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Deutscher wohnte in Italien Einwohnermeldeamt in D gemeldet

Verfasst: 17.04.2012, 09:31
von Echostar
Wohnte in Italien habe mich nicht mehr ab oder umgemeldet. Bleibe nun in Deutschland. Möchte nun in Deutschland Krankenversiert sein. Muss ich Beiträge rückwirkend zahlen?

Hallo,
mein Fall ist neu und im WWW ist dazu noch keine Info zu finden.
Ich bin Deutscher war in der GKV durch meine Berufsausbildung und ein paar Jahre Facharbeiter. Ich vermiete ein Haus in Deutschland und habe seit ca. 20 Jahren ein Haus mit Grund in Italien gekauft. Ich wohnte mehrere Jahre in Italien. Das Haus ist in der Landschaft ohne Nachbarn auf 19600 m² Grund. Ich habe eine Italienische Steuernummer die bekommt man als Grundbesitzer automatisch, habe aber mit den Behörden außer mit dem Notar vor 20 Jahren amtlich nichts zu tun.
Ich lebte auf meiner Ranch wie Sie z.B. zu mir kommen würden oder auf ähnlichen Plätzen Urlaub machen würden.
Als Italienischer Staatsbürger ist man in der Staatlichen Krankenversicherung versichert. Für mich wird das nicht gelten? Daher habe ich meinen Arztrechnungen in Italien immer selber bezahlt.
Mein Wohnsitz ist in Deutschland gemeldet seit ein paar Jahren, nur weil eine Abmeldung nur noch automatisch funktioniert, wenn ich eine neue Anmeldung beim Einwohnermeldeamt einreiche werde ich abgemeldet. Früher habe ich immer eine Abmeldung persönlich vorgenommen und Italien als Hauptwohnsitz angegeben. Ich halte mich in Deutschland ca. 2 Monate im Jahr auf.
Aber die Abmeldebestätigungen vom Einwohnermeldeamt für Italien habe ich nicht mehr ev. Kann das Einwohnermeldeamt das noch bestätigen.
Aber das war noch vor 2009 bevor die Krankenpflichtversicherung in D. eingeführt wurde.
Mein Problem seit 1.1.2009 besteht in Deutschland die Krankenversicherungspflicht und wenn ich keine nachweisen kann, muss ich zum 1.1.2009 Beiträge nachzahlen sobald ich in Deutschland einer Krankenversicherung beitrete.
Es spielt dabei keine Rolle wenn ob ich durch einen 401€ Job mit versichert werde oder Privat eine Krankenversicherung abschließe.
Sobald eine Krankenversicherung für mich angelegt wird kommen die Recherchen der Versicherung und dann die Rückfragen wo ich vorher versichert war.
Kann ich nichts nachweisen muss ich bis Eintritt der Krankenversicherungspflicht ab 1.1.2009 Beiträge nachzahlen.

Wie kann ich mich nun in Deutschland Krankenversichern ohne Rückwirkend Beiträge bezahlen zu müssen die Können sich ja bis zu 20 000 € betragen?
Sprich ich möchte einen Midi Job von 401 bis 800 € annehmen bei dem die Sozialversicherungsbeiträge inklusiv sind weil ich mir keine 350€ Monatlich bei einer PKV leisten kann.
Wer eine gute Idee allgemein nicht veröffentlichen möchte darf mir bitte eine PM senden. :?:

Verfasst: 17.04.2012, 09:51
von CiceroOWL
Es gilt § 30 SGB I, grundsätzlich wäre denn erstmal die Italjenische KV für dich zuständig, da du ja nun länger als 3 Monate in Italien lebst. Also eine Versicherungsbescheinigung der Italjenischen Krankenversicherung AGO ist nötig zum Nachweis das sort eine KV bestanden hat.

ec.europa.eu/employment_social/empl_portal/SSRinEU/Your%20social%20security%20rights%20in%20Italy_de.pdf.

Übrigens das Ganze gilt bereits seit dem 01.04.2007

für dich gilt § 5 Abss. 1 Nr. 13 SGB V wenn du dauerhaft in Deutschland lebst. Bunga bunga Partys brauchst du deshalb nicht zu verantstalten, Professore Monti ist da das bessere Vorbild.

