keine Auskünfte erteilt und zum Höchstsatz eingestuft
Verfasst: 16.04.2012, 19:18
Hallo zusammen!
Ich bin neu hier in dem Forum und habe gestern schon ganz viel hier gelesen. Es scheint mehrere Fälle in der Art zu geben, wie ich einen gleich schildern werde, nur haben mir diese Beiträge nicht alle erhofften Infos gegeben. Daher schreibe ich jetzt meine Geschichte.
Im Prinzip ist es der Fall meines Freundes. Wir sind vor 3 Monaten zusammen gezogen. Und beim Auspacken hat sich dann ergeben, dass ich erfahren habe, dass er Schulden von ca. 21 TEUR bei einer gesetzlichen Krankenkasse hat.
Was ich wusste war, dass er arbeitslos war, von 03/2008 bis 02/2011. Leider hat er sich nie arbeitslos gemeldet. Nun stellte sich also heraus, dass er seine Beiträge nicht bezahlt hat.
Da ich die Forderungshöhe nicht glauben konnte, habe ich mal ein wenig um die Sache gekümmert und sowohl mit der Krankenkasse, als auch dem Zoll gesprochen.
Fakt ist, dass er zu Beginn die normalen ca. 133 EUR mtl. gezahlt hat. Dann wohl aufgefordert wurde, Angaben zu seinen Einkünften zu machen, was er nicht getan hat, worauf hin eine Höchsteinstufung vorgenommen worden ist. Daraufhin hat er ein paar Monate sogar seine ca. 600 EUR mtl. gezahlt. Da aber irgendwann das Angesparte, von dem er gelebt hat, verbraucht war, hat er aufgehört zu zahlen.
Daraufhin wurde in 04/2010 fruchtlos gepfändet. Danach ruhte die ganze Sache. Die Krankenkasse hat aber weiterhin den Höchstsatz von ca. 600 EUR berechnet und alles zzgl. Säumniszuschlägen von 5%. Wenn von vornherein der richtigere niedriger Mindestbemessungssatz zugrunde gelegt worden wäre, wäre die Forderung ca. 5 TEUR hoch (Säumniszuschläge mit korrigiert). Diese Summe von 5 TEUR wäre evtl. machbar in absehbarer Zeit zu zahlen, nicht jedoch die 21 TEUR.
Seit 03/2011 arbeitet er wieder. Und hat sich jetzt selber Ende März 2012 bei der Kasse gemeldet und gefragt, was mit den offenen Forderungen ist, weil er ja ein kleines bisschen was angespart hat.
Leider haben die mittlerweile den Vorgang an den Zoll zur erneuten Vollstreckung zurückgegeben. Wir hatten jetzt direkt ein paar Tage später die Post vom Zoll.
Wir haben die Krankenkasse angeschrieben und auf deren Kulanz gehofft, dass sie die Beiträge rückwirkend neu berechnen und haben denen alle fehlenden Angaben geliefert. Leider lassen die sich nicht darauf ein. Der Gerichtsvollzieher wird wohl in den nächsten Tagen kommen.
Ich hätte jetzt gerne zu folgenden Punkten Antworten/Hilfestellungen, soweit das möglich ist:
1. Wenn in 04/2010 fruchtlos gepfändet wurde, muss die Krankenkasse nicht diese Info quasi verarbeiten und die Beträge niedriger berechnen. Denn dass er kein Einkommen hatte, ist doch dann klar, oder?! Zumal laut Aussage heute am Telefon vom Zoll der Gerichtsvollzieher Unterlagen wie Arbeitsverträge und Kontoauszüge sichtet.
2. Da mir das ganze erst so kurz bekannt ist und mein Freund sich so knapp bei der Krankenkasse gemeldet hat, überschneidet sich das jetzt zeitlich blöd mit dem Zoll und wir haben dadurch enormen Zeitdruck. Wie sind denn wohl die Chancen (vielleicht hat einer Erfahrungen), wenn wir ein Fax an den Vorstand für Beiträge schreiben und ihm das schildern und quasi vorhalten, dass die Krankenkasse von dem nicht vorhandenen Einkommen wusste (das würde eine Forderungskorrektur von ca. 8 TEUR ausmachen). Denn "lieb" hat ja nicht funktioniert.
3. Welche anderen Schritte würdet ihr empfehlen?
4. Wenn er jetzt anfängt in Raten zu zahlen (im Rahmen eines Insolvenzverfahrens), wird dann die Forderung weiterhin mit Säumniszuschlägen von mtl. 5% verzinst? Das ist ein Jahreszins von 60%.
Weitere Info: Ich habe meine Rechtsschutzversicherung angerufen. Die hat mir leider nicht viel geholfen. Wir sollen quasi den Gerichtsvollzieher abwarten. Ansonsten sagte die nur, dass man da bei Krankenkassen wenig Chancen hat, dass die neu berechnen. Also ein Anwalt wenig nützen würde.
Ich hatte noch nie Probleme mit dem Recht. Daher weiß ich nicht, ob Rechtsschutzversicherungen immer so reagieren, weil sie ja quasi eh nie zahlen wollen, oder ob es hier tatsächlich keine anderen Möglichkeiten gibt.
Vielleicht könnt ihr mir ein paar Tipps geben, welche Briefe ich noch an wen schreiben soll? Denn es ist ja nicht so, dass er nicht zahlen will. Nur ist es halt nicht möglich die hohe Forderung zu zahlen. Eine korrigierte (richtige) Forderung wäre halt realistischer abzuzahlen. Dass er alles selber zu verschulden hat ist auch klar. Aber das ist nun mal so gelaufen, da kann ich leider auch nichts mehr daran ändern.
