Krankengeld eingestellt was nun? soll mich arbeitslos melden
Verfasst: 28.03.2012, 15:58
Hallo Zusammen!
kurz nochmal meine Geschichte:
Bin seit März letzten Jahres durchgängig krank geschrieben. Habe zwischenzeitlich Kündigung bekommen zum 31.12.11. Diese wurde angefochten und Ende ist nun der 31.03.12. Krankenkasse unterstellt Ende der Arbeitsunfähigkeit zum 31.12.11, obwohl ich schriftlich mitgeteilt habe, dass die Kündigung schwebend ist. War zwischenzeitlich in Reha für 5 Wochen - als arbeitsunfähig entlassen wurden. Hinsichtlich dem Rehabericht habe ich nur zugestimmt, dass der MDK eine Ausfertigung von der Klinik bekommt und die KK über das Ergebnis informiert wird. Habe leider in der Vergangenheit nur wenig positives mit der KK erlebt und deswegen wünsche ich keinen telefonischen Kontakt mehr.
Nun zum eigentlichen Thema.
Diese Woche habe ich ein Schreiben von KK bekommen mit folgendem Inhalt:
Arbeitsverhältnis endet zum 31.12.11. Maßstab der Arbeitsunfähigkeit ist somit nicht mehr die konkret ausgeübte Tätigkeit. Arbeitsunfähigkeit liegt nur , wenn Sie auch keine ähnlichen Tätigkeiten ausüben können.
Das bedeutet für uns: mit Ihrem Leistungsbild können Sie wieder solche ähnlichen Tätigkeiten ausüben.
Das bedeutet für Sie: mit dem XX.03.12 endet Ihre Arbeitsunfähigkeit und somit auch Ihr Anspruch auf Krankengeld. Ihre Mitgliedschaft endet ebenfalls mit diesem Tag.
Bitte vermeiden Sie mögliche Nachteile, indem Sie sich bis spätestens XX.03.12 bei der Arbeitsagentur melden.
Belehrung über Widerspruch (Adresse und Hinweis auf 1 Monat)
Meine Fragen:
Da ich krank bin, dies laut meinen Ärzten noch längere Zeit sein werde, und ich nicht mal 1 Stunde pro Tag belastbar bin - wie soll dann die Arbeitslosmeldung funktionieren? Hier wird ja unterstellt dass man sich mindestens 15 Stunden in der Woche mit seinem Leistungsvermögen zur Verfügung stellen muss. Für mich scheint dies lebensbedrohlich in meiner aktuellen Verfassung.
Meine weiteren Schritte:
- Widerspruch
- Attest von Facharzt
- sowie Stellungnahme vom Facharzt
- Zu dem Anforderung Sozialmedizinisches Gutachten auf welches die Entscheidung der KK sich beruft
- Beantragung vorläufiger Leistung nach §43SGBI
Was sollte ich nach Eurer Meinung noch reinnehmen? Vielen Dank schonmal!
Bitte keine persönlichen Bewertungen dieses Falles vornehmen, leider habe ich oft schon gesehen, dass emotionale Äußerungen oftmals dem Fragenden nicht weitergeholfen haben oder in unsachliche Diskussionen ausgeartet sind, welche mit dem eigentlichen Thema nichts zu tun haben. Ich wünsche eine einfache sachliche und fachliche Hilfestellung. Vielen Dank für das Verständnis!
Eli
kurz nochmal meine Geschichte:
Bin seit März letzten Jahres durchgängig krank geschrieben. Habe zwischenzeitlich Kündigung bekommen zum 31.12.11. Diese wurde angefochten und Ende ist nun der 31.03.12. Krankenkasse unterstellt Ende der Arbeitsunfähigkeit zum 31.12.11, obwohl ich schriftlich mitgeteilt habe, dass die Kündigung schwebend ist. War zwischenzeitlich in Reha für 5 Wochen - als arbeitsunfähig entlassen wurden. Hinsichtlich dem Rehabericht habe ich nur zugestimmt, dass der MDK eine Ausfertigung von der Klinik bekommt und die KK über das Ergebnis informiert wird. Habe leider in der Vergangenheit nur wenig positives mit der KK erlebt und deswegen wünsche ich keinen telefonischen Kontakt mehr.
Nun zum eigentlichen Thema.
Diese Woche habe ich ein Schreiben von KK bekommen mit folgendem Inhalt:
Arbeitsverhältnis endet zum 31.12.11. Maßstab der Arbeitsunfähigkeit ist somit nicht mehr die konkret ausgeübte Tätigkeit. Arbeitsunfähigkeit liegt nur , wenn Sie auch keine ähnlichen Tätigkeiten ausüben können.
Das bedeutet für uns: mit Ihrem Leistungsbild können Sie wieder solche ähnlichen Tätigkeiten ausüben.
Das bedeutet für Sie: mit dem XX.03.12 endet Ihre Arbeitsunfähigkeit und somit auch Ihr Anspruch auf Krankengeld. Ihre Mitgliedschaft endet ebenfalls mit diesem Tag.
Bitte vermeiden Sie mögliche Nachteile, indem Sie sich bis spätestens XX.03.12 bei der Arbeitsagentur melden.
Belehrung über Widerspruch (Adresse und Hinweis auf 1 Monat)
Meine Fragen:
Da ich krank bin, dies laut meinen Ärzten noch längere Zeit sein werde, und ich nicht mal 1 Stunde pro Tag belastbar bin - wie soll dann die Arbeitslosmeldung funktionieren? Hier wird ja unterstellt dass man sich mindestens 15 Stunden in der Woche mit seinem Leistungsvermögen zur Verfügung stellen muss. Für mich scheint dies lebensbedrohlich in meiner aktuellen Verfassung.
Meine weiteren Schritte:
- Widerspruch
- Attest von Facharzt
- sowie Stellungnahme vom Facharzt
- Zu dem Anforderung Sozialmedizinisches Gutachten auf welches die Entscheidung der KK sich beruft
- Beantragung vorläufiger Leistung nach §43SGBI
Was sollte ich nach Eurer Meinung noch reinnehmen? Vielen Dank schonmal!
Bitte keine persönlichen Bewertungen dieses Falles vornehmen, leider habe ich oft schon gesehen, dass emotionale Äußerungen oftmals dem Fragenden nicht weitergeholfen haben oder in unsachliche Diskussionen ausgeartet sind, welche mit dem eigentlichen Thema nichts zu tun haben. Ich wünsche eine einfache sachliche und fachliche Hilfestellung. Vielen Dank für das Verständnis!
Eli