Hallo,
mein Mann arbeitet zur Zeit in Deutschland für eine Tochtergesellschaft eines polnischen Unternehmens. Die Tochtergesellschaft hat ihren Sitz in Deutschland. Er ist versicherungspflichtig angestellt.
Nun wird evtl die Tochtergesellschaft aufgelöst und er soll direkt in Polen angestellt werden. Arbeiten wird er aber weiter in Deutschland vom Home-office aus.
Ändert sich da etwas in der Krankenversicherung? Das Gehalt bleibt wie bisher (also im Pflichtbereich KV).
Gruß, Bine
Polnischer Arbeitgeber
Moderator: Czauderna