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Krankenkasse stellt AU in Frage und zahlt kein Krankengeld

Verfasst: 18.03.2012, 18:09
von Wuschelhexe
Hallo, ich bin neu hier und erhoffe mir ein paar Tips, Hilfe und Ratschläge, da ich mit den Nerven schon sehr am Ende bin.
Ich war letztes Jahr fast 4 Monate arbeitsunfähig aufgrund starker Rückenprobleme (2 Bandscheibenvorfälle, Spondylarthorse, Probleme mit den Dornfortsätzen). Anfang Dezember'11 bin ich wieder arbeiten gegangen (nach Sonderabsprache mit meinem Vorgesetzten das ich nur anwesend bin) und habe so auch meinen Resturlaub genutzt für den Dezember).
Im Januar bin ich zu einer ambulanten Reha gefahren, dort haben sich meine Schmerzen allerdings sehr verschlimmert und ich bekam noch Knieschmerzen dazu. Der dortige Arzt hatte mich 3x (kurz) gesehen, nahm meine Beschwerden nicht für voll und ich wurde als arbeitsfähig wieder entlassen. Ich ging sofort nach meiner Heimkehr zu meiner Ärztin, die mich sofort wieder als arbeitsunfähig einstufte, da sie sofort bemerkte das sich keine Besserung, sondern eine Verschlechterung eingestellt hatte.

Natürlich reagierte die Krankenkasse sofort und teilte mir mit das meine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht anerkannt würde und sie ein weiteres Attest bräuchten, was meine Ärztin auch sofort ausfüllte, aber auch das wurde nicht anerkannt.

Mittlerweile wurde ich ambulant am Knie operiert und es stellte sich heraus, das die Schmerzen vom Rücken kommen. Ich warte nun auf die Therapie bei einem Schmerztherapeuten.

Ich bekomme also seit dem 25.01.2012 kein Geld von der Krankenkasse und angeblich liegt es am MDK der so lange Zeit für die Prüfung braucht. Ich rufe wieder und wieder bei der Krankenkasse an und werde immer wieder unfreundlich abgewiesen und ich solle mich doch einfach mal beim Arbeitsamt melden, was aber nicht geht, da ich ja noch angestellt bin.

Ich weiss einfach nicht mehr weiter und zu meinen körperlichen Beschwerden gehen mir die Probleme langsam aber sicher auch an die Psyche.

Meine Frage, darf die Krankenkasse wirklich so reagieren und mir jede Zahlung verweigern???#

LG Wuschelhexe

Verfasst: 18.03.2012, 18:41
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 18.03.2012, 19:02
von hedi
hallo Wuschelhexe,

ob das die Krankenkassen dürfen ist die eine Frage und was sie machen,
die andere.
Schau Dir meinen Thread an, dann siehst Du, was bei allem, was ich dagegen unternommen habe, herausgekommen ist.

Bis jetzt nichts, und ich habe kein Geld seit 20.11.2011.

Aber vllt. hast Du mehr Glück mit Deiner KK und sie lenken ein!

Gruß Hedi

Re: Krankenkasse stellt AU in Frage und zahlt kein Krankenge

Verfasst: 18.03.2012, 19:25
von GerneKrankenVersichert
Wuschelhexe hat geschrieben: Ich bekomme also seit dem 25.01.2012 kein Geld von der Krankenkasse und angeblich liegt es am MDK der so lange Zeit für die Prüfung braucht.
Du unterstellst der Krankenkasse, sie würde lügen? Sobald die Kasse die Unterlagen an den MDK abgegeben hat, hat sie keine Einflussmöglichkeit mehr. Und auch keinerlei Informationen darüber, woran es hängt. Die Situation ist für den Mitarbeiter der Krankenkasse genauso unbefriedigend wie für dich.
Wuschelhexe hat geschrieben: Meine Frage, darf die Krankenkasse wirklich so reagieren und mir jede Zahlung verweigern???#
Es steht ja momentan die Aussage des Reha-Arztes, der drei Wochen dein betreuender Arzt war gegen die Aussage deiner Ärztin. Die Kasse darf über den MDK prüfen lassen, ob Arbeitsunfähigkeit vorliegt oder nicht.

@ Machts Sinn: Hör bitte im Sinne der Anfragenden mit deinen Ratschlägen auf, solange du nicht verstanden hast, worum es geht. Im Fall von Wuschelhexe wurde noch überhaupt keine Entscheidung getroffen, kein Krankengeld bewilligt und dann wieder eingestellt, dein Brief passt also überhaupt nicht. Und das LSG hat in seinem Beschluss klargestellt, dass in den Fällen mit Antrag auf aufschiebende Wirkung zukünftig keine Prozesskostenbeihilfe mehr bewilligt wird, da die offenen Rechtsfragen geklärt sind.

