Seite 1 von 1

9/10 Regelung und Bürgerversicherung/freiwillige KV

Verfasst: 27.03.2012, 15:08
von milka
Hallo zusammen,

und danke für die schnelle Freischaltung. Habe mich hier durchgelesen, aber nichts zu meinen Fragen bekommen.

Erstmal hatte ich letzte Woche Post von der RV. Ich bin rückwirkend ab 10/2011 voll erwerbsunfähig berentet. Nein, ich habe nicht gejubelt, ganz im Gegenteil. Dann Post von der AOk Kempen, ich erfülle die 9/10 Regelung nicht, aufgelistet Fehlzeiten u. a. auch aus 2007/2008. In 2008 war ich freiwilliges Mitglied, und musste auch KV-Beiträge ab April 2007 rückwirkend zahlen. Das heißt ich war in den angeblich als nicht versichert angegebenn Zeiten doch versichert. Und das nennt sich Bürgerversicherung wie ich inzwischen gelernt habe.

Ich war dann bei der AOk vor Ort und dann wurde rumtelefoniert. Nein, ich sei nicht versichert gewesen in 2007/2008. Nein, sie müssen sich freiwillig versichern als Rentner........hab dann vorhin auch angerufen bei der Stelle die den Brief geschickt hat. Die Frau lässt einen nicht mal ausreden.......cry
morgen muss ich nochmal dahin............die sehen einfach nicht ein, dass bei denen im Computer was nicht stimmt. Ich weiß genau, dass ich für diese Zeiten Beiträge gezahlt habe. Dann will man mir die freiwillige Versicherung andrehen...........
ich glaub langsam das hat Methode oder hab ich jetzt schon Paranoia.........kann schon nicht mehr schlafen wegen dem sch***
ich kann mir keine freiwillige Mitgliedschaft leisten, meine Rente beträgt knapp 400Euro............aber erzähl das mal den netten Damen von der AOk

Bitte um Rat
danke

Verfasst: 27.03.2012, 15:11
von milka
ach ja es fehlen angeblich sage und schreibe 13tage............hoffentlich klärt sich das auf.

Verfasst: 27.03.2012, 15:44
von Sportsfreund
Hi, milka,

bist Du ggf. verheiratet? Evtl. hast Du Glück, dass die 9/10 nicht erfüllt sind, denn über den Ehemann hättest Du ggf. Anspruch auf beitragsfreie Familienversicherung, wenn Du sonst keine anderen Einkünfte hast und die Rente ggf. auf unter 375,- EUR/mtl. beträgt.

Aber zu Deinem Problem: Wenn Du Beiträge gezahlt hast, dann müsstest Du doch auch einen Nachweis hierüber haben. Angefangen bei Deinen Kontoauszügen, ggf. ein von der KK damals erlassener Einstufungsbescheid usw.
Denkbar wäre auch, dass es vielleicht eine andere AOK war. Die sind ja von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche KK'n.

Zwar blöde, dass Du jetzt so einen Aufwand damit hast, aber wenn's die nicht schnallen, musst Du halt tätig werden.

Viel Glück dabei.
Gruß
Sportsfreund

Verfasst: 27.03.2012, 16:33
von milka
Hallo Sportsfreund,

nein verheiratet bin ich nicht. Ich bin noch zu haben :wink:

Ich bin mir sehr sicher, dass der Fehler bei denen liegt. Gehe ja morgen zu der Sachbearbeiterin. Dann seh ich weiter.

Die alten Unterlagen habe ich nicht mehr. Kontoauszüge auch nicht, aber die kann ich gegenbenenfalls nachmachen lassen, hatte ich denen auch schon gesagt. Umgezogen bin ich auch nicht.

Und wenns denn doch nicht so sein sollte, kann man halt nichts machen.

danke

Verfasst: 27.03.2012, 23:27
von Rossi
Man könnte es ggf. auch anders machen.

Auch wenn ab dem 01.04.2007 die sog. Bürgerversicherung noch nicht eingetragen sein sollte, dann gehst Du jetzt hin und trägst die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V jetzt noch ein.

Sie entsteht nämlich kraft Gesetz gem. § 186 Abs. 11 SGB V ab dem 01.04.2007.

Die Beiträge für 2007 zahlst Du nicht nach, da diese gem. § § 25 SGB IV nunmehr verjährt sind. Die Verjährungsvorschrift gilt nur hinsichtlich der Beitragszahlung und nicht hinsichtlich der Versicherung, die man für eine KVdR benötigt.

Damit dürfest Du dann die fehlende 13 Tage auf jeden Fall füllen und genießt die günstige KVdR.

Nur so am Rande. Wir prüfen bei uns alle KVdR-Ablehnungen sehr genau. Wir haben bei uns ne Trefferquote von ca. 40 %, in denen wir bei den KVdR-Ablehnungen leider das Gegenteil beweisen.

Nur mal so an Rande ein Gespräch mit einer Kasse in der letzten Woche.

Bedingt durch zahlreiche Fusionen haben die Kassen teilweise offensichtlich mehrere Datenbestände. Manchmal muss man die Kasse leider mit der Nase druff stossen. Es hat noch nicht einmal 5 Minuten gedauert und mit mal waren die KVdR Voraussetzugen erfüllt. Vorher natürlich nicht.

Die Krönung meiner Praxis war, dass ich eine Familienversicherung rückwirkend von 1998 - 2008 (20 Jahre) eingetragen habe und schwuppi duppi war die KVdR erfüllt.

Verfasst: 28.03.2012, 07:03
von CiceroOWL
Aber zu Deinem Problem: Wenn Du Beiträge gezahlt hast, dann müsstest Du doch auch einen Nachweis hierüber haben. Angefangen bei Deinen Kontoauszügen, ggf. ein von der KK damals erlassener Einstufungsbescheid usw.
Denkbar wäre auch, dass es vielleicht eine andere AOK war. Die sind ja von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche KK'n.
Hast du noch ggf den Beitragsbescheid für die Zeit wenn ja denn kannst du Zeit nachweisen und gut.