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Altersrente und Gewerbeschein

Verfasst: 25.03.2012, 09:25
von Gitte25
Hallo,
vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen. Manche Firmen wollen keine 400 Euro Jobs oder keine Lohnsteuerkarte und verlangen Arbeit auf Rechnung. Dafür braucht es wiederum einen Gewerbeschein. Falls ich mal über 18 Stunden in der Woche arbeiten würde, wird das als Hauptbeschäftigung deklariert. Dann müsste ich praktisch die Krankenversicherung für die Alter- Rente und für diese Tätigkeit komlett selbst übernehmen? Wo kann man sich denn da konkrete Auskunft einholen? Nebentätigkeit oder Hauptbeschäftigung? Ich sehe das nicht als Hauptbeschäftigung, wenn der Verdienst unter 400 Euro liegt oder manchmal sogar unter 100 Euro im Monat, weil der Arbeitsaufwand nicht immer gleich ist. Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen bzw. ob ein Gewerbeschein in diesem Fall nicht ein Schuss nach hinten bewirkt.
Vielen Dank im voraus

Verfasst: 25.03.2012, 10:16
von CiceroOWL
die Hinzverdienstgrenze leigt bei 400 €. Zumindest für die RV. sollte die Altersrente bei sagen wir mal 250 € liegen müßte geprüft werden was denn überwiegt, aber auch von 400 € allein kann man nicht leben, also ist das ganze doch denn wohl ein Nebengewerbe, meiner Ansicht nach. Grundsätzlich also kein Problem für die Mitgliedschaft als Rentner

Hinzuverdienst

Verfasst: 25.03.2012, 18:26
von Gitte25
Wer ist eigentlich der Ansprechpartner, um festzustellen, ob es sich um eine selbständige Tätigkeit handelt oder um ein Gewerbe oder um ein Nebengewerbe? Bei der selbständigen Tätigkeit braucht man kein Gewerbeschein. Aber Steuern und Krankenkasse müssen entrichtet werden. Das müsste doch eine Stelle geben, welche die 3 Komponenten abklären kann. Ein Steuerberater ?

Verfasst: 25.03.2012, 19:25
von CiceroOWL
Das macht denn die Krankenkasse, die prüft das Ganze.

Verfasst: 26.03.2012, 09:17
von Sportsfreund
Hi,

ich will das soweit mal so ergänzen:
- die 18 Stunde/Woche-Regelung ist nur ein Indizit, aber kein Muss für eine Hauptberuflichkeit. Das muss schon immer noch im Einzelfall abgewogen werden. Wie Cicero schon sagte: Sprich mit deiner KK
- bei einer Altersrente gibt es meines Wissens keine Hinzuverdienstgrenze. Du kanns soviel dazuverdienen wie Du willst, ohne dass die Rente gekürzt werden wird.

Nur eines ist sicher:
- Wenn Du als Hauptberuflich Selbständiger zählst, dann wird das eine freiwillige Mitgliedschaft mit ggf. einem bestimmten Betrag als Mindest-Einkommen, das erhangezogen werden muss (derzeit 1.968,75 EUR/mtl.) und
- egal wie: aus Deiner selbständigen Tätigkeit musst Du auf jeden Fall Beiträge entrichten. Ob neben- oder hauptberuflich eingestuft.

Gruß
Sportsfreund