Kann KK Therapie erzwingen?
Moderator: Czauderna
Kann KK Therapie erzwingen?
Hallo,
mir brennt eine Frage auf der Seele:
Kann die KK mich dazu zwingen eine Therapie in einer Klinik zu machen?
Als kurze Info: Ich bin arbeitslos & krankgeschrieben (beziehe aber noch kein KG und möchte es auch nicht beziehen), habe einen Termin beim MDK und nun schiebe ich Panik was da auf mich zukommt.
Ich will auf jeden Fall eine Verhaltenstherapie machen und habe bereits einen Platz auf einer Warteliste. Aber eine Klinik käme für mich nicht in Frage.
Ich bin halt "psychisch etwas neben der Spur", aber weder selbstmordgefährdet noch sitze ich lethargisch den ganzen Tag in der Ecke.
Jetzt habe ich richtig Angst, dass ich zu etwas gedrängt werde, was ich nicht möchte...
Es wäre super toll, wenn mir jemand die o.g. Frage beantworten könnte.
Danke!
mir brennt eine Frage auf der Seele:
Kann die KK mich dazu zwingen eine Therapie in einer Klinik zu machen?
Als kurze Info: Ich bin arbeitslos & krankgeschrieben (beziehe aber noch kein KG und möchte es auch nicht beziehen), habe einen Termin beim MDK und nun schiebe ich Panik was da auf mich zukommt.
Ich will auf jeden Fall eine Verhaltenstherapie machen und habe bereits einen Platz auf einer Warteliste. Aber eine Klinik käme für mich nicht in Frage.
Ich bin halt "psychisch etwas neben der Spur", aber weder selbstmordgefährdet noch sitze ich lethargisch den ganzen Tag in der Ecke.
Jetzt habe ich richtig Angst, dass ich zu etwas gedrängt werde, was ich nicht möchte...
Es wäre super toll, wenn mir jemand die o.g. Frage beantworten könnte.
Danke!
Hallo,
zwingen kann man dich zu (fast) gar nix, also auch nicht zur Frage ob eine stationäre Behandlung gemacht werden muss oder nicht. Was den
MDK-Termin angeht, wird es sehr wahrscheinlich um die Frage gehen, ob du arbeitsunfähig bist oder nicht. Das ist die "Fall-Steuerung" der Kasse, die bei dir greift. Selbstverständlich ist es denkbar, dass der MDK.
eine stationäre Behandlung für angezeigt hält, aber das solltest du erst einmal abwarten - aber auch dann musst du immer noch nicht einer solchenTherapie zustimmen. Es ist aber auch eine Frage, ob durch eine stationäre Behandlung ein Behandlungserfolg eher sichergestellt ist, als durch einegeplante ambulante Behandlung, deren Beginn ungewiss ist (Warteliste).
Die meisten ambulanten Psychotherapiebehandlungen werden übrigens durchgeführt, ohne das der Betroffene gleichzeitig arbeitsunfähig ist.
Aber, ich bin kein Mediziner, kann deshalb auch keine Beurteilung dazu abgeben.
Gruss
Czauderna
zwingen kann man dich zu (fast) gar nix, also auch nicht zur Frage ob eine stationäre Behandlung gemacht werden muss oder nicht. Was den
MDK-Termin angeht, wird es sehr wahrscheinlich um die Frage gehen, ob du arbeitsunfähig bist oder nicht. Das ist die "Fall-Steuerung" der Kasse, die bei dir greift. Selbstverständlich ist es denkbar, dass der MDK.
eine stationäre Behandlung für angezeigt hält, aber das solltest du erst einmal abwarten - aber auch dann musst du immer noch nicht einer solchenTherapie zustimmen. Es ist aber auch eine Frage, ob durch eine stationäre Behandlung ein Behandlungserfolg eher sichergestellt ist, als durch einegeplante ambulante Behandlung, deren Beginn ungewiss ist (Warteliste).
Die meisten ambulanten Psychotherapiebehandlungen werden übrigens durchgeführt, ohne das der Betroffene gleichzeitig arbeitsunfähig ist.
Aber, ich bin kein Mediziner, kann deshalb auch keine Beurteilung dazu abgeben.
Gruss
Czauderna
Zuletzt geändert von Czauderna am 08.03.2012, 15:37, insgesamt 1-mal geändert.
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- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
ich relativiere das mal ein wenig.
Im Rahmen Deiner Mitwirkungspflichten kann die Kasse sehr wohl verlangen, dass Du dich vorgeschlagenen Behandlungen unterziehst oder Dich in eine Klinik begibst. Zwingen kann sie Dich nicht. Aber die Konsequenz wäre, dass Du dann kein Krankengeld mehr bekommst.
Eine nicht zu unterschätzende Sache, denn die Arbeitsagentur zahlt nicht ewig.
