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Aufwandsentschädigung als Einkommen bei Beitragsbemessung?

Verfasst: 11.04.2012, 01:30
von summermylife
Hallo Zusammen.

Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen:
Ich bin Doktorandin (im Promotionsstudiengang, also "hauptberuflich" Student) und werde mich wohl, da meine Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Studenten endet, freiwillig gesetzlich versichern.
Ich habe nun mal eine Frage was das monatliche Einkommen betrifft: Dürfen Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Arbeien dazu addiert werden?
M.E. stellt doch die Aufwandsentschädigung, die mit ehrenamtlichen Aufgaben verbunden ist, eine Entschädigung für entstandene Kosten und kein Einkommen dar, ich komme jedoch über den Betrag, der jährlich steuerfrei wäre. Darf meine KK daher sagen: Das ist zusätzliches Einkommen, daher erhöht sich auch Ihr zu zahlender Beitrag?

Vielen Dank für jede Antwort.
:)

Verfasst: 11.04.2012, 13:14
von Sportsfreund
Hi,

die Aufwandsentschädigung gilt nur in Höhe der Steuerfreiheit auch als beitragsfrei. Darüber hinaus wird es zur Beitragsberechnung herangezogen: § 14 Abs. 1 Satz 3 SGB Fünf
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__14.html

Gruß
Sportsfreund

Verfasst: 11.04.2012, 13:31
von amerin
Als Doktorandin dürftest Du gar nicht mehr in der KVdS sein, Glück gehabt ;)