Grundlage/Berechnung Beitragssatzs GKV in Elternzeit unklar
Verfasst: 04.04.2012, 06:51
Liebes Forum,
wir benötigen eine fundierte Hilfestellung für folgendes Szenario. Ich hatte mich vor einiger Zeit bezüglich unserer speziellen Problematik bei Euch schon eingelesen und hatte gedacht, wir wüssten, was auf uns zukommen würde – jetzt liegt uns der Nachzahlungsbescheid der GKV vor.
Es ist wirklich kompliziert und niemand kann oder will uns sagen was jetzt Fakt ist:
- Ich bin PKV,
- meine Frau ist freiwillig GKV gewesen, da sie Ihr Referendariat auf Lehramt abgeleistet hat. Sie war während dieser Zeit (09/2009 bis 09/2011) Beamtin auf „Probe“ und hatte nur die Wahl zwischen privater Beihilfeversicherung und eben der freiwilligen GKV. Sie hatte schon ein Kind, von welchem ich nicht der Vater bin und ich habe es auch nicht adoptiert. Sprich das Kind1 ist automatisch mit in ihrer freiwilligen GKV mitversichert.
- Heirat 04/2011
- Geburt vom gemeinsamen Kind2 im 06/2011, Kind2 muss einen eigenen Vertrag in der PKV erhalten (so weit ist die Gesetzeslage klar)
- Ende des Referendariats meiner Frau im 09/2011
Wir wissen auch schon, dass meine Frau nicht in den Genuß der Beitragsfreiheit während der Elternzeit kommt. Hätte sie irgendeinen anderen Ausbildungsberuf gemacht der der Pflichtversicherung unterliegt (sprich alles andere außer Lehramt) müsste sie jetzt nicht weiter die Beiträge der freiwilligen GKV zahlen. Ganz toller Sonderfall *grummel* - gibt es hierbei keine Sonderregelungen ?
Wir haben leider auch schon durch dieses Forum erfahren, dass jetzt mein Einkommen zur Beitragsberechnung herangezogen wird – ich hatte anhand der Informationen hier auch schon den zu erwartenen Beitrag errechnet und „erstaunlicherweise“ präsentiert die GKV einen komplett anderen Betrag natürlich höher inkl. Nachforderung seit Ende des Mutterschutzes.
Hierzu sind uns folgende Punkte unklar und ich hoffe, dass uns jemand folgende Fragen beantworten kann:
1.) Ist in unserem Falle die Beitragsermittlung nach meinem Einkommen rechtens ? (GKV-Satzung usw.)
2.)Welcher Wert ist die exakte Grundlage zur Berechnung des Beitrages ? Ich war der Meinung es wäre die Beitragsbemessungsgrenze (2011 = 44.550EUR und 2012 = 45.900 EUR, egal ob und wie weit man darüber liegt). Wie weise ich diesen Wert nach ? (Einkommensteuerbescheid, Gehaltsabrechnung ?)
3.) Wenn die Grundlage klar ist, wie errechnet sich der neue Beitrag genau? (Meine Info war: Beitragsbemessungsgrenze geteilt durch 2, minus der prozentualen Abzüge für Kind1 und Kind2, der Beitrag ergibt sich dann zu 15,5% und noch mal 1,7% ) Dieses scheint die GKV so nicht zu sehen, wie wird genau ermittelt ?
4.) Ist es tatsächlich korrekt den neuen, erhöhten Beitrags auf Geburtstermin Kind2 + 8 Wochen zu setzen, obwohl das Referendariat meiner Frau noch bis Mitte September 2011 lief?
5.) Ändert sich der jetzige Beitrag nach Ende der Elternzeit 12 Monate ?
Fragen für die Zukunft:
6.) Wie kommt meine Frau (erstmalig) in eine eigene gesetzliche Pflichtversicherung ? Vorher war sie bei ihren Eltern versichert und dann im Studententarif. Ich hatte hier im Forum gelesen, dass hierzu (rein rechtlich) bereits 1 Tag in einem Angestelltenverhältnis ausreicht. Ist dieses korrekt ?
7.) Ist es relevant, ob dieses Angestelltenverhältnis noch innerhalb der 12 Monate der Elterngeldzahlung beginnt oder danach ?
8.) Funktioniert dieses auch bei einem Minijob > 401 EUR ? Welcher GKV-Beitrag (inkl. Kind1) ergibt sich hiermit ?
9.) Welcher Krankenkassenbeitrag ist zu zahlen, wenn meine Frau das Angestelltenverhältnis wieder beendet und was ändert sich an ihrem Status der Pflichtversicherung z.B. auch falls in 1-2 Jahren noch ein Kind3 hinzukommt ?
Sorry für den Umfang der Fragen, aber leider sieht sich niemand in der Lage uns über die wahren gesetzlichen Vorgaben in Kenntnis zu setzen. Bei unserer GKV ist laut deren Aussage alles vom Gesetzgeber vorgegeben, stattdessen findet sich diese in ihrer Satzung (und das dürfte nur bedingt etwas mit gesetzlichen Regelungen des Staats zu tun haben)
Ein herzlicher Dank schon einmal all denen, die mit ihrem Fachwissen etwas Licht ins Dunkeln bringen können.
wir benötigen eine fundierte Hilfestellung für folgendes Szenario. Ich hatte mich vor einiger Zeit bezüglich unserer speziellen Problematik bei Euch schon eingelesen und hatte gedacht, wir wüssten, was auf uns zukommen würde – jetzt liegt uns der Nachzahlungsbescheid der GKV vor.
