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Krankengeld - Muss ich die Kur antreten?

Verfasst: 11.04.2012, 23:41
von Ratlos
Hi zusammen,

ich bin seit Ende Dezember Krank geschrieben da bei mir Krebs diagnostiziert wurde. Im Januar wurde ich arbeitslos und ich beziehe seit dem Krankengeld.

Ich habe den Krebs besiegt aber seit dem vor allem psychische Beschwerden. Ein Leiden ist u.a. bei mir plötzlich auftretende Atemnot.
Mein Hausarzt war vor paar Wochen ratlos und ich hatte ihn gebeten mich zum Spezialisten zu überweißen. In der Zwischenzeit hatte er mir auch eine zum Psychologen gegeben da er der Meinung ist das die Atembeschwerden vom Kopf her kommen.

Bei einem der Besuche hatte ich meinen Hausarzt nach einer Kur gefragt und er hatte mich an meine KK verwiesen. Dort war ich auch und habe einen Antrag unterschrieben welchen ich zu meinem Hausarzt bringen sollte der diesen unterschreiben bzw. bewilligen muss. Ich habe diesen NICHT beim Hausarzt abgegeben habe da ich mich gegen die Kur entschieden habe.

Die KK hat mich zwischenzeitlich wieder angerufen und mich aufgefordert bzw. nachgefragt was mit dem Antrag sei, das dieser abgegeben werden muss bei Ihnen da sonst der Anspruch auf Krankengeld verfällt. Stimmt dies so?
Ich teilte meiner Sachbearbeiterin mit das ich erst einmal das Ergebnis vom Lungenspezialisten und Psychologen abwarten möchte.
Diese sagte das ich mich nach dem Ergebnis vom Lungenspezialisten bei ihr melden solle und das wir darauf hin wie wir weiter verfahren.

Ich war heute beim Spezialisten und der hat bestätigt das alles okay sei. Dem Termin beim Psychologen habe ich erst nächsten Monat bekommen, nachdem die Frist abläuft für die Kur.

Nun ist meine Frage, muss ich die Kur wirklich antreten bzw. die fehlenden Unterlagen abgeben? Die KK hatte mich ja nicht aufgefordert diese zu machen, ursprünglich war es ja meine Idee.
Ich möchte diese Kur nicht und die ganze Geschichte erst eimal versuchen beim Psychologen zu klären.


Ich muss am Freitag zur KK mein Auszahlschein abgegeben und sollte wissen ob ich ein Recht darauf habe die Kur abzulehnen und zu versuchen die Beschwerden mit einem Psychologen zu beseitigen?

Vielen Dank im Voraus

Verfasst: 12.04.2012, 08:02
von Czauderna
Hallo,
solange die Kasse nicht schriftlich mit einer Fristsetzung von 10 Wochen zur Beantragung von Reha-Massnahmen (Kur) aufgefordert hat, musst du gar nix, wenn du es nicht willst. Wenn ich das richtig gelesen habe, dann trifft dies bei dir so zu - der Antrag wurde nicht durch die Kasse veranlasst. Deinen Auszahlschein kannst du unbesorgt abgeben - klar, es kann passieren dass dich die Kasse erneut anspricht, aber nun weißt du, dass die Hinweise auf einen drohenden Krankengeldverlust Makulatur sind.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 12.04.2012, 11:23
von Ratlos
Also die Sachbearbeiterin hat mir paar Unterlagen mit gegeben. In einem Brief steht:

"Wir sind gesetzlich verpflichtet frühzeitig auf ärtzllich empfohlene Heilbehandlungen hinzuwirken. Bitte stellen Sie wie verabredet bis spätestens 14.5.2012 einen Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation. Nur bis zum Ende dieser Frist können wir Ihnen das Krankengeld bezahlen. Danach können sich auch Auswirkungwn auf Ihre Mitgliedschaft bei uns ergeben.
Bitte schicken oder bringen Sie mir den ausgefüllten Antrag - vielen Dank"

Habe ich ein Recht nun darauf auf die Kur zu verzichten und den Psychologen in Anspruch zu nehmen? Wie gesagt, der Termin beim Psychologen ist erst am 22.5 !

