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Zusendeformalitäten von Krankschreibungen

Verfasst: 12.03.2012, 14:06
von Beate
Hallo,

ich freue mich, dieses Forum gefunden zu haben und hoffe, mir kann einer weiter helfen.

Mein Mann hat leider viele Krankheiten und bekommt daher auch häufiger mal eine Krankschreibung. Man ist ja verpflichtet, selbige innerhalb von 3 Arbeitstagen an die Krankenkasse zu schicken. Da das aber jedes Mal Porto und den Weg zum Briefkasten kostet, hatten wir uns mit der Kasse in der Vergangenheit darauf geeinigt, dass wir die Krankschreibungen auch einscannen und per Mail schicken können. Die Original-Belege haben wir in größeren Abständen gesammelt an die Kasse geschickt.

Das jedoch möchte die Sachbearbeiterin jetzt nicht mehr akzeptieren. Sie fordert jetzt, dass wir tatsächlich die Belege immer per Post schicken müssen.

Gibt es dazu eine Richtlinie oder ein Gesetz, wo drin steht, dass Krankschreibungen sofort im Original an die Kasse zu schicken sind? Wenn da nur steht, die Krankschreibungen sind an die Krankenkasse zu schicken, dann müsste doch eigentlich die elektronische Weiterreichung ausreichend sein, oder?

Freue mich, wenn darauf jemand eine Antwort weiß. Danke!

Verfasst: 12.03.2012, 14:26
von Czauderna
Hallo,
ich kann natürlich nur aus meiner eigenen Praxis berichten - entscheidend ist immer, dass die Erkrankung selbst erst einmal der Kasse gemeldet wird - das kann sogar mündlich erfolgen. Selbstverständlich genügt da auch eine Meldung per FAX oder E-Mail und wenn dann auch noch die Meldung selbst als Datei angehängt oder als Bild-Datei eingepflegt ist, dann können die Originale auch nachgereicht werden.
In den gesetzlichen Bestimmungen ist immer nur die Rede von Meldung,
dass diese zwingend nur unter Vorlage der Original-Meldung per Post oder persönlicher Abgabe erfolgen muss, geht daraus nicht hervor.
Das sollte die Kasse mal näher erläutern.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 12.03.2012, 18:14
von Krankenkassenfee
Hallo
das habe ich auch noch nie gehört.
Ich kenne es nur bei Auszahlscheinen von Krankengeld. Um einerseits Mißbrauch vorzubeugen, und andererseits weil generell nur auf Originale erstattet wird.
Aber auch da gibt von Kasse zu Kasse Unterschiede.

Aber bei den "gelben Vögeln" hab ich das noch nicht erlebt. Vielleicht Schikane? Ich würde es mir auch mal rechtlich belegen lassen.

LG, Fee

Verfasst: 14.03.2012, 01:42
von Beate
Ich bedanke mich!

Werde dann mal die Krankenkasse anschreiben, die sollen mir das Gesetz benennen, auf das sie sich beziehen. Wollte nur nicht gleich so unfreundlich sein. :-)