Hi,
Kann die mutter ki-kg bekommen, wenn sie als begleitperson mit ihrem kind (welches in kur ist) zur kur mitfährt?
Und wie ist das bei einer mu- ki-kur?
Kinderkrankengeld
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Hallo,
Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes kann gezahlt werden wenn die Mutter wegen der Betreuung des Kindes von der Arbeit fern bleiben muss. Das kann auch während einer Kur des Kindes der Fall sein, das ist aber sehr selten der Fall, denn dort ist die Betreuung des Kindes gewährleistet.
Anders verhält es sich dagegen wenn das Kind ins Krankenhaus muss.
wenn das Krankenhaus die Mitaufnahme einer gesunden Begleitperson medizinisch/psychologisch für notwendig erachtet, dann erstattet die Kasse den Verdienstausfall, das gehört aber dann eher zu den Krankenhausnebenkosten und nicht als Krankengeld Kind.
Bei einer MUKI-Kur kommt KG-Kind nicht in Betracht, denn zum einen ist hier die Mutter, welcher die Kur genehmigt wurde - hier fahren die Kinder als gesunde Begleitpersonen mit. Während der MUKI-Kur muss der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung leisten.
Gruss
Czauderna
Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes kann gezahlt werden wenn die Mutter wegen der Betreuung des Kindes von der Arbeit fern bleiben muss. Das kann auch während einer Kur des Kindes der Fall sein, das ist aber sehr selten der Fall, denn dort ist die Betreuung des Kindes gewährleistet.
Anders verhält es sich dagegen wenn das Kind ins Krankenhaus muss.
wenn das Krankenhaus die Mitaufnahme einer gesunden Begleitperson medizinisch/psychologisch für notwendig erachtet, dann erstattet die Kasse den Verdienstausfall, das gehört aber dann eher zu den Krankenhausnebenkosten und nicht als Krankengeld Kind.
Bei einer MUKI-Kur kommt KG-Kind nicht in Betracht, denn zum einen ist hier die Mutter, welcher die Kur genehmigt wurde - hier fahren die Kinder als gesunde Begleitpersonen mit. Während der MUKI-Kur muss der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung leisten.
Gruss
Czauderna
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- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
wenn in der Genehmigung der Kinderkur (stationär) eine Begleitperson genehmigt wurde, dann hat der Kostenträger der Kinderkur auch die Begleitleistungen wie Verdienstausfall zu übernehmen.
Soll das Kind alleine fahren, sehe ich Kinderkrankengeld da kritisch, weil derartige Häuser auf die Betreuung ausgerichtet sind und eine Begleitperson nicht notwendig ist. Außerdem stellt das Kinderkrankengeld ja auch auf eine (Akut-)Erkankung des Kindes ab, hier bei der Kur sind es ja eher Vorerkrankungen oder Infektanfälligkeit usw. und eher weniger ein gerade bestehendes Krankheitsbild. Ansonsten müsste ja in den Wochen vor der Kur auch die Mutter für das Kind zuhause bleiben, oder?
LG, Fee
wenn in der Genehmigung der Kinderkur (stationär) eine Begleitperson genehmigt wurde, dann hat der Kostenträger der Kinderkur auch die Begleitleistungen wie Verdienstausfall zu übernehmen.
Soll das Kind alleine fahren, sehe ich Kinderkrankengeld da kritisch, weil derartige Häuser auf die Betreuung ausgerichtet sind und eine Begleitperson nicht notwendig ist. Außerdem stellt das Kinderkrankengeld ja auch auf eine (Akut-)Erkankung des Kindes ab, hier bei der Kur sind es ja eher Vorerkrankungen oder Infektanfälligkeit usw. und eher weniger ein gerade bestehendes Krankheitsbild. Ansonsten müsste ja in den Wochen vor der Kur auch die Mutter für das Kind zuhause bleiben, oder?
LG, Fee