Kein Krankengeld mehr seit ende Februar
Moderator: Czauderna
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Kein Krankengeld mehr seit ende Februar
Hallo,
habe hier schon einiges zu diesem Thema gelesen aber nicht wirklich verstanden Nach meiner Einschätzung ist bei mir einiges falsch gelaufen .
Bin seit Anfang des Jahres Krankgeschrieben .Nach 4 Wochen durfte ich das erstemal bei der Krankenkasse antanzen.Dort wurde ich nach dem Krankheitsbild gefragt ( Depressionen,Angstzustände usw )und ob ich schon einen Facharzt aufgesucht hätte.Das mit dem Facharzt habe ich verneint und ich wurde drauf hingewiesen das man mich dazu drängen könnte einen Facharzt aufzusuchen .Als nächstes wurde der Taschenrechner gezügt und mir vorgerechnet ,das wenn ich länger als 6 Wochen krankgeschrieben bin mir 400 Euro im Monat fehlen würden. (da hat man schon gemerkt die wollen kein Krankengeld zahlen ).Natürlich sofort zum Facharzt gegangen.Nach 7,5 Wochen durfte ich zum Gutachter ( ein niedergelassener Arzt ) der in ca 15-20 Min meine Arbeitsfähigkeit feststellte.( das war an einem Mittwoch )
.Freitags Mittag hatte ich einen Brief von der KK wo drinstand das die Zahlung am Sonntag eingestellt wird und ich Montag wieder arbeiten sollte. Hinweis mit Widerspruch ( 4 Wochen ) stand auch drin sonst nichts . Hätte hier erst nicht noch eine Anhörung stattfinden müssen vor dem Bescheid ???
Ein paar Tage später hatte ich einen gewissen Betrag auf dem Konto ,habe aber nie was schriftlich bekommen......auch vorher nicht wo genau steht was ich pro Tag bekomme.Ist das normal ????
Mein Facharzt hat mich natürlich weiter krankgeschrieben und eine Ärztlich Bescheinigung ausgestellt wo das Gutachten selbst in Frage gestellt wurde und er den wunsch auf eine erneute Begutachtung durch ein anderes Institut äußerte.Dieses Schreiben habe ich dann mit meinem Widerspruch eingereicht.Wie siehts hier mit ner Anhörung aus ???? Hätte hier nich ein neues Gutachten erstellt werden müssen ????
Ein Tag später habe ich ein schriftlichen Bescheid bekommen das der Widerspruch eingegangen ist und es jetzt geprüft wird ob es zu meinen Gunsten geändert werden kann.Falls eine Änderung nicht möglich ist wirds bei der nächsten Sitzung des Widerspruchsausschuss vorgelegt ( Anfang Mai ) Habe die KK in einem Schreiben drauf hingewiesen das ich über keinerlei finanzielle Ressourcen verfüge und ein Widerspruch gundsätzlich eine aufschiebende Wirkung hat und sie weiter die Leistung zu erbringen haben.
Anwort der KK
nach Auffassung des Bundesversicherungsamtes entfaltet ein Rechtsbehelf eine aufschiebende Wirkung.Diese Rechtsauslegung widerspricht jedoch der ständigen Paxis der Sozialgerichtsbarkeit.Verschiedene Landessozialgerichte (LSG ) haben in Urteilen eine aufschiebende Wirkung von Widersprüchen im Zusammenhang mit Krankheitsfällen negiert. (zB Urteile des LSB Berlin Brandenburg vom 17.02.2006 und des LSG Baden Württenberg vom 09.02.2010 ) Außerdem entfällt die aufschiebende Wirkung,wenn die sofortige Vollziehung im öffendlichen Intresse liegt und die Stelle ,die über den Widerspruch zu entscheiden hat,die sofortige Vollziehung mit schriftliche Begründung des besonderen Intresses an der sofortigen Vollziehung anordnet ( § 86 a Abs. 2 Nr . 5 SGG )
Wir haben Sie bereits mehrfach in Gesprächen darauf hingewiesen ,dass die gesetzlichen Reglungen der sozialen Sicherung Möglichkeiten bieten,in Fällen eines laufenden Widerspruchsverfahren das Einkommen sicherzustellen.Unter anderem haben wir empfohlen,dass Sie mit der AHA Kontakt aufnehmen.Diese könnten zB mit Arbeitslosengeld II in Vorleistung gehn.Deshalb liegt die sofortige Vollziehung unseres Bescheides vom ***** im Interesse der *** ,weil ein anderer Sozialleistungsträger zur Leistung verpflichtet sein könnte.
Wir beabsichtigen daher ,ihnen mitzuteilen ,das unser Bescheid vom ***** wegen der genannten Gründe sofort vollzogen werden und damit eine aufschiebende Wirkung nicht in Betracht kommt.Bevor Sie hierüber einen weiteren rechtsmittelfähigen Bescheid erhalten ,geben wir Ihnen noch einmal die Gelegenheit,sich hierzu bis zum 20.04 zu äußern .
was sagt Ihr dazu ????
