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Prozessbevollmächtigter

Verfasst: 24.03.2012, 13:11
von leonardo
Hallo !

Ich bin seit längerem im Streit mit meiner Kasse.
Als mir das alles zu viel wurde, da ich gesundheitlich angeschlagen bin, habe ich einen prozessbevollmächtigten Anwalt eingeschaltet.
Dieser hat die Kasse inzwischen mehrfach angemahnt, daß sie nur noch mit ihm zu korrespondieren und zu sprechen hat.
Daran hält sich die Kasse jedoch nicht und schreibt nach wie vor nur mir, als gäbe es keinen Anwalt der von mir eingeschaltet wurde.
Setzt in ihren Schriftsätzen kurze Fristen von wenigen Tagen, so daß es mir gar nicht möglich ist, in der kurzen Zeit meinen Anwalt einzuschalten und daß der auch noch reagiert.

Was kann ich dagegen tun ?
Ist die Kasse nicht verpflichtet, sich nur an einen prozessbevollmächtigten Anwalt zu wenden, wenn einer eingeschaltet ist ?

Danke für Auskunft !

Re: Prozessbevollmächtigter

Verfasst: 24.03.2012, 13:28
von Czauderna
leonardo hat geschrieben:Hallo !

Ich bin seit längerem im Streit mit meiner Kasse.
Als mir das alles zu viel wurde, da ich gesundheitlich angeschlagen bin, habe ich einen prozessbevollmächtigten Anwalt eingeschaltet.
Dieser hat die Kasse inzwischen mehrfach angemahnt, daß sie nur noch mit ihm zu korrespondieren und zu sprechen hat.
Daran hält sich die Kasse jedoch nicht und schreibt nach wie vor nur mir, als gäbe es keinen Anwalt der von mir eingeschaltet wurde.
Setzt in ihren Schriftsätzen kurze Fristen von wenigen Tagen, so daß es mir gar nicht möglich ist, in der kurzen Zeit meinen Anwalt einzuschalten und daß der auch noch reagiert.

Was kann ich dagegen tun ?
Ist die Kasse nicht verpflichtet, sich nur an einen prozessbevollmächtigten Anwalt zu wenden, wenn einer eingeschaltet ist ?

Danke für Auskunft !
Hallo,
ja sicher geht das - ich muss auch sagen, ich kenne es nicht anders - wenn der
Versicherte schriftlich angibt dass jeglicher Schriftwechsel, den Streitfall betreffend, direkt mit dem Anwalt geführt werden soll, dann wird es auch gemacht - was ich nun allerdings nicht weiß, weil ich damit direkt nicht befasst bin, ob nicht doch in jedem Fall der Betroffene eine "Kopie" dieses Schriftwechsels erhält.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 24.03.2012, 17:05
von Machts Sinn
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