Zusendeformalitäten von Krankschreibungen
Verfasst: 12.03.2012, 14:06
Hallo,
ich freue mich, dieses Forum gefunden zu haben und hoffe, mir kann einer weiter helfen.
Mein Mann hat leider viele Krankheiten und bekommt daher auch häufiger mal eine Krankschreibung. Man ist ja verpflichtet, selbige innerhalb von 3 Arbeitstagen an die Krankenkasse zu schicken. Da das aber jedes Mal Porto und den Weg zum Briefkasten kostet, hatten wir uns mit der Kasse in der Vergangenheit darauf geeinigt, dass wir die Krankschreibungen auch einscannen und per Mail schicken können. Die Original-Belege haben wir in größeren Abständen gesammelt an die Kasse geschickt.
Das jedoch möchte die Sachbearbeiterin jetzt nicht mehr akzeptieren. Sie fordert jetzt, dass wir tatsächlich die Belege immer per Post schicken müssen.
Gibt es dazu eine Richtlinie oder ein Gesetz, wo drin steht, dass Krankschreibungen sofort im Original an die Kasse zu schicken sind? Wenn da nur steht, die Krankschreibungen sind an die Krankenkasse zu schicken, dann müsste doch eigentlich die elektronische Weiterreichung ausreichend sein, oder?
Freue mich, wenn darauf jemand eine Antwort weiß. Danke!
ich freue mich, dieses Forum gefunden zu haben und hoffe, mir kann einer weiter helfen.
Mein Mann hat leider viele Krankheiten und bekommt daher auch häufiger mal eine Krankschreibung. Man ist ja verpflichtet, selbige innerhalb von 3 Arbeitstagen an die Krankenkasse zu schicken. Da das aber jedes Mal Porto und den Weg zum Briefkasten kostet, hatten wir uns mit der Kasse in der Vergangenheit darauf geeinigt, dass wir die Krankschreibungen auch einscannen und per Mail schicken können. Die Original-Belege haben wir in größeren Abständen gesammelt an die Kasse geschickt.
Das jedoch möchte die Sachbearbeiterin jetzt nicht mehr akzeptieren. Sie fordert jetzt, dass wir tatsächlich die Belege immer per Post schicken müssen.
Gibt es dazu eine Richtlinie oder ein Gesetz, wo drin steht, dass Krankschreibungen sofort im Original an die Kasse zu schicken sind? Wenn da nur steht, die Krankschreibungen sind an die Krankenkasse zu schicken, dann müsste doch eigentlich die elektronische Weiterreichung ausreichend sein, oder?
Freue mich, wenn darauf jemand eine Antwort weiß. Danke!