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Krankenkassentrick17: kein Krankengeld-Bewilligungsbescheid?

Verfasst: 17.04.2012, 19:42
von Machts Sinn
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Verfasst: 17.04.2012, 20:12
von Czauderna
Hallo Machts Sinn,

so, so - es häufen sich die Fälle, in denen die Kassen ohne Bewilligungsbescheid Krankengeld zahlen - wo häufen die sich denn, d.h. woher hast du dein Wissen ??
Ich hab mich mal schlau gemacht, und weil ich das hier vermeiden will, bei einem Freund der bei einer anderen Kasse beschäftigt ist - allein von der Technik her, selbst wenn man da wollte, geht das nicht - die Fallanlage ist zwingend mit dem Versand der Krankengeldbewilligung verbunden. Ich nehme mal grundsätzlich an, dass dies bei anderen Kassen ähnlich ist und ich kenne es auch nicht anders -
als es noch keine digitale Bearbeitung gab, war das sicher möglich, aber auch in "grauer Vorzeit" gab es die Auszahlscheine nur in Verbindung mit der schriftlichen Bewilligung.
Da du aber so gerne Fragen in den Raum stellst - wenn es so wäre, halte ich das für rechtlich nicht zulässig, wie gesagt "ich" - wogegen man einwenden könnte, das ein begünstigender Verwaltungsakt nicht unbedingt der schriftlichen Form bedarf und die Krankengeldbewilligung ist grundsätzlich ein solcher Verwaltungsakt.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 17.04.2012, 20:40
von HarryPothead
Also bei der AOK Nordwest bekommt man keine Bewilligungsbescheid mehr.
Es gibt ein Zahlschein ,den man am Ende des Monats abgibt und ein paar Tage später hat man ein paar Euos auf dem Konto ....und man darf sich selber errechnen wieviel man pro Kalendertag bekommen hat.

:roll:

Verfasst: 17.04.2012, 20:47
von Czauderna
HarryPothead hat geschrieben:Also bei der AOK Nordwest bekommt man keine Bewilligungsbescheid mehr.
Es gibt ein Zahlschein ,den man am Ende des Monats abgibt und ein paar Tage später hat man ein paar Euos auf dem Konto ....und man darf sich selber errechnen wieviel man pro Kalendertag bekommen hat.

:roll:
Hallo,
ein Hammer !!! - war das nur bei dir so, oder weißt du das auch in anderen Fällen??
Ich weiß, es kann nicht sein, was nicht sein darf, aber hier lernt man immer noch dazu - wie geschrieben - die Praxis ist mir total unbekannt und nicht nur mir.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 17.04.2012, 21:04
von HarryPothead
Czauderna hat geschrieben:
HarryPothead hat geschrieben:Also bei der AOK Nordwest bekommt man keine Bewilligungsbescheid mehr.
Es gibt ein Zahlschein ,den man am Ende des Monats abgibt und ein paar Tage später hat man ein paar Euos auf dem Konto ....und man darf sich selber errechnen wieviel man pro Kalendertag bekommen hat.

:roll:
Hallo,
ein Hammer !!! - war das nur bei dir so, oder weißt du das auch in anderen Fällen??
Ich weiß, es kann nicht sein, was nicht sein darf, aber hier lernt man immer noch dazu - wie geschrieben - die Praxis ist mir total unbekannt und nicht nur mir.
Gruss
Czauderna
Also mir persöhnlich ist bis jetzt kein weiterer Fall bekannt .Der Herr vom Bundesversicherungsamt meinte vorletzte Woche am Telefon auch zu mir ,wenn ich sowas nicht erhalten habe ist da bei der Krankenkasse aber was schiefgelaufen.

Gruss

Harry

Verfasst: 17.04.2012, 21:09
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 17.04.2012, 23:43
von broemmel
Mal wieder typisch.

Der zweite Fall ist der Thread der von einer hier bekannten Person, nämlich Machts Sinn erstellt worden ist.

Für wie dämlich willst Du eigentlich die Leser hier verkaufen?
Also ehrlich. Die Denkweise kann ich nicht mehr nachvollziehen.

Verfasst: 18.04.2012, 03:35
von Gast

Verfasst: 18.04.2012, 06:58
von Krankenkassenfee
Hallo,
also das ist ja schon wie in der BILD-Zeitung im Sommerloch.

Ich fasse einmal zusammen: Eine Kasse und Einzelfälle.

Mag sich jeder selbst hier seine Meinung zur Seriösität und verwertbarem Inhalt geben.

LG, Fee

Verfasst: 18.04.2012, 07:16
von CiceroOWL
Und was solls, ...................., einerseits wollen alle Geld haben und stöhnen über die hohen Beiträge, andererseits und ebenfalls. Wird Zeit das die KV privatisiert wird, das Krankengeld abgeschafft und das Krankentagegeld wie bei der PKV eingeführt wird. Oder lieber doch nicht? Aber die bösen Kassen sind ja immer schuld................

Verfasst: 18.04.2012, 08:43
von Krankenkassenfee
Hallo,
also unser Programm und der Bescheid sehen auch keine Mitteilung über die Berechnung des Krankengeldes vor.
Aber wer nachfragt bekommt das selbstverständlich erläutert und auch eine Kopie der Verdienstbescheinigung.
Und bevor hier wieder Verschwörungstheorien aufkommen: Bei meiner Kasse wird auf korrekte Berrchnung äußerster Wert gelegt, und schließlich wird man bei der Einzugsstellenprüfung auch penibel geprüft.

LG, Fee

P.S. Die meisten Differenzen gibt es bei beitragsfrei umgewandeltem Entgelt und steuerfreier Sonntagsarbeit, die nicht mit reinzählen. Das macht dann schnell einen hübschen Batzen aus.

Verfasst: 18.04.2012, 13:47
von Czauderna
Hallo,
habe ich da etwas missverstanden ? - Es geht doch um den Bewilligungsbescheid über die Höhe und den Beginn der Krankengeldzahlung, nicht um die Erläuterung der Berechnung, oder ?
Gruss
Czauderna

Verfasst: 18.04.2012, 18:13
von Gast

Verfasst: 18.04.2012, 21:35
von Czauderna
Fatbob hat geschrieben:Beides habe ich nicht erhalten Czauderna.
Hallo,
ja, dann - ganz schlecht und meiner Meinung nach rechtlich nicht haltbar, obwohl
sich auf meine Bemerkung zum begünstigenden Verwaltungsakt und seiner Bekanntgabe (muss nicht unbedingt schriftlich erfolgen) bisher noch kein
Gesetzeskundiger (ich nenne jetzt mal keine Namen) gemeldet hat.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 18.04.2012, 21:45
von Violetta76
Czauderna hat geschrieben:
Fatbob hat geschrieben:Beides habe ich nicht erhalten Czauderna.
Hallo,
ja, dann - ganz schlecht und meiner Meinung nach rechtlich nicht haltbar, obwohl
sich auf meine Bemerkung zum begünstigenden Verwaltungsakt und seiner Bekanntgabe (muss nicht unbedingt schriftlich erfolgen) bisher noch kein
Gesetzeskundiger (ich nenne jetzt mal keine Namen) gemeldet hat.
Gruss
Czauderna
Also falls du mich meinst, ich hab keine Ahnung. Ich halt mich da raus.