Hallo zusammen,
ich habe eine wichtige Frage. Da ich gerne die GKV wechseln würde, habe ich bei meiner BKK gekündigt. Ich bin Student, war immer über meinen Vater familienversichert, bis mein Arbeitgeber, bei dem ich als Werkstudent beschäftigt bin im März 2011 meiner KV mitgeteilt hab, das ich ab da als Werkstudent laufe. Krankenkasse hat mich dann kontaktiert und gesagt, dass eine Familienversicherung nicht weiter möglich ist und ich mich nun studentisch Versichern müsste. Soweit kein Problem, ist ja auch verständlich.
Nun habe ich aber, wie bereits erwähnt, gekündigt und die sagen nun, dass es ich aber statt wie gewünscht zum 31.05.2012 erst zum 31.08.2012 kündigen kann, da bei mir ja noch eine Bindungsfrist bestünde. Ich fühl mich da ehrlich gesagt etwas veräppelt, da ich ja nicht erst zu denen gewechselt bin, sondern immer schon über meinen Vater bei denen war und sich quasi ja nur die Art der Versicherung geändert hat.
Meine Frage nun: Ist das korrekt, dass die mich erst zum 31.08. rauslassen wollen oder dürfen die in diesem Fall nicht auf die Bindungsfrist bestehen?
Vielen, vielen Dank schonmal!!
Bindungsfrist nach Ende der Familienversicherung
Moderator: Czauderna
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- Registriert: 12.01.2012, 11:00
Hallo,
ist korrekt.
Die Bindungsfrist besteht für die Wahl einer Mitgliedschaft, also nicht für eine Familienversicherung.
Dabei gilt eine passive Wahl, weil einem die meldepflichtige Stelle (=z.B. der Arbeitgeber) automatisch bei der letzten Kasse (=evtl. die von der Familienversicherung) angemeldet hat, auch als eine Wahl gemäß o.g. Satz.
Gruß
Sportsfreund
ist korrekt.
Die Bindungsfrist besteht für die Wahl einer Mitgliedschaft, also nicht für eine Familienversicherung.
Dabei gilt eine passive Wahl, weil einem die meldepflichtige Stelle (=z.B. der Arbeitgeber) automatisch bei der letzten Kasse (=evtl. die von der Familienversicherung) angemeldet hat, auch als eine Wahl gemäß o.g. Satz.
Gruß
Sportsfreund