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Familienversicherung nach Ausbildung Fristen

Verfasst: 12.04.2012, 10:03
von Moui
Guten Tag an alle und noch einen schönen Tag, ich habe eine Frage bezgl. der Familienversicherung und den Kündigungsfristen, diese ist ein klein wenig verzwickt, dürfte allerdings für Fachleute wie euch kein Problem darstellen ;) Also ich habe am 25.06 meine mündliche Abschlussprüfung, mit dieser endet meine Ausbildung, laut meiner jetzigen Krankenkasse der B*rm*r bin ich bis zum 01.07 noch krankenversichert da ich für diesen Monat die Beiträge gezahlt habe.
Ich werde ab den 01.September ein Kolleg, also eine Schule des zweiten Bildungsweges, besuchen um das Abitur nachzuholen. Ich bin dann 22, werde im Oktober 23, Jahre alt und kann laut D*K Berater und den gesetzlichen Bestimmungen zurück in die Familienversicherung meines Vaters wechseln, ich bin damals leider auf Anraten in eine andere Krankenkasse gegangen, war etwas dumm, ich hatte geglaubt das es sowas wie vorgeschriebene Krankenkassen wirklich gibt...
Nun in den 2 Monaten dazwischen habe ich keine finanziellen Sorgen, und möchte mich auch nicht Arbeitslos melden, dies hat einen ganz einfachen Grund. Ich will das System nicht ausnutzen da ich in diesen 2 Monaten "dem Arbeitsmarkt" eben nicht uneingeschränkt zur Verfügung stehen will/werde, ich möchte einen Umzug planen und ausführen und Verwandte im Ausland besuchen etc., und daher verzichte ich auf das Arbeitslosengeld 1.Das stellt laut dem D*K Berater kein Problem dar, habe ich sogar schrifltich^^. Nun meine Frage, die mir letztens erst eingefallen ist und ich habe leider zurzeit keine Möglichkeit mit den Beratern Kontakt aufzunehmen, kann ich so einfach in die Familienversicherung wechseln nach der Ausbildung. Ich kann ja jetzt noch nicht meine Krankenkasse kündigen da theorethisch die Chance besteht das ich durchfalle und dann hätte ich ja gar nichts. Könnte ich also ab den 01.07 schon in die FAmilienversichrung? Es bestehen ja Kündigungsfristen ...
Danke und einen schönen Tag noch euch allen :D

Verfasst: 12.04.2012, 10:24
von CiceroOWL
du kannst die Krankenkasse eh nicht kündigen, sondern dein Vater muss den Antrag auf Familienversicherung bei seiner Kasse stellen, Das ist jederzeit möglich. Bis zur Vollendung des 23 Lebensjahres in 10.12 ist dies jederzeit möglich.

Verfasst: 12.04.2012, 10:40
von Moui
Ok vielen Dank für die Antwort und es tut mir leid falls meine frage etwa nervig ist;)
Ich steh aber ehrlich gesagt auf dem Schlauch^^ also mein Vater hat schon so ein Formular und lautet eine Frage wie die Vorversicherung war. Bei mir wäre das ja dann pflichtmitglied und bis wann, aber da ich nicht selber kündigen soll kann ich da ja nichts eintragen. Kündigen die dann für mich, weil irgendwie muss das Verhältnis ja beendet werden. Nicht das ich dann in die Freiwillige rutsche. Wie gesagt entschuldigt das Nerven, ist aber ein Wichtes Thema. Naja in muss dann mal vorbei gehen und nachfragen

Verfasst: 12.04.2012, 10:49
von CiceroOWL
Nervt doch nicht. also das läuft denn so ab. Deine Kasse bekommt von der Kasse deines Vaters ein Formular zum Meldeverfahren, die fragen an ob denn vorraussichtlich die Familienversicherung zum 30.06.12 endet, Denn meldet deine Kasse zurück das die Pflichtversicherung vorrausichtlicht zum 30.06.12 endet. das wars. Reicht aber aus wenn dein Vater das Ganze im Anfang Juni erledigt.

Verfasst: 12.04.2012, 11:28
von Moui
Ok vielen dank, das war verständlich :) Also muss mein Vater nichts weiter machen als das Formular auszufüllen und einzutragen wo ich Pflichtmitglied bin. Mich verwirrt halt nur die Spalte Mitgliedschaft endete am... Die kann doch aber nicht geendet haben wenn ich nicht kündige oder verstehe ich hier was falsch?
Hier das ist zwar nicht meine Krankenversicherung bzw die meines Vaters aber da steht das genauso unter Angaben zum Kind
ikk-suedwest.de/wp-content/uploads/IKK_Antrag_Familienversicherung_0212_031.pdf

Verfasst: 12.04.2012, 11:40
von CiceroOWL
eine mitgliedschaft endet nicht nur durch Kündigung sondern auch wenn die Grundlagen auf Mitgliedschaft enden. Zb Versicherungspflicht als Arbeitsloser nach dem SGB III, der Leistungsbezuges endet aufgrund des erschöpften Anspruches am 31.03.2012. Es folgt keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, kein Leistungsbezug ALG II, keine freiwillige Mitgliedschaft usw. ergo endet die Mitgliedschaft jetzt hier.
Aufgrund der fehlenden Grundlage.

