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Krankengeld eingestellt was nun? soll mich arbeitslos melden

Verfasst: 28.03.2012, 15:58
von Eliza
Hallo Zusammen!
kurz nochmal meine Geschichte:
Bin seit März letzten Jahres durchgängig krank geschrieben. Habe zwischenzeitlich Kündigung bekommen zum 31.12.11. Diese wurde angefochten und Ende ist nun der 31.03.12. Krankenkasse unterstellt Ende der Arbeitsunfähigkeit zum 31.12.11, obwohl ich schriftlich mitgeteilt habe, dass die Kündigung schwebend ist. War zwischenzeitlich in Reha für 5 Wochen - als arbeitsunfähig entlassen wurden. Hinsichtlich dem Rehabericht habe ich nur zugestimmt, dass der MDK eine Ausfertigung von der Klinik bekommt und die KK über das Ergebnis informiert wird. Habe leider in der Vergangenheit nur wenig positives mit der KK erlebt und deswegen wünsche ich keinen telefonischen Kontakt mehr.

Nun zum eigentlichen Thema.
Diese Woche habe ich ein Schreiben von KK bekommen mit folgendem Inhalt:
Arbeitsverhältnis endet zum 31.12.11. Maßstab der Arbeitsunfähigkeit ist somit nicht mehr die konkret ausgeübte Tätigkeit. Arbeitsunfähigkeit liegt nur , wenn Sie auch keine ähnlichen Tätigkeiten ausüben können.
Das bedeutet für uns: mit Ihrem Leistungsbild können Sie wieder solche ähnlichen Tätigkeiten ausüben.
Das bedeutet für Sie: mit dem XX.03.12 endet Ihre Arbeitsunfähigkeit und somit auch Ihr Anspruch auf Krankengeld. Ihre Mitgliedschaft endet ebenfalls mit diesem Tag.
Bitte vermeiden Sie mögliche Nachteile, indem Sie sich bis spätestens XX.03.12 bei der Arbeitsagentur melden.

Belehrung über Widerspruch (Adresse und Hinweis auf 1 Monat)

Meine Fragen:
Da ich krank bin, dies laut meinen Ärzten noch längere Zeit sein werde, und ich nicht mal 1 Stunde pro Tag belastbar bin - wie soll dann die Arbeitslosmeldung funktionieren? Hier wird ja unterstellt dass man sich mindestens 15 Stunden in der Woche mit seinem Leistungsvermögen zur Verfügung stellen muss. Für mich scheint dies lebensbedrohlich in meiner aktuellen Verfassung.

Meine weiteren Schritte:
- Widerspruch
- Attest von Facharzt
- sowie Stellungnahme vom Facharzt
- Zu dem Anforderung Sozialmedizinisches Gutachten auf welches die Entscheidung der KK sich beruft
- Beantragung vorläufiger Leistung nach §43SGBI

Was sollte ich nach Eurer Meinung noch reinnehmen? Vielen Dank schonmal!

Bitte keine persönlichen Bewertungen dieses Falles vornehmen, leider habe ich oft schon gesehen, dass emotionale Äußerungen oftmals dem Fragenden nicht weitergeholfen haben oder in unsachliche Diskussionen ausgeartet sind, welche mit dem eigentlichen Thema nichts zu tun haben. Ich wünsche eine einfache sachliche und fachliche Hilfestellung. Vielen Dank für das Verständnis!
Eli

Verfasst: 28.03.2012, 16:03
von Violetta76
Ja, allerdings wird es kein Gutachten bzgl. der Einstellung geben, so meine eigene Erfahrung. Widerspruch mit Attest, aufschiebende Wirkung und dann kommt MDK-Gutachten.

Re: Krankengeld eingestellt was nun? soll mich arbeitslos me

Verfasst: 28.03.2012, 20:02
von Machts Sinn
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Verfasst: 28.03.2012, 20:13
von Eliza
Hallo!
Danke schon einmal für eure Antworten!!

@ Machts Sinn
Wegen der Arbeitslosmeldung werde ich morgen zur Arbeitsagentur gehen.
Vom MDK wurde ich im Dez untersucht allerdings wurde dort weitere Arbeitsunfähigkeit angenommen. Die Reha fand danach statt. Von dem her gehe ich von einem Aktenlage-"Gutachten" aus.
Hinsichtlich der Krankengeldbewilligung habe ich einen Bescheid mit dem Wortlaut "ab..." vorliegen und deine Ausführungen habe ich bereits studiert und werde dieses Prozedere probieren. Vielen Dank für die vielen Informationen von dir!

Mein Facharzt ist erst nächste Woche wieder da, aber ich denke es ist kein Problem seine Stellungnahme nachzusenden.
Ansonsten ich probiere einfach deine vorgeschlagene Richtung aus, schlimmer als jetzt kann es ja nicht werden.

Falls noch Ideen oder Verbesserungen dann gerne und vielen Dank nochmals!
Grüßle Eli

Verfasst: 28.03.2012, 22:52
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

aktueller Stand

Verfasst: 03.04.2012, 10:58
von Eliza
Hallo!
wollte euch nur kurz informieren wie der Stand der Dinge ist:
Ich hatte die KK über den Vergleich mit meinem AG informiert, so dass mein Arbeitsverhältnis Ende März endet. Dieses Schreiben hatte sich mit dem Schreiben der KK hinsichtlich Krankengeldeinstellung überschnitten. Das Schreiben der KK besagte ja, dass am 29.03.2012 mein letzter Tag der Arbeitsunfähigkeit ist. Aufgrund meiner Mitteilung über die Beendigung meines AV´s bekam ich ein zweites Schreiben, wo auf einmal mein letzter Arbeitsunfähigkeitstag der 01.04.12 ist.
Dagegen habe ich natürlich auch Widerspruch eingelegt - nach deinem Vorschlag "machts Sinn" und jetzt würde ich gerne mit euch Rätsel spielen und fragen "was denkt ihr was ich heute in meiner Post hatte?"

Ich verrate es mal - meinem Widerspruch wird abgeholfen und das Krankengeld weitergezahlt allerdings werde ich damit rechnen müssen dass ich demnächst mal wieder einen Termin beim MDK habe. Vielen Dank nochmal für deine ausführlichen Informationen machts Sinn! Das hat mir sehr weitergeholfen. Vorallem habe ich mich ja auch bei der Arbeitsagentur arbeitslos gemeldet, diese wollte dann erstmal ein Gutachten erstellen lassen. Über das was daraus gekommen wäre, möchte ich mich aber nicht beschäftigen.

Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde werde ich noch einlegen, sowie den Patientenbeauftragten über diese Vorgehensweise informieren.

Ich hoffe dieses Ergebnis macht anderen Mut!!!
Schönen Tag
Eli

Verfasst: 03.04.2012, 11:31
von Machts Sinn
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