber ruht, solange Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber geleistet wird. Leistet dieser keine Entgeltfortzahlung muss die Krankenkasse Krankengeld zahlen und sich ggf. wegen der Regreßforderung an den Arbeitgeber wenden.
Also, ich meine, die Kasse muss zahlen.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 20.04.2012, 03:42
von Junior80
Guten Morgen,

hast Du einen Paragraphen etc. dazu?

Und was ist mit dem restlichen Geld, denn die Lohnfortzahlung ist ja ein wenig mehr wie das KG?

Lg Junior

Verfasst: 20.04.2012, 08:24
von Sportsfreund
Hi Junior,

der Anspruch entsteht laut §§ 44 + 46 SGB Fünf.

Dass (noch) kein KG gezahlt wird, weil man ggf. Lohnfortzahlung erhält, regelt § 49 SGB V. Genauer gesagt Absatz 1 Nr. 1:
§ 49 Ruhen des Krankengeldes
(1) Der Anspruch auf Krankengeld ruht,1. soweit und solange Versicherte beitragspflichtiges Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erhalten; dies gilt nicht für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt,
Viel Erfolg.

Gruß
Sportsfreund

Verfasst: 24.04.2012, 15:46
von Junior80
Alles geklärt, die KK bezahlt jetzt..

LG Micha