Dauer Krankengeld

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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puma58
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Dauer Krankengeld

Beitrag von puma58 » 26.03.2012, 17:52

Hallo ins Forum...

ich habe 2 Fragen zur Anspruchsdauer von Krankengeld.

mir ist heute mitgeteilt wurden das ich bis 29.04.2012 noch Anspruch auf Krankengeld habe.
Ich bin bereits sehr lange Krank und werde des wahrscheinlich auch noch sein.
Die Krankenkasse hat mir mitgeteilt das die Krankenzeiten vom

11.12.2009 bis 15.01.2010
25.05.2010 bis 04.06.2010
29.10 2010 bis 25.02.2011 und ab
14.04.2011 bis heute auf der derselben Krankheitsursache beruhen.

Meine Fragen sind:

1. Ist die die Berechnung richtig?
2. Wenn ich nun versuche ab Ende April die Arbeit wieder aufzunehmen habe ich dann nach 6 Monaten wieder Anspruch auf Krankengeld.
3. Hat ein Widerspruch sinn weil die Erkrankeungen bis 25.02.2011 nach meiner Meinung keinen Zusammenhang haben.

Danke..................

Czauderna
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Re: Dauer Krankengeld

Beitrag von Czauderna » 26.03.2012, 18:11

puma58 hat geschrieben:Hallo ins Forum...

ich habe 2 Fragen zur Anspruchsdauer von Krankengeld.

mir ist heute mitgeteilt wurden das ich bis 29.04.2012 noch Anspruch auf Krankengeld habe.
Ich bin bereits sehr lange Krank und werde des wahrscheinlich auch noch sein.
Die Krankenkasse hat mir mitgeteilt das die Krankenzeiten vom

11.12.2009 bis 15.01.2010
25.05.2010 bis 04.06.2010
29.10 2010 bis 25.02.2011 und ab
14.04.2011 bis heute auf der derselben Krankheitsursache beruhen.

Meine Fragen sind:

1. Ist die die Berechnung richtig?
wie sollen wir das beantworten können - richtig ist, dass anrechenbare Vorerkrankungen innerhalb der Blockfrist bei der Leistungsdauer in Anrechnung gebracht werden - ob das bei dir zutrifft - das kann man so wirklich nicht sagen

2. Wenn ich nun versuche ab Ende April die Arbeit wieder aufzunehmen habe ich dann nach 6 Monaten wieder Anspruch auf Krankengeld.
Auch das kann man so nicht beantworten weil das Ende der massgebenden Blockfrist nicht bekannt ist.

3. Hat ein Widerspruch sinn weil die Erkrankeungen bis 25.02.2011 nach meiner Meinung keinen Zusammenhang haben.

Das war schon die dritte Frage - Widerspruch macht immer Sinn wenn er eine
entsprechende Begründung enthält. Wenn du also der Meinung bist, dass diese Vorerkrankungen keine sind, dann solltest du dir die Errechnung übersenden lassen und erst mal mit deinem behandelnden Arzt reden, ob er das genau so sieht wie du.


Danke..................
bitte !
Gruss
Czauderna

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 26.03.2012, 18:19

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 26.03.2012, 18:43

Hallo Puma,

ja, es lohnt sich immer, mal dort nach zu schauen wo Machts Sinn und ich einer Meinung sind , aber bitte nur dort.
(':lol:')
Gruss
Czauderna

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