Ich danke jetzt schon für eine Antwort.
Viele Grüße
Freundin1982
Ich bin neu hier in dem Forum und habe gestern schon ganz viel hier gelesen. Es scheint mehrere Fälle in der Art zu geben, wie ich einen gleich schildern werde, nur haben mir diese Beiträge nicht alle erhofften Infos gegeben. Daher schreibe ich jetzt meine Geschichte.
Im Prinzip ist es der Fall meines Freundes. Wir sind vor 3 Monaten zusammen gezogen. Und beim Auspacken hat sich dann ergeben, dass ich erfahren habe, dass er Schulden von ca. 21 TEUR bei einer gesetzlichen Krankenkasse hat.
Was ich wusste war, dass er arbeitslos war, von 03/2008 bis 02/2011. Leider hat er sich nie arbeitslos gemeldet. Nun stellte sich also heraus, dass er seine Beiträge nicht bezahlt hat.
Da ich die Forderungshöhe nicht glauben konnte, habe ich mal ein wenig um die Sache gekümmert und sowohl mit der Krankenkasse, als auch dem Zoll gesprochen.
Fakt ist, dass er zu Beginn die normalen ca. 133 EUR mtl. gezahlt hat. Dann wohl aufgefordert wurde, Angaben zu seinen Einkünften zu machen, was er nicht getan hat, worauf hin eine Höchsteinstufung vorgenommen worden ist. Daraufhin hat er ein paar Monate sogar seine ca. 600 EUR mtl. gezahlt. Da aber irgendwann das Angesparte, von dem er gelebt hat, verbraucht war, hat er aufgehört zu zahlen.
Daraufhin wurde in 04/2010 fruchtlos gepfändet. Danach ruhte die ganze Sache. Die Krankenkasse hat aber weiterhin den Höchstsatz von ca. 600 EUR berechnet und alles zzgl. Säumniszuschlägen von 5%. Wenn von vornherein der richtigere niedriger Mindestbemessungssatz zugrunde gelegt worden wäre, wäre die Forderung ca. 5 TEUR hoch (Säumniszuschläge mit korrigiert). Diese Summe von 5 TEUR wäre evtl. machbar in absehbarer Zeit zu zahlen, nicht jedoch die 21 TEUR.
Seit 03/2011 arbeitet er wieder. Und hat sich jetzt selber Ende März 2012 bei der Kasse gemeldet und gefragt, was mit den offenen Forderungen ist, weil er ja ein kleines bisschen was angespart hat.
Leider haben die mittlerweile den Vorgang an den Zoll zur erneuten Vollstreckung zurückgegeben. Wir hatten jetzt direkt ein paar Tage später die Post vom Zoll.
Wir haben die Krankenkasse angeschrieben und auf deren Kulanz gehofft, dass sie die Beiträge rückwirkend neu berechnen und haben denen alle fehlenden Angaben geliefert. Leider lassen die sich nicht darauf ein. Der Gerichtsvollzieher wird wohl in den nächsten Tagen kommen.
Ich hätte jetzt gerne zu folgenden Punkten Antworten/Hilfestellungen, soweit das möglich ist:
1. Wenn in 04/2010 fruchtlos gepfändet wurde, muss die Krankenkasse nicht diese Info quasi verarbeiten und die Beträge niedriger berechnen. Denn dass er kein Einkommen hatte, ist doch dann klar, oder?! Zumal laut Aussage heute am Telefon vom Zoll der Gerichtsvollzieher Unterlagen wie Arbeitsverträge und Kontoauszüge sichtet.
2. Da mir das ganze erst so kurz bekannt ist und mein Freund sich so knapp bei der Krankenkasse gemeldet hat, überschneidet sich das jetzt zeitlich blöd mit dem Zoll und wir haben dadurch enormen Zeitdruck. Wie sind denn wohl die Chancen (vielleicht hat einer Erfahrungen), wenn wir ein Fax an den Vorstand für Beiträge schreiben und ihm das schildern und quasi vorhalten, dass die Krankenkasse von dem nicht vorhandenen Einkommen wusste (das würde eine Forderungskorrektur von ca. 8 TEUR ausmachen). Denn "lieb" hat ja nicht funktioniert.
3. Welche anderen Schritte würdet ihr empfehlen?
4. Wenn er jetzt anfängt in Raten zu zahlen (im Rahmen eines Insolvenzverfahrens), wird dann die Forderung weiterhin mit Säumniszuschlägen von mtl. 5% verzinst? Das ist ein Jahreszins von 60%.
Weitere Info: Ich habe meine Rechtsschutzversicherung angerufen. Die hat mir leider nicht viel geholfen. Wir sollen quasi den Gerichtsvollzieher abwarten. Ansonsten sagte die nur, dass man da bei Krankenkassen wenig Chancen hat, dass die neu berechnen. Also ein Anwalt wenig nützen würde.
Ich hatte noch nie Probleme mit dem Recht. Daher weiß ich nicht, ob Rechtsschutzversicherungen immer so reagieren, weil sie ja quasi eh nie zahlen wollen, oder ob es hier tatsächlich keine anderen Möglichkeiten gibt.
Vielleicht könnt ihr mir ein paar Tipps geben, welche Briefe ich noch an wen schreiben soll? Denn es ist ja nicht so, dass er nicht zahlen will. Nur ist es halt nicht möglich die hohe Forderung zu zahlen. Eine korrigierte (richtige) Forderung wäre halt realistischer abzuzahlen. Dass er alles selber zu verschulden hat ist auch klar. Aber das ist nun mal so gelaufen, da kann ich leider auch nichts mehr daran ändern.
Ich danke jetzt schon für eine Antwort.
Viele Grüße
Freundin1982