Verfasst: 12.04.2012, 12:37
von Czauderna
Ratlos hat geschrieben:Also die Sachbearbeiterin hat mir paar Unterlagen mit gegeben. In einem Brief steht:

"Wir sind gesetzlich verpflichtet frühzeitig auf ärtzllich empfohlene Heilbehandlungen hinzuwirken. Bitte stellen Sie wie verabredet bis spätestens 14.5.2012 einen Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation. Nur bis zum Ende dieser Frist können wir Ihnen das Krankengeld bezahlen. Danach können sich auch Auswirkungwn auf Ihre Mitgliedschaft bei uns ergeben.
Bitte schicken oder bringen Sie mir den ausgefüllten Antrag - vielen Dank"

Habe ich ein Recht nun darauf auf die Kur zu verzichten und den Psychologen in Anspruch zu nehmen? Wie gesagt, der Termin beim Psychologen ist erst am 22.5 !
Hallo,
so wie geschildert entspricht der Brief der Kasse eben nicht den gesetzlichen Vorgaben - er ist eher allgemein gehalten, enthält aber
rechtlich nicht haltbare Forumulierungen, wie z.B. die Befristung des Krankengeldanspruchs auf den 14.5., und auch der Eingangssatz ist etwas missverständlich, denn eine "Empfehlung" ist keine "medizinische Notwendigkeit".
Gruß
Czauderna

Verfasst: 12.04.2012, 18:13
von Ratlos
heißt das, das sie mir die Kur nicht aufzwingen dürfen und das KG aufgrund dessen auch nicht streichen können? Die Behandlung beim Psychologen reicht also aus?

Verfasst: 12.04.2012, 19:02
von Czauderna
Hallo,
das heißt, dass die Kasse dies nicht so tun darf, nicht mit diesem Brief -
wenn Sie dir einen entsprechend richtigen Bescheid zusenden, können Sie dich schon "zwingen", in dem sie dir das Krankengeld sperren. Aber ich wiederhole es gerne, so wie es sich die Kasse momentan vorstellt, läuft es nicht, wenn du es nicht willst.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 12.04.2012, 19:13
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 12.04.2012, 19:41
von Czauderna
Hallo,
ja, da stimme ich Machts Sinn zu - es ist anzunehmen, wenn du dich jetzt weigerst, dass die Kasse das nachholt was sie vorher falsch gemacht hat, kommt eben darauf an, wie geschickt du argumentierst - sicher bist du vollkommen im recht wenn du der Kasse, das was ich dir geschrieben habe direkt und "brutal"
vorhälst. Geh aber mal davon aus, dass der zuständige MA. der Kasse genau weiß, dass er hier nicht richtig gehandelt hat. Wenn er nun damit konfrontiert wird,
kann es eben zu dieser Reaktion kommen. Ein diplomatisches Gespräch, in dem du dein Wissen über das Recht der Kasse und den § 51 SGB V. (Aufforderung zur
Beantragung von Reha-Massnahmen innerhalb einer 10-Wochen-Frist) eher beiläufig einfließen lässt und dann auch nach der Rechtsgrundlage für das Schreiben fragst, welches dir die Kasse zugesandt hat. wäre eventuell dazu geeignet, ihn nicht in einen blinden Aktionismus verfallen zu lassen.
Nur so ein Tipp - natürlich kannst du auch den ersteren Weg wählen - denn, so nehme ich an, mein "Freund" Machts Sinn für den besseren halten wird.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 12.04.2012, 20:19
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 12.04.2012, 20:39
von Ratlos
Vielen Dank für Eure Antworten. Die Bearbeiterin sagte mir schon mal falls ich was gegen die Kur haben sollte, könnte man darüber sprechen.

Ich werde am besten mal mit ihr sprechen und mitteilen das ich gegen die Kur bin und meine Probleme mit einem Psychologen in den Griff bekommen möchte.

Ich halte Euch auf dem laufenden :wink:

Verfasst: 12.04.2012, 20:46
von broemmel
Ich möchte eine persönliche Frage stellen die Du selbstverständlich nicht beantworten musst.

Welcher Krebs wurde denn festgesfellt?
Ich bin ein wenig verwundert über die kurze Behandlungszeit.

Wie gesagt, ist nur persönliches Interesse. Die rechtliche Auskunft hat Czauderna ja schon erläutert