Hi,
ich würde gerne wissen, nach welchen Kriterien die GKV die Einschaltung eines Gutachters für den erneuten Zahnersatz auffordert.
Im Jahr 2005/2006 hatte ich die gleiche Prozedur schon einmal. Anschließend wurden durch den Gutachter noch Veränderungen veranlasst und die Zuzahlung wurde noch höher wie im Kosten-Heilplan vorgesehen.
Geschrieben heute am 10.04.2012
Danke für die Mühe
Gutachter Zahnersatz
Moderator: Czauderna
Wann ein Gutachten veranlasst wird ist (wenn es nicht gerade ein Mängelgutachten ist) abhängig von der Art der Versorgung.
Sinn des Gutachtens ist es die ausreichende und zweckmässige Versorgung festzustellen.
Dabei kann es günstiger für Kasse und Versicherten ausgehen, aber auch, wie wohl mal geschehen, teurer für Kasse und Versicherten ausgehen.
Wie gesagt. Ziel ist die zweckmässige Versorgung.
Als Versicherter hat man ja auch nichts davon, wenn eine Versorgung durchgeführt wird und nach kurzer Zeit wird festgestellt das die nicht ausreichend war und es muss nachgebessert werden, womöglich so das die vorherige Versorgung zerstört werden muss und komplett neu gemacht werden muss. Da hätte man dann doppelte Kosten die durch so ein Gutachten vermieden werden.
Sinn des Gutachtens ist es die ausreichende und zweckmässige Versorgung festzustellen.
Dabei kann es günstiger für Kasse und Versicherten ausgehen, aber auch, wie wohl mal geschehen, teurer für Kasse und Versicherten ausgehen.
Wie gesagt. Ziel ist die zweckmässige Versorgung.
Als Versicherter hat man ja auch nichts davon, wenn eine Versorgung durchgeführt wird und nach kurzer Zeit wird festgestellt das die nicht ausreichend war und es muss nachgebessert werden, womöglich so das die vorherige Versorgung zerstört werden muss und komplett neu gemacht werden muss. Da hätte man dann doppelte Kosten die durch so ein Gutachten vermieden werden.
-
- Beiträge: 10
- Registriert: 19.12.2010, 22:22