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Familienversicherung und Versorgungsbezüge

Verfasst: 30.03.2012, 21:12
von Gert
Hallo Forumprofis,

meine Frau ist bei mir familienversichert. Demnächst erhält sie eine Direktversicherung und muss sich deshalb Versorgungsbezüge anrechnen lassen. Sie werden oberhalb der Einkommensgrenze von 375,-€ pro Monat liegen.
Meine Frage: Endet die Familienversicherung oder zahlt man auf die Versorgungsbezüge seinen Beitrag, bleibt aber familienversichert?

Bin gespannt, was ihr sagen könnt, :D
Grüße
Gert

Verfasst: 31.03.2012, 08:43
von CiceroOWL
Also Versorgungsbezüge gelten auch als Gesamteinkommen. Die Versorgungseinrichtng meldet es denn direkt zur zuständigen gesetzlichen Krankenkasse. Die prüft denn ob denn eine Familienversicherung möglich ist. Wird die Grenze von 375 € überschritten ist eine Familienversicherung nicht mehr möglich.


vdek.com/versicherte/familienversicherung/gr_gesamteinkommen.pdf Siehe Seite 36 in der PDF Datei

Der Versorgungsbezug wird voll verbeitragt, grundsätzlich. § 229 SGB V

dejure.org/gesetze/SGB_V/229.html

krankenkassen-direkt.de/news/urteil.pl?val=1333175859&urteil=21376964&suche=Direktversicherung

Denn müßte noch geprüft werden inwieweit denn diese Direktversicherung zu verbeitragen ist.

Verfasst: 31.03.2012, 10:20
von Gert
Hallo CiceroOWL,

recht herzlichen Dank für die präzisen Hinweise. Das ist weit mehr, als ich erwartet hatte :D .

Grüße
Gert

Verfasst: 31.03.2012, 11:09
von CiceroOWL
Gerne, aber wie schon geschrieben die zuständige Kasse hat das denn genau zu prüfen.

Verfasst: 31.03.2012, 12:23
von Rossi
Nun ja, ich würde aber ein wenig differenzieren.

Wenn die sog. Direktversicherung in einer Summe ausgezahlt wird, dann verbleibt die Holde in der Familienversicherung.

Denn die Familienversicherung ist nur dann ausgeschlossen, wenn das Gesamteinkommen (Direktversicherung zählt natürlich dazu), regelmäßig die Einkommensgrenze von 375,00 € überschreitet.

Wenn die Summe einmalig ausgezahlt wird, dann ist es wohl nicht regelmäßig, oder? Hierzu gab es auch schon eine BSG-Entscheidung.

Wird die Direkversicherung allerdings mtl. ausgezahlt, dass ist es regelmäßig und sie fliegt aus der Familienversicherung heraus.

Verfasst: 31.03.2012, 16:59
von Czauderna
Rossi hat geschrieben:Nun ja, ich würde aber ein wenig differenzieren.

Wenn die sog. Direktversicherung in einer Summe ausgezahlt wird, dann verbleibt die Holde in der Familienversicherung.

Denn die Familienversicherung ist nur dann ausgeschlossen, wenn das Gesamteinkommen (Direktversicherung zählt natürlich dazu), regelmäßig die Einkommensgrenze von 375,00 € überschreitet.

Wenn die Summe einmalig ausgezahlt wird, dann ist es wohl nicht regelmäßig, oder? Hierzu gab es auch schon eine BSG-Entscheidung.

Wird die Direkversicherung allerdings mtl. ausgezahlt, dass ist es regelmäßig und sie fliegt aus der Familienversicherung heraus.
Hallo Rossi,
und was ist, wenn es sich um einen Versorgungsbezug handelt, der mit seinem Arbeitgeberanteil auf 10 Jahre umgelegt wird und dann die 375,00 € überschritten werden ??
Gruss
Czauderna

Verfasst: 31.03.2012, 17:20
von broemmel
Dann ist es kein regelmässiges Einkommen.

Das wird nur fiktiv zur beitragsberechnung umgelegt. Für die Familienversicherung kommt es auf die tatsächlichen Verhältnisse an

Verfasst: 31.03.2012, 17:57
von Czauderna
broemmel hat geschrieben:Dann ist es kein regelmässiges Einkommen.

Das wird nur fiktiv zur beitragsberechnung umgelegt. Für die Familienversicherung kommt es auf die tatsächlichen Verhältnisse an
Hallo broemmel,

das weiss ich doch - ich wollte nur mal wissen, ob mein Freund Rossi das auch wusste trotzdem - vielen Dank für die Info :lol:

Verfasst: 31.03.2012, 18:37
von broemmel
Mist :)
da hab ich den Test versaut :lol:

Aber ich schätze rossi so ein das Dr bestanden hätte

Verfasst: 31.03.2012, 19:24
von Rossi
Das war aber ein schlechter Test, Czauderna.

Lese Dir doch noch einmal mein Posting durch; dort steht doch schon die Fallkonstellation drinne.

Bei den Direktversicherungen hat man ja meistens ein Wahlrecht, ob es in einer Summe oder in mtl. Teilbeträgen ausgezahlt werden soll.

Krankenversicherungstechnisch sollte man dann überlegen, ob es nicht in einer Summe ausgezahlt werden soll, um somit weiterhin familienversichert zu bleiben.

Also hat man hier ein Steuerungsrecht.

Verfasst: 01.04.2012, 18:38
von Czauderna
Hallo Rossi,
ja, ist schon gut - hätte ich mir denken können, dass es nicht so einfach ist
dich am 1. April aufs Glatteis zu führen (vorher hatte ich eigentlich nicht mit einer Reaktion gerechnet) - du bist eben doch der Grösste.
Gruss
Czauderna