Aufhebung der Au und Widerspruch
Verfasst: 28.03.2012, 01:42
Hallo liebe Forengemeinde,
ich bin seit ca. 5 Wochen arbeitsunfähig geschrieben aufgrund eines Rückenleidens. Zwischendurch bin ich zu früh wieder zur Arbeit und habe meine Au danach fortgesetzt. Mein AG zweifelte meine AU an und ich bekam Samstag eine Einladung zur Begutachtung beim MDK mit der Bitte einen Arztbericht und meine Befunde am Montag früh um 9 Uhr mit vorzulegen. Das war jetzt zeitlich ein wenig ungünstig, ich rief dort um 8 Uhr an und man sagte mir, das sei kein Problem ich solle ohne die Befunde kommen.
Der begutachtende Arzt hatte keine weiteren Informationen außer einem Gespräch, in dem ich natürlich versuchte meinen Krankheitsverlauf und die Beschwerden darzulegen, sowie eine "Untersuchung" die darin bestand, dass ich die Arme über den Kopf heben und mich einmal bücken sollte. Während er dann meinen Puls gemessen hatte, teile er mir mit, ich würde wieder arbeitsfähig geschrieben werden.
Weiterhin wurde mir gesagt, die KK würde sich bei mir melden.
Kurz darauf rief auch mein AG an, ich solle nun wieder zur Arbeit erscheinen, ein Widerspruch, der natürlich geplant ist, habe keine aufschiebende Wirkung. Ich rief bei der KK an, die riet mir eine neue AU des Arztes einzuholen und einen Widerspruch zu formulieren.
Daraufhin ging ich zu meinem Arzt, der meinte, er habe noch keinen Bescheid der KK und solange sei die alte AU rechtskräftig und er brauche keine neue auszustellen.
1. Ist die alte AU rechtskräftig solange der Arzt noch keinen Bescheid der KK hat, dass diese nicht mehr gilt?
2. Wie formuliert man am sinnvollsten den Widerspruch? Meine Variante ist momentan:
1. Abschnitt Grund des Widerspruchs (da keine Befunde vorgelegt werden konnten zu dem Zeitpunkt) 2. Abschnitt: Mein momentaner Zustand und meine Einschränkungen in Bezug auf meine Tätigkeit 3.Abschnitt: Wie ich bei meiner Genesung mitwirke.
Ist das so sinnvoll? Wie gehts nun weiter? Vielen Dank schonmal!
ich bin seit ca. 5 Wochen arbeitsunfähig geschrieben aufgrund eines Rückenleidens. Zwischendurch bin ich zu früh wieder zur Arbeit und habe meine Au danach fortgesetzt. Mein AG zweifelte meine AU an und ich bekam Samstag eine Einladung zur Begutachtung beim MDK mit der Bitte einen Arztbericht und meine Befunde am Montag früh um 9 Uhr mit vorzulegen. Das war jetzt zeitlich ein wenig ungünstig, ich rief dort um 8 Uhr an und man sagte mir, das sei kein Problem ich solle ohne die Befunde kommen.
Der begutachtende Arzt hatte keine weiteren Informationen außer einem Gespräch, in dem ich natürlich versuchte meinen Krankheitsverlauf und die Beschwerden darzulegen, sowie eine "Untersuchung" die darin bestand, dass ich die Arme über den Kopf heben und mich einmal bücken sollte. Während er dann meinen Puls gemessen hatte, teile er mir mit, ich würde wieder arbeitsfähig geschrieben werden.
Weiterhin wurde mir gesagt, die KK würde sich bei mir melden.
Kurz darauf rief auch mein AG an, ich solle nun wieder zur Arbeit erscheinen, ein Widerspruch, der natürlich geplant ist, habe keine aufschiebende Wirkung. Ich rief bei der KK an, die riet mir eine neue AU des Arztes einzuholen und einen Widerspruch zu formulieren.
Daraufhin ging ich zu meinem Arzt, der meinte, er habe noch keinen Bescheid der KK und solange sei die alte AU rechtskräftig und er brauche keine neue auszustellen.
1. Ist die alte AU rechtskräftig solange der Arzt noch keinen Bescheid der KK hat, dass diese nicht mehr gilt?
2. Wie formuliert man am sinnvollsten den Widerspruch? Meine Variante ist momentan:
1. Abschnitt Grund des Widerspruchs (da keine Befunde vorgelegt werden konnten zu dem Zeitpunkt) 2. Abschnitt: Mein momentaner Zustand und meine Einschränkungen in Bezug auf meine Tätigkeit 3.Abschnitt: Wie ich bei meiner Genesung mitwirke.
Ist das so sinnvoll? Wie gehts nun weiter? Vielen Dank schonmal!