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mhplus - Rückwirkende Beitragsforderungen über 1,5 Jahre

Verfasst: 02.04.2012, 08:50
von sabinekoch
Ich habe bei der mhplus in 8/2010 einen Antrag auf Wechsel von familienversichert zu allein versichert gestellt, da ich mich selbstständig gemacht hatte und mehr als 400€ verdiente. Ein paar Monate gab es Telefonate und Schriftwechsel, da Unterlagen von meinem getrennt lebenden Ehemann fehlten, die ich nicht beschaffen konnte. In 4/2011 bekam ich das letzte Schreiben von mhplus, und verwies darauf, dass mein (Noch) Ehemann bei ihnen Mitglied ist und sie seine Daten alle haben müssten.
Danach gab es keinen Kontakt mehr.
Ich behielt meine alte Karte (familienversichert) und ging damit auch problemlos zu Ärzten.
In 3/2012 bekam ich nun Post von mhplus, eine neue Karte und die Mitteilung, dass ich nun zu einem Satz von 322,89€ selbstversichert sei, und dass ich rückwirkend bis zum 1.10.2010 5140,58€ zu zahlen hätte.
Dass die Forderung berechtigt sei, auch quasi ab Antragstellung gültig, hat mir ein Anwalt bestätigt.
Dennoch kann ich den Vorgang nicht begreifen: Man ist versichert, ohne es zu wissen, ohne eine neue Versichertenkarte zu bekommen, es werden weder Zahlungen gefordert noch gemahnt, und dann ist nachträglich eine horrende Summe fällig und berechtigt???

Verfasst: 02.04.2012, 09:11
von GerneKrankenVersichert
Ich könnte mir vorstellen, dass die Familienversicherung unter Vorbehalt weitergeführt wurde und nach der Erstellung des Einkommenssteuerbescheides nun festgestellt wurde, dass die Voraussetzungen nicht vorliegen.

Wenn die Kasse sich tatsächlich weder bei dir (mit einem Beitragsbescheid) noch bei deinem Noch-Ehemann (mit einer Mitteilung über die weitere Familienversicherung unter Vorbehalt) gemeldet hat, frage ich mich allerdings, warum auch du dich nicht gemeldet hast.

Verfasst: 02.04.2012, 09:17
von sabinekoch
Ich dachte, die Sache ist noch in Arbeit - phasenweise habe ich es auch vergessen, weil ich genug andere Themen hatte. Normalerweise sind solche Institutionen, die Geld von dir wollen, recht schnell mit dem Schreiben von Forderungen und Rechnungen.

Verfasst: 02.04.2012, 09:20
von GerneKrankenVersichert
Du hast die Versicherung beantragt, der Beitrag ist noch nicht verjährt - ich sehe es so wie dein Anwalt. Wie es nach meiner Vermutung dazu kommen konnte, dass der Beitrag erst jetzt angefordert wird, habe ich bereits geschrieben. Beantworten wird dir die Frage nur die Kasse können.

Verfasst: 02.04.2012, 09:27
von sabinekoch
Danke für deine Antwort.