Umschulungsunterbrechung wg. Krankheit
Verfasst: 23.03.2012, 14:34
Hallo liebe Leute!
Ich bin froh, dieses Forum gefunden zu haben, habe schon viele threads gelesen und bin sehr beeindruckt von den Fachkenntnissen einiger Teilnehmer. Deshalb bin ich sehr zuversichtlich, dass auch mir jemand Rat geben kann. Bei mir ist nämlich Einiges ziemlich kompliziert... also:
Ich bin seit Juni 2011 in einer von der DRV Bund finanzierten Umschulung in einem Berufsförderungswerk. Diese muss ich jetzt Anfang des 2. Semesters leider wg. Krankheit unterbrechen und werde dann im Juni neu in das 2. Semester einsteigen (hoffe ich jedenfalls, seitens der DRV Bund ist das okay). Vor der Umschulung bekam ich ALGII, weil ich im Januar 2009 ausgesteuert wurde und ALG I bezog, danach ALGII, bis mir endlich eine Berufsfindungsmaßnahme und anschließend die Umschulung bewilligt wurde.
Die jetzige Krankheit ist leider dieselbe wie die, wegen der ich aus meinem alten Beruf 'raus musste.
a) Wie verhält sich das nun mit dieser Blockfrist?
b) Ich war nur 2 Wochen krankgeschrieben und mir wurde dann vom BFW die Unterbrechung angeraten, wo ich dann auch zustimmte und die Umschulung würde dann erstmal als abgebrochen gelten, ich wäre 'raus. Krankengeld gibt es aber doch erst nach 6 Wochen Krankschreibung, und bis dahin muss ja der Arbeitgeber noch das Gehalt weiterzahlen. Mein "Arbeitgeber" ist in meinem Fall quasi die DRV Bund, aber ich bin ja 'raus aus der Maßnahme... muss ich dann also erstmal wieder ALGII beantragen und nach 6 Wochen Krankengeld?
c) Die Krankschreibung gilt bis heute, und gestern war ich bei meinem Arzt, um die AU verlängern zu lassen. Es war aber so voll, dass ich nicht dazwischengeschoben werden konnte und nun einen Termin für Montag habe. In einem thread hier las ich vorhin, dass man unbedingt VOR Ablauf der AU zum Arzt muss, jedenfalls als Arbeitsloser (den Status habe ich momentan noch nichtmal, sondern, äh... ja, was bin ich eigentlich jetzt???). Kann mir daraus ein Strick gedreht werden?
Ich danke Euch sehr für Eure Ratschläge!
Edit:
P.S. Auch heute gab es keinen freien Termin mehr, hatte gestern selbstverständlich danach gefragt.
Edit 3. April:
Mir fiel beim nochmaligen 'Drüberlesen (versuche, das alles komprimiert für mich schriftlich zusammenzufassen) gerade auf, dass ich geschrieben habe, ich hätte dem Abbruch zugestimmt. Ist aber falsch formuliert. Ich hatte das so verstanden, dass ich dachte, ich sollte mir erstmal ärztliche Hilfe holen und mich krankschreiben lassen, dann gucken, ob ich abbreche und mich dann melden. Anhand dieser Meinung stimmte ich einem potentiellen Abbruch zu. Und am 23. fasste ich en endgültigen Entschluss, es zu tun. Deshalb wollte ich hier schonmal vorab fragen, wie es in dem Falle weitergeht. Ich war in dem Gespräch auch total durch den Wind, muss ich zugeben, und hatte die Hälfte am nächsten Tag auch schon wieder vergessen.
Ich bin froh, dieses Forum gefunden zu haben, habe schon viele threads gelesen und bin sehr beeindruckt von den Fachkenntnissen einiger Teilnehmer. Deshalb bin ich sehr zuversichtlich, dass auch mir jemand Rat geben kann. Bei mir ist nämlich Einiges ziemlich kompliziert... also:
Ich bin seit Juni 2011 in einer von der DRV Bund finanzierten Umschulung in einem Berufsförderungswerk. Diese muss ich jetzt Anfang des 2. Semesters leider wg. Krankheit unterbrechen und werde dann im Juni neu in das 2. Semester einsteigen (hoffe ich jedenfalls, seitens der DRV Bund ist das okay). Vor der Umschulung bekam ich ALGII, weil ich im Januar 2009 ausgesteuert wurde und ALG I bezog, danach ALGII, bis mir endlich eine Berufsfindungsmaßnahme und anschließend die Umschulung bewilligt wurde.
Die jetzige Krankheit ist leider dieselbe wie die, wegen der ich aus meinem alten Beruf 'raus musste.
a) Wie verhält sich das nun mit dieser Blockfrist?
b) Ich war nur 2 Wochen krankgeschrieben und mir wurde dann vom BFW die Unterbrechung angeraten, wo ich dann auch zustimmte und die Umschulung würde dann erstmal als abgebrochen gelten, ich wäre 'raus. Krankengeld gibt es aber doch erst nach 6 Wochen Krankschreibung, und bis dahin muss ja der Arbeitgeber noch das Gehalt weiterzahlen. Mein "Arbeitgeber" ist in meinem Fall quasi die DRV Bund, aber ich bin ja 'raus aus der Maßnahme... muss ich dann also erstmal wieder ALGII beantragen und nach 6 Wochen Krankengeld?
c) Die Krankschreibung gilt bis heute, und gestern war ich bei meinem Arzt, um die AU verlängern zu lassen. Es war aber so voll, dass ich nicht dazwischengeschoben werden konnte und nun einen Termin für Montag habe. In einem thread hier las ich vorhin, dass man unbedingt VOR Ablauf der AU zum Arzt muss, jedenfalls als Arbeitsloser (den Status habe ich momentan noch nichtmal, sondern, äh... ja, was bin ich eigentlich jetzt???). Kann mir daraus ein Strick gedreht werden?
Ich danke Euch sehr für Eure Ratschläge!
Edit:
P.S. Auch heute gab es keinen freien Termin mehr, hatte gestern selbstverständlich danach gefragt.
Edit 3. April:
Mir fiel beim nochmaligen 'Drüberlesen (versuche, das alles komprimiert für mich schriftlich zusammenzufassen) gerade auf, dass ich geschrieben habe, ich hätte dem Abbruch zugestimmt. Ist aber falsch formuliert. Ich hatte das so verstanden, dass ich dachte, ich sollte mir erstmal ärztliche Hilfe holen und mich krankschreiben lassen, dann gucken, ob ich abbreche und mich dann melden. Anhand dieser Meinung stimmte ich einem potentiellen Abbruch zu. Und am 23. fasste ich en endgültigen Entschluss, es zu tun. Deshalb wollte ich hier schonmal vorab fragen, wie es in dem Falle weitergeht. Ich war in dem Gespräch auch total durch den Wind, muss ich zugeben, und hatte die Hälfte am nächsten Tag auch schon wieder vergessen.