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Wer zahlt freiwillig gestzliche Krankenversicherung HILFE

Verfasst: 28.03.2012, 09:32
von sweety258
Hallo Ihr Lieben,

ich habe ein Problem und ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.

Meine Tochter (6Jahre) muss sich gesetzlich freiwiliig versichern weil sie aus der Familienversicherung rausfällt.
Der leibliche Vater von meiner Tochter ist Privat Versichert. Bis vor kurzen sagte er das er die Krankenkasse übernimmt jetzt will er ein Gesetzes Text oder einen § haben wo drin steht das wenn die Mutter nicht zahlen kann er dazu verpflichtet ist. GIBT ES SOWAS???

Ich habe leider kein Einkommen mein Mann ist der Alleinverdiener im April fang ich eine Weiterbildung aber habe dann immer noch kein Einkommen. Geld zusätzlich für die Krankenversicherung haben wir nicht.

Kann uns jemand weiterhelfen???

Verfasst: 28.03.2012, 09:46
von Sportsfreund
Hi Sweety,

Erstens mal eine Frage: Bist Du mit dem Vater Deiner Tochter verheiratet? Dein Text klingt so nach Ex(-Freund bzw. -Ehemann).
Falls nicht, dürfte die Familienversicherung eigentlich gar nicht enden.

Was dessen Verpflichtung betrifft kann ich keine Rechtsgrundlagen nennen. Aber vom Grundsatz her ist natürlich JEDES Elternteil dem Kind gegenüber verpflichtet, egal ob zusammen oder getrennt lebend.
Ob eine Erklärung, dass KEIN gemeinsames Sorgerecht besteht, daran ggf. etwas ändert, weiß ich nicht.

Am Besten mal beim Jugendamt nachfragen. Die haben ja auch meines Wissens eventuelle Unterhaltsansprüche zu klären.

Gruß und viel Erfolg dabei.
Sportsfreund

Verfasst: 28.03.2012, 09:55
von sweety258
Hallo Sportsfreund,

ich bin von dem Vater meiner grossenTochter getrennt und ich habe auch das alleinige Sorgerecht, der Vater zahlt regelmäßig den Unterhalt.
Ich bin verheiratet und mit meinen Ehemann haben wir eine gemeinsame Tochter wir sind über meinen Mann familienversichert nur meine große Tochter nicht.

Beim Jugendamt waren wir die können uns nicht wirklich weiterhelfen. Alles junge kücken dort die gerade fertig sind mit der Ausbildung.. :(

Verfasst: 28.03.2012, 10:18
von sweety258
Ich finde einfach das es eine gesetzes Lücke ist, das nicht gemeinsame Kind fällt aus der Krankenversicherung raus weil der überliegene Unterhalt nicht vom Stiefvater getragen wird. Was aber der Stiefvater monatlich eigentlich für sein Stiefkind bezahlt wird nicht berücksichtig. Es wird nur geschaut er verdient soviel und sie bekommt soviel..
Ich habe gelesen das der leibliche Vater die Krankenkasse bezahlen muss aber er kann dies von dem Unterhalt abziehen. WOW, dann können wir das auch gleich selber machen. Denn dann stehen wir genauso in der finanziellen Notlage.
Wir müssen für die grosse für den Kindergarten knapp 200€ zahlen, wenn man das so sieht dann reicht das nicht mehr für die versicherung so wie es die krankenkasse sieht, das kind bekommt unterhalt davon kann es die krankenversicherung bezahlen.. :evil: :evil: :evil:

Der Kindsvater hat ein volles Konto und weigert sich die lebenswichtige Krankenversicherung für sen Kind zu zahlen.
Bei der unterhaltszahlung wird auch gemoggelt.. Kann man ja als Selbstständiger recht einfach. :evil:

Verfasst: 28.03.2012, 10:28
von CiceroOWL
BGB § 1626, 1631, ist aber ein weites Feld was denn alles die elterliche Sorge umfaßt.
Am besten wäre es den Bescheid der Kasse nochmals genau zu prüfen.

Verfasst: 28.03.2012, 10:46
von sweety258
das haben wir.. leider ohne erfolg

Verfasst: 28.03.2012, 10:49
von CiceroOWL
Taja, ab April müßte man prüfen was du für eine Fortbildugn machst Ist diese Ausbildung / Fortbildung versicherungspflichtig, ist das Problem gelöst.

Verfasst: 28.03.2012, 11:12
von sweety258
neine sie ist leider nicht versicherungspflichtig.

Verfasst: 28.03.2012, 16:24
von zost
Kann der vater seine tochter nicht familienversichern?