muss man an die Krankenkasse einen Krankenschein schicken?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Marned
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muss man an die Krankenkasse einen Krankenschein schicken?

Beitrag von Marned » 16.03.2012, 16:34

Hi,

Meine Mutter bekommt ALG II, während Sie einen Arbeitsplatz sucht. Sie ist krank geworden und hat vom Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in 2 Varianten ( einmal für den Arbeitgeber und einmal für die Krankenkasse ). Ich verstehe so, dass man diese an die Krankenkasse nur dann schicken soll, wenn man arbeitet, damit man dann Krankengeld bekommt und es reichen würde, wenn meine Mama nur die andere Variante einfach dem Berater beim Arbeitsamt zuschicken würde. Sehe ich es richtig?
Wenn man doch auch der Krankenkasse dies vorlegen soll, kann man das per Fax machen oder muss man unbedingt das Original vorlegen? Wie wiel Zeit hat man, um diese Bescheinigung der Krankenkasse zu reichen?

Danke

Czauderna
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Re: muss man an die Krankenkasse einen Krankenschein schicke

Beitrag von Czauderna » 16.03.2012, 17:29

Marned hat geschrieben:Hi,

Meine Mutter bekommt ALG II, während Sie einen Arbeitsplatz sucht. Sie ist krank geworden und hat vom Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in 2 Varianten ( einmal für den Arbeitgeber und einmal für die Krankenkasse ). Ich verstehe so, dass man diese an die Krankenkasse nur dann schicken soll, wenn man arbeitet, damit man dann Krankengeld bekommt und es reichen würde, wenn meine Mama nur die andere Variante einfach dem Berater beim Arbeitsamt zuschicken würde. Sehe ich es richtig?
Wenn man doch auch der Krankenkasse dies vorlegen soll, kann man das per Fax machen oder muss man unbedingt das Original vorlegen? Wie wiel Zeit hat man, um diese Bescheinigung der Krankenkasse zu reichen?

Danke
Hallo,

wie du schon richtig bemerkt hast, ist die sofortige Einreichung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der Kasse nur dann wirklich wichtig, wenn es um die Krankengeldzahlung geht - dies ist bei ALG-2 Bezug grundsätzlich nicht der Fall. Von daher ist diese Bescheinigung für die Kasse nicht erforderlich, die Bescheinigung für das Job-Center aber schon.
Gruss
Czauderna

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