Danke im voraus
Harry
habe hier schon einiges zu diesem Thema gelesen aber nicht wirklich verstanden Nach meiner Einschätzung ist bei mir einiges falsch gelaufen .
Bin seit Anfang des Jahres Krankgeschrieben .Nach 4 Wochen durfte ich das erstemal bei der Krankenkasse antanzen.Dort wurde ich nach dem Krankheitsbild gefragt ( Depressionen,Angstzustände usw )und ob ich schon einen Facharzt aufgesucht hätte.Das mit dem Facharzt habe ich verneint und ich wurde drauf hingewiesen das man mich dazu drängen könnte einen Facharzt aufzusuchen .Als nächstes wurde der Taschenrechner gezügt und mir vorgerechnet ,das wenn ich länger als 6 Wochen krankgeschrieben bin mir 400 Euro im Monat fehlen würden. (da hat man schon gemerkt die wollen kein Krankengeld zahlen ).Natürlich sofort zum Facharzt gegangen.Nach 7,5 Wochen durfte ich zum Gutachter ( ein niedergelassener Arzt ) der in ca 15-20 Min meine Arbeitsfähigkeit feststellte.( das war an einem Mittwoch )
.Freitags Mittag hatte ich einen Brief von der KK wo drinstand das die Zahlung am Sonntag eingestellt wird und ich Montag wieder arbeiten sollte. Hinweis mit Widerspruch ( 4 Wochen ) stand auch drin sonst nichts . Hätte hier erst nicht noch eine Anhörung stattfinden müssen vor dem Bescheid ???
Ein paar Tage später hatte ich einen gewissen Betrag auf dem Konto ,habe aber nie was schriftlich bekommen......auch vorher nicht wo genau steht was ich pro Tag bekomme.Ist das normal ????
Mein Facharzt hat mich natürlich weiter krankgeschrieben und eine Ärztlich Bescheinigung ausgestellt wo das Gutachten selbst in Frage gestellt wurde und er den wunsch auf eine erneute Begutachtung durch ein anderes Institut äußerte.Dieses Schreiben habe ich dann mit meinem Widerspruch eingereicht.Wie siehts hier mit ner Anhörung aus ???? Hätte hier nich ein neues Gutachten erstellt werden müssen ????
Ein Tag später habe ich ein schriftlichen Bescheid bekommen das der Widerspruch eingegangen ist und es jetzt geprüft wird ob es zu meinen Gunsten geändert werden kann.Falls eine Änderung nicht möglich ist wirds bei der nächsten Sitzung des Widerspruchsausschuss vorgelegt ( Anfang Mai ) Habe die KK in einem Schreiben drauf hingewiesen das ich über keinerlei finanzielle Ressourcen verfüge und ein Widerspruch gundsätzlich eine aufschiebende Wirkung hat und sie weiter die Leistung zu erbringen haben.
Anwort der KK
nach Auffassung des Bundesversicherungsamtes entfaltet ein Rechtsbehelf eine aufschiebende Wirkung.Diese Rechtsauslegung widerspricht jedoch der ständigen Paxis der Sozialgerichtsbarkeit.Verschiedene Landessozialgerichte (LSG ) haben in Urteilen eine aufschiebende Wirkung von Widersprüchen im Zusammenhang mit Krankheitsfällen negiert. (zB Urteile des LSB Berlin Brandenburg vom 17.02.2006 und des LSG Baden Württenberg vom 09.02.2010 ) Außerdem entfällt die aufschiebende Wirkung,wenn die sofortige Vollziehung im öffendlichen Intresse liegt und die Stelle ,die über den Widerspruch zu entscheiden hat,die sofortige Vollziehung mit schriftliche Begründung des besonderen Intresses an der sofortigen Vollziehung anordnet ( § 86 a Abs. 2 Nr . 5 SGG )
Wir haben Sie bereits mehrfach in Gesprächen darauf hingewiesen ,dass die gesetzlichen Reglungen der sozialen Sicherung Möglichkeiten bieten,in Fällen eines laufenden Widerspruchsverfahren das Einkommen sicherzustellen.Unter anderem haben wir empfohlen,dass Sie mit der AHA Kontakt aufnehmen.Diese könnten zB mit Arbeitslosengeld II in Vorleistung gehn.Deshalb liegt die sofortige Vollziehung unseres Bescheides vom ***** im Interesse der *** ,weil ein anderer Sozialleistungsträger zur Leistung verpflichtet sein könnte.
Wir beabsichtigen daher ,ihnen mitzuteilen ,das unser Bescheid vom ***** wegen der genannten Gründe sofort vollzogen werden und damit eine aufschiebende Wirkung nicht in Betracht kommt.Bevor Sie hierüber einen weiteren rechtsmittelfähigen Bescheid erhalten ,geben wir Ihnen noch einmal die Gelegenheit,sich hierzu bis zum 20.04 zu äußern .
was sagt Ihr dazu ????
Danke im voraus
Harry
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