Seite 1 von 1

Krankengeld zwischen Arbeitslosigkeit und Erwerbsfähigkeit

Verfasst: 03.04.2012, 11:29
von xxxx13xxxx
Hi,

welches Krankengeld erhält man, wenn man Jan-Mrz arbeitslos ist, in dieser Zeit operiert wird und ab 01.04. ein neues Arbeitsverhältnis beginnt (allerdings weiterhin krankgeschrieben ist)? 6 Wochen hatte ich noch Arbeitslosengeld bezogen, jetzt müssen drei Tage von der Krankenkasse bezahlt werden (bis Ablauf Arbeitslosigkeit). Jetzt meine Frage, da ab 01.04. ein neues Arbeitsverhältnis beginnt, welches ich aber nicht antreten kann, wie berechnet sich das Krankengeld ab 01.04.? Richtet sich das nach den drei Monaten Arbeitslosengeld? Oder da ich jetzt über den neuen Arbeitgeber angemeldet bin über das eigentliche Gehalt was ich dort beziehen würde?

Vielen Dank!

Verfasst: 03.04.2012, 11:52
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 03.04.2012, 12:57
von xxxx13xxxx
Ja der Arbeitgeber weiß bescheid und hat auch kein Problem damit. Nur Arbeitslosengeld...na fantastisch...das ist ja quasi nichts. Danke trotzdem für die Antwort.

Verfasst: 03.04.2012, 13:32
von xxxx13xxxx
noch eine Frage: was bedeutet dann das im Gesetz:

"Für die Berechnung des Regelentgelts ist der dreihundertsechzigste Teil des einmalig gezahlten Arbeitsentgelts, das in den letzten zwölf Kalendermonaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit nach § 23a des Vierten Buches der Beitragsberechnung zugrunde gelegen hat, dem nach Satz 1 bis 5 berechneten Arbeitsentgelt hinzuzurechnen."

Ich war ja nur von Jan-Mrz arbeitslos, vorher nicht.

Verfasst: 03.04.2012, 13:37
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.