Frage betr. Rehaantrag
Verfasst: 16.03.2012, 17:14
Wie ich schon an anderer Stelle geschrieben habe, hat mich meine KK zur Stellung eines Rehaantrages innerhalb der bekannten 10-Wochen-Frist aufgefordert.
Da ich keinen Antrag durch die Kasse zugeschickt bekam, habe ich einen bei der DRV beantragt. So weit, so gut - die DRV hat mir 14 Tage später den Antrag übersandt und mir gleichzeitig eine Frist von 14 Tagen gesetzt zur Rücksendung der Unterlagen.
Ich habe diesem Schreiben keine weitere Bedeutung beigemessen, da es mir ja zunächst nur um den Antragsvordruck ging und für mich die Frist der KK bindend war.
Nun bekam ich heute ein Schreiben der DRV mit der Aufforderung, den Antrag innerhalb von 14 Tagen zuzusenden, sonst würde er abgelehnt. Wie kann man was ablehnen, was noch gar nicht vorhanden ist?
Ich habe erst am 28.03. einen Termin bei meiner Ärztin, die den ärztlichen Teil der Unterlagen ausfüllen wird, die Frist der KK läuft am Dienstag nach Ostern ab, so dass von daher alles passen würde. Was mache ich aber mit der Erinnerung der DRV?
Soll ich mich mit der KK in Verbindung setzen oder am besten auch gleich mit der DRV und bei dieser Fristverlängerung beantragen mit der Begründung, dass ich eine längere Frist duch die KK bekommen habe? Irgendwie scheint sich hier was im Kreis zu drehen.
Ich wäre dankbar für fachliche Beratung durch Krankenkassenmitarbeiter.
Viele Grüße!
Da ich keinen Antrag durch die Kasse zugeschickt bekam, habe ich einen bei der DRV beantragt. So weit, so gut - die DRV hat mir 14 Tage später den Antrag übersandt und mir gleichzeitig eine Frist von 14 Tagen gesetzt zur Rücksendung der Unterlagen.
Ich habe diesem Schreiben keine weitere Bedeutung beigemessen, da es mir ja zunächst nur um den Antragsvordruck ging und für mich die Frist der KK bindend war.
Nun bekam ich heute ein Schreiben der DRV mit der Aufforderung, den Antrag innerhalb von 14 Tagen zuzusenden, sonst würde er abgelehnt. Wie kann man was ablehnen, was noch gar nicht vorhanden ist?
Ich habe erst am 28.03. einen Termin bei meiner Ärztin, die den ärztlichen Teil der Unterlagen ausfüllen wird, die Frist der KK läuft am Dienstag nach Ostern ab, so dass von daher alles passen würde. Was mache ich aber mit der Erinnerung der DRV?
Soll ich mich mit der KK in Verbindung setzen oder am besten auch gleich mit der DRV und bei dieser Fristverlängerung beantragen mit der Begründung, dass ich eine längere Frist duch die KK bekommen habe? Irgendwie scheint sich hier was im Kreis zu drehen.
Ich wäre dankbar für fachliche Beratung durch Krankenkassenmitarbeiter.
Viele Grüße!