Es ist wirklich kompliziert und niemand kann oder will uns sagen was jetzt Fakt ist:
- Ich bin PKV,
- meine Frau ist freiwillig GKV gewesen, da sie Ihr Referendariat auf Lehramt abgeleistet hat. Sie war während dieser Zeit (09/2009 bis 09/2011) Beamtin auf „Probe“ und hatte nur die Wahl zwischen privater Beihilfeversicherung und eben der freiwilligen GKV. Sie hatte schon ein Kind, von welchem ich nicht der Vater bin und ich habe es auch nicht adoptiert. Sprich das Kind1 ist automatisch mit in ihrer freiwilligen GKV mitversichert.
- Heirat 04/2011
- Geburt vom gemeinsamen Kind2 im 06/2011, Kind2 muss einen eigenen Vertrag in der PKV erhalten (so weit ist die Gesetzeslage klar)
- Ende des Referendariats meiner Frau im 09/2011
Wir wissen auch schon, dass meine Frau nicht in den Genuß der Beitragsfreiheit während der Elternzeit kommt. Hätte sie irgendeinen anderen Ausbildungsberuf gemacht der der Pflichtversicherung unterliegt (sprich alles andere außer Lehramt) müsste sie jetzt nicht weiter die Beiträge der freiwilligen GKV zahlen. Ganz toller Sonderfall *grummel* - gibt es hierbei keine Sonderregelungen ?
Wir haben leider auch schon durch dieses Forum erfahren, dass jetzt mein Einkommen zur Beitragsberechnung herangezogen wird – ich hatte anhand der Informationen hier auch schon den zu erwartenen Beitrag errechnet und „erstaunlicherweise“ präsentiert die GKV einen komplett anderen Betrag natürlich höher inkl. Nachforderung seit Ende des Mutterschutzes.
Hierzu sind uns folgende Punkte unklar und ich hoffe, dass uns jemand folgende Fragen beantworten kann:
1.) Ist in unserem Falle die Beitragsermittlung nach meinem Einkommen rechtens ? (GKV-Satzung usw.)
2.)Welcher Wert ist die exakte Grundlage zur Berechnung des Beitrages ? Ich war der Meinung es wäre die Beitragsbemessungsgrenze (2011 = 44.550EUR und 2012 = 45.900 EUR, egal ob und wie weit man darüber liegt). Wie weise ich diesen Wert nach ? (Einkommensteuerbescheid, Gehaltsabrechnung ?)
3.) Wenn die Grundlage klar ist, wie errechnet sich der neue Beitrag genau? (Meine Info war: Beitragsbemessungsgrenze geteilt durch 2, minus der prozentualen Abzüge für Kind1 und Kind2, der Beitrag ergibt sich dann zu 15,5% und noch mal 1,7% ) Dieses scheint die GKV so nicht zu sehen, wie wird genau ermittelt ?
4.) Ist es tatsächlich korrekt den neuen, erhöhten Beitrags auf Geburtstermin Kind2 + 8 Wochen zu setzen, obwohl das Referendariat meiner Frau noch bis Mitte September 2011 lief?
5.) Ändert sich der jetzige Beitrag nach Ende der Elternzeit 12 Monate ?
Fragen für die Zukunft:
6.) Wie kommt meine Frau (erstmalig) in eine eigene gesetzliche Pflichtversicherung ? Vorher war sie bei ihren Eltern versichert und dann im Studententarif. Ich hatte hier im Forum gelesen, dass hierzu (rein rechtlich) bereits 1 Tag in einem Angestelltenverhältnis ausreicht. Ist dieses korrekt ?
7.) Ist es relevant, ob dieses Angestelltenverhältnis noch innerhalb der 12 Monate der Elterngeldzahlung beginnt oder danach ?
8.) Funktioniert dieses auch bei einem Minijob > 401 EUR ? Welcher GKV-Beitrag (inkl. Kind1) ergibt sich hiermit ?
9.) Welcher Krankenkassenbeitrag ist zu zahlen, wenn meine Frau das Angestelltenverhältnis wieder beendet und was ändert sich an ihrem Status der Pflichtversicherung z.B. auch falls in 1-2 Jahren noch ein Kind3 hinzukommt ?
Sorry für den Umfang der Fragen, aber leider sieht sich niemand in der Lage uns über die wahren gesetzlichen Vorgaben in Kenntnis zu setzen. Bei unserer GKV ist laut deren Aussage alles vom Gesetzgeber vorgegeben, stattdessen findet sich diese in ihrer Satzung (und das dürfte nur bedingt etwas mit gesetzlichen Regelungen des Staats zu tun haben)
Ein herzlicher Dank schon einmal all denen, die mit ihrem Fachwissen etwas Licht ins Dunkeln bringen können.