Verfasst: 18.03.2012, 19:36
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Re: Krankenkasse stellt AU in Frage und zahlt kein Krankenge

Verfasst: 18.03.2012, 20:18
von Bully
Wuschelhexe hat geschrieben: ich solle mich doch einfach mal beim Arbeitsamt melden,

Ich bekomme also seit dem 25.01.2012 kein Geld von der Krankenkasse und angeblich liegt es am MDK der so lange Zeit für die Prüfung braucht.
Hallo,

verlangte Deine KK von Dir, das Du Deinen Job kündigst,
dann laß Dir das mal ganz schnell schriftlich geben.

Die Beratungspflicht nach § 14 SGB I bezieht sich auf die Rechte und Pflichten des Bürgers nach dem SGB, wobei der Gegenstand der Beratung durch die Zuständigkeit des Leistungsträgers begrenzt ist. Speziell bei den Krankenkassen ist dabei jedoch zu berücksichtigen, dass ihre gesetzlichen Aufgaben nach dem SGB nicht auf die Durchführung der Krankenversicherung beschränkt sind.

Des Weiteren sind die Krankenkassen nach § 15 Abs 1 SGB I Auskunftsstellen über alle sozialen Angelegenheiten nach dem SGB. Als solche sind sie verpflichtet, mit den anderen Auskunftsstellen und den anderen Leistungsträgern mit dem Ziel zusammenzuarbeiten, eine möglichst umfassende Auskunftserteilung durch eine Stelle sicherzustellen (§ 15 Abs 3 SGB I). Im Verhältnis zum Auskunftsuchenden erstreckt sich die Auskunftspflicht nach § 15 Abs 2 SGB I auf die Benennung der für die Sozialleistungen zuständigen Leistungsträger sowie auf alle Sach- und Rechtsfragen, die für die Auskunftsuchenden von Bedeutung sein können.

Gruß Bully

Verfasst: 18.03.2012, 20:20
von GerneKrankenVersichert
Es sind doch volkommen unterschiedliche Sachverhalte, die du nicht einfach vergleichen kannst. Entscheidet der MDK schnell nach Aktenlage, ist es falsch. Fordert er sich weitere Unterlagen an und es dauert länger, ist es natürlich auch falsch. Er kann machen, was er will, es ist immer falsch, weil der Versicherte seinem Urteil nur dann zustimmt, wenn weiter Arbeitsunfähigkeit bescheinigt wird. Wenn wir uns aber alle immer nur auf die subjektive Einschätzung des Versicherten verlassen würden, bräuchten wir keine Ärzte mehr, die die Arbeitsunfähigkeit feststellen müssen.

Verfasst: 18.03.2012, 20:36
von Bully
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Es sind doch volkommen unterschiedliche Sachverhalte, die du nicht einfach vergleichen kannst. Entscheidet der MDK schnell nach Aktenlage, ist es falsch. Fordert er sich weitere Unterlagen an und es dauert länger, ist es natürlich auch falsch.

Er kann machen, was er will, es ist immer falsch,
Hallo GKV,

das eine Rechtssicherheit vorhanden sein muß, da gebe ich Dir doch vollkommen Recht.

aber schau doch bitte mal auf das Datum (25.01.2012) und was haben wir heute für eins.
Dann muß doch nicht an das Arbeitsamt verwiesen werden,
vielleicht wäre hier mal ein Anruf beim MDK hilfreicher gewesen.
dann hätte auch der VS gewußt wo es harkt.

Gruß Bully

Verfasst: 18.03.2012, 20:41
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 18.03.2012, 21:25
von Gast

Verfasst: 18.03.2012, 22:26
von GerneKrankenVersichert
Machts Sinn hat geschrieben: Der Arzt übermittelt dem Medizinischen Dienst auf Anfrage in der Regel innerhalb von drei Werktagen die Auskünfte und krankheitsspezifischen Unterlagen, die dieser im Zusammenhang mit der Arbeitsunfähigkeit zur Durchführung seiner gesetzlichen Aufgaben benötigt.

Ergo: die anderen müssen spuren und der MDK darf bummeln?

Gruß!
Machts Sinn
Aus meiner Praxiserfahrung heraus gehe ich davon aus, dass es weder am MDK noch am behandelnden Arzt, sondern am Arzt der Rehaklinik liegt und der Entlassungsbericht noch nicht erstellt ist.

Danke :-)

Verfasst: 21.03.2012, 08:36
von Wuschelhexe
Ich möchte mich bei Euch allen bedanken für die Tips. Zum Glück habe ich gerade von der KK erfahren, das der MDK meine Krankheit anerkannt hat und ich nun rückwirkend mein Geld erhalte. LG Wuschel