Verfasst: 01.08.2012, 16:55
von Echostar
Wenn ich in Google:
§ 5 Abss. 1 Nr. 13 SGB V
Eingebe bekomme ich folgendes zu sehen:

http://www.123recht.net/Niederschlagung ... 56951.html

Das heißt so verstehe ich es zumindest:
Da ich mich Polizeilich nach Italien nicht abgemeldet habe und mich in Italien nicht Krankenversichert angemeldet habe.
Bekomme ich keinen Nachweis von Italien und muss daher nun in Deutschland alle Beiträge nachzahlen?
Haben Sie keinen Lösungsvorschlag das ich die fast 15000 € nicht nachzahlen muss?
Wenn ich nun einen Job annehme und dadurch in die gesetzliche Sozialversicherung komme werde ich von der Kasse angeschrieben wo ich ab 1.4.07 bis zur Anmeldung versichert war.
Da ich nichts Nachweisen kann sitze ich nun in der Klemme.
Also darf ich keine Arbeit mehr annehmen und auch nie ein ALG Empfänger werden da ich dadurch automatisch in der Gesetzlichen angemeldet werde und die fragen leider nach.
Eine Private würde mich aufnehmen aber die verlangt ca. 300 € im Monat bei ca. 1500 SB.
Ich finde diese Regelung mit der Nachzahlung ungerecht weil ich meine Arztkosten immer selber beglichen hatte.

Im WWW gelesen:

Es gibt schon Möglichkeiten die Nachzahlung zu umgehen - ich nenne nur folgende begriffe - Eintritt von Krankenversicherungspflicht - Wahl einer anderen Kasse und keine Aussage über Vorversicherungszeiten -.
Ich selbst bin zwar immer noch der Meinung, dass dies sehr ungerecht gegenüber denjenigen ist, welche bereits zahlen, aber es scheint das gewünschte "Schlupfloch" zu sein.


Ich frage was ist da Ungerecht?
Meine Zahlungen in der Zeit an die Ärzte interessieren den Gesetzlichen ja auch nicht.
Die Pflichtzeit war für mich ja auch nicht kostenfrei.
Eine Anfrage neulich in einer Klinik lautete:
Sie müssen uns 3000 € im Voraus bezahlen wenn Sie keine KV besitzen.
Ich weis inzwischen dass die Aussage auch nicht richtig ist, da ich durch das Pflichtversicherungsgesetz ja automatisch Krankenversichert bin jedoch die Beiträge ab 2007 nachzahlen muss sobald die Klinik eine Forderung an eine GKV stellt.
Also muss ich Privat bezahlen das mir keine Fehlzeiten nachberechnet werden.
Ich möchte einfach eine KV haben ohne die ganze Zeit nachzahlen zu müssen und auch nicht an eine Privaten 300 € Monatlich bezahlen.
Mit meinem Einkommen wäre es am besten in die Gesetzliche einzusteigen aber da wurmt mich die hohe Nachzahlung.
Hätte Merkel nicht das Gesetz beschlossen wäre es für mich einfach mit dem Einstieg in die GKV.
So aber sind mir die Hände gebunden.

Verfasst: 01.08.2012, 19:05
von Czauderna
Hallo,
man kann es aber auch so sehen, dass es eben ein Gesetz gibt, un die sind bekanntlich dafür da um eingehalten zu werden, zumal es zigtausende, wenn nicht noch mehr Menschen in Deutschland gibt, die in der gleichen Lage gewesen sind, und gemäß Gesetz die Beiträge gezahlt haben und immer noch in der Ratenzahlung stecken. Über das Gesetz, und vor allem seine Umsetzung kann man streiten, ja auch geteilter Meinung sein, aber solange die Politik oder die Gerichtsbarkeit daran festhält, solange bleiben einem eben nur entweder zu zahlen oder ein legales Schlupfloch (siehe oben) zu finden und zu Letzterem natürlich auch die entsprechende Kasse, die dies ermöglicht.
Gruss
Czauderna