Verfasst: 12.04.2012, 11:53
von Moui
Achso vielen dank. Also würde meine dann am 30.06 enden und mein Vater müsste in Juli das Formular ausfüllen, da ich mich Nicht arbeitslos melde. Richtig verstanden jetzt, oder^^

Verfasst: 12.04.2012, 12:21
von CiceroOWL
ja , kann er aber auch chon im juni ausfüllen

Verfasst: 12.04.2012, 12:52
von Moui
Entschuldige bitte, ich meinte auch Juni, da habe ich mich verschrieben.
eine mitgliedschaft endet nicht nur durch Kündigung sondern auch wenn die Grundlagen auf Mitgliedschaft enden. Zb Versicherungspflicht als Arbeitsloser nach dem SGB III, der Leistungsbezuges endet aufgrund des erschöpften Anspruches am 31.03.2012. Es folgt keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, kein Leistungsbezug ALG II, keine freiwillige Mitgliedschaft usw. ergo endet die Mitgliedschaft jetzt hier. Aufgrund der fehlenden Grundlage.
Ich muss ehrlich sein, hier verstehe ich nicht alles. Was bedeutet denn "der Leistungsbezuges endet aufgrund des erschöpften Anspruches am 31.03.2012", und wieso Versicherungspflicht für Arbeitslose, der D*K Berater meinte das man nicht gezwungen werden kann sich Arbeitslos zu melden und da mein Vater dort Pflichtmitglied ist besteht da kein Problem. Ein Freund von mir wollte, weil er Probleme mit seinen Eltern hatte, einfach selber schon in die studentische und nicht in die Familienversicherung da haben sie ihm gesagt das geht nicht weil die Familienversicherung vorrang hat. Ich weiß das ist ein anderes Thema nur hierrauf habe ich den Berater angesprochen und er meinte das ist kein Problem wenn ich mich nicht Arbeitslos melde da mein Vater ja mich wieder aufnehmen kann. Entschuldigt bitte das ich nochmals soviel geschrieben habe, aber bei solchen Bürokratiezeugs brauche ich immer ein bisschen bis ich das verstehe^^.

Verfasst: 12.04.2012, 13:00
von CiceroOWL
Das war ein Beispiel, zu Verdutlichung der zusammenhänge mehr nicht.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html

Auf gut Deutsch, wenn deine Ausbildung endet, endet auch deine Mitgliedschaft und die Familienversicherung über deinen Vater ist vorrangig, wenn du dich nicht arbeitslos melden willst. Grundsätzlich.

Verfasst: 12.04.2012, 13:13
von Moui
Ok vielen Dank, jetzt ist es geklärt :)

Verfasst: 12.04.2012, 13:45
von broemmel
Nur das Ende noch nicht

Das genaue datum richtet sich nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnis.

Wenn im Ausbildungsvertrag steht das BVH endet mit Bestehen der Prüfung ist auch zu dem Zeitpunkt Ende der eigenen Mitgliedschaft. Nicht der Monatsletzte

Verfasst: 12.04.2012, 13:58
von Moui
Der Ausbildungsvertrag geht sogar bis 31.08. aber im Vertrag steht definitiv das die Ausbildung bzw. das Verhältnis mit dem bestehen der Prüfung beendet ist, der 31.08 steht da nur weil es wohl Jahre gab wo erst am 26.08 geprüft wurde.
Nun das klingt jetzt vielleicht naiv, aber ich habe doch für den ganzen Monat die Beiträge gezahlt dann müsste ich doch auch für den ganzen Monat Mitglied sein oder für die letzten Tage meine gezahlte Beitragshälfte zurückbekommen^^

Verfasst: 12.04.2012, 14:11
von Czauderna
Moui hat geschrieben:Der Ausbildungsvertrag geht sogar bis 31.08. aber im Vertrag steht definitiv das die Ausbildung bzw. das Verhältnis mit dem bestehen der Prüfung beendet ist, der 31.08 steht da nur weil es wohl Jahre gab wo erst am 26.08 geprüft wurde.
Nun das klingt jetzt vielleicht naiv, aber ich habe doch für den ganzen Monat die Beiträge gezahlt dann müsste ich doch auch für den ganzen Monat Mitglied sein oder für die letzten Tage meine gezahlte Beitragshälfte zurückbekommen^^
Hallo,
so, jetzt mach ich mal mit - wieso hast du den Beitrag gezahlt ?? - war das nicht ehe dein Ausbildungsbetrieb ??
Wenn das so ist, dann endet dein Beschäftigungsverhältnis mit dem Tag der erfolgreichen Prüfung und dein Betrieb zahlt dann auch nur bis zu diesem Tag den Beitrag und meldet dich entsprechend bei der Krankenkasse ab - was dannn kommt, das wurde bereits ausführlich beschrieben.
Ich setze aber noch einen drauf - für die Familienversicherung ab dem Folgetag musst du nicht unbedingt deinen Vater bemühen, dass kannst du auch selbst machen - nur mal so.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 12.04.2012, 14:24
von Moui
Also mein Vater ist da penibel der lässt nicht zu das jemand anderes ein Formular ausfüllt und er nur seine Unterschrift drunter setzt, er will sowas selber machen, hinbringen werde ich das schon ;) Zu der anderen Sache, na klar habe ich von meinen Lehrlingslohn was gezahlt, 15,5% ist der Beitrag, 7,3% zahlt der Arbeitgeber und 8,2% der Arbeitnehmer wenn ich mich nicht total irre, und dort oben fehlt übrigens ein ";)" das war eher mit einen zwinkernen Auge zu verstehen.