Und wenn ärztlicherseits das angeraten ist und der Gesundung dient, dann wird es schwer abzuwenden sein.
Übrigens gibt es auch teilstationäre Aufenthalte. Da schläft man zu Hause und hat untertägig Therapien.
LG,
Fee
ich relativiere das mal ein wenig.
Im Rahmen Deiner Mitwirkungspflichten kann die Kasse sehr wohl verlangen, dass Du dich vorgeschlagenen Behandlungen unterziehst oder Dich in eine Klinik begibst. Zwingen kann sie Dich nicht. Aber die Konsequenz wäre, dass Du dann kein Krankengeld mehr bekommst.
Eine nicht zu unterschätzende Sache, denn die Arbeitsagentur zahlt nicht ewig.
Und wenn ärztlicherseits das angeraten ist und der Gesundung dient, dann wird es schwer abzuwenden sein.
Übrigens gibt es auch teilstationäre Aufenthalte. Da schläft man zu Hause und hat untertägig Therapien.
LG,
Fee
Hallo,Nini hat geschrieben:Danke Czauderna für die schnelle Antwort.
Muss ich den Termin beim MDK überhaupt wahrnehmen, wenn ich sowieso auf gar keinen Fall Krankengeld beziehen möchte?
na, dann ist doch eh alles klar - solange die Kasse kein Krankengeld zahlen muss wird sie auch nicht auf deine Mitwirkungspflicht pochen - warum auch ??
Gruss
Czauderna
Danke Fee für die Info.
Wie gesagt, ich möchte eh nicht KG in Anspruch nehmen und solange ich mich nicht fit genug für einen neuen Job fühle, würde ich auch vom ALG1-Bezug zurück treten. Ist ja schließlich nur für Leute da, die arbeiten können. Schmarotzen ist nicht so meins.
Mein Partner steht 100% hinter mir und würde mir das ermöglichen wollen. Als Gegenleistung bekommt er eine 1a-Hausfrau
Wie gesagt, ich möchte eh nicht KG in Anspruch nehmen und solange ich mich nicht fit genug für einen neuen Job fühle, würde ich auch vom ALG1-Bezug zurück treten. Ist ja schließlich nur für Leute da, die arbeiten können. Schmarotzen ist nicht so meins.
Mein Partner steht 100% hinter mir und würde mir das ermöglichen wollen. Als Gegenleistung bekommt er eine 1a-Hausfrau
Keine Ahnung.Czauderna hat geschrieben:Hallo,Nini hat geschrieben:Danke Czauderna für die schnelle Antwort.
Muss ich den Termin beim MDK überhaupt wahrnehmen, wenn ich sowieso auf gar keinen Fall Krankengeld beziehen möchte?
na, dann ist doch eh alles klar - solange die Kasse kein Krankengeld zahlen muss wird sie auch nicht auf deine Mitwirkungspflicht pochen - warum auch ??
Gruss
Czauderna
Aber ich gehe wohl lieber hin, nicht dass man mir das in 10 Jahren oder wann auch immer mal negativ auslegen möchte.
Danke jedenfalls für die schnellen und hilfreichen Infos!
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- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
nun ja, wenn Du nicht zum MDK gehst, dann könnte die Kasse zwar kein Krankengeld sperren - zumindest nicht, so lange die Arbeitsagentur zahlt. Aber wenn Du dann ins Krankengeld rutschen würdest, dann werden sie Dir sicher eine umfassende Fallbetreuung angedeihen lassen.
Nun schreibst Du, dass Du dann Krankengeld nicht in Anspruch nehmen möchtest. Aber ich finde, dass Du das Procedere kennen solltest.
Ich würde an Deiner Stelle zum MDK gehen, mal abwarten, was der sagt/entscheidet. Und dann kannst Du für Dich immer noch eine Entscheidung treffen, wie es weitergehen soll.
Wenn keine Selbstgefährudung von Dir ausgeht, dann wäre es sowieso ein regulärer Aufenthalt. Und solche Kliniken haben Wartelisten. Vielleicht ändert sich Deine Meining ja noch.
Bedenke bitte, dass psychische Erkrankungen auch chronisch werden können oder sich verschlimmern. Vielleicht stehst Du ja anderen Behandlungen kurzfristig doch positiv gegenüber.
Dein Partner bekommt zwar eine 1a Hausfrau, aber Du zahlst dann nichts in die Rentenversicherung ein und ein Wiedereinstieg in den Beruf wird auch nicht leichter. Was jetzt gut aussieht - muss in 2 Monaten nicht mehr so sein.
LG, Fee
nun ja, wenn Du nicht zum MDK gehst, dann könnte die Kasse zwar kein Krankengeld sperren - zumindest nicht, so lange die Arbeitsagentur zahlt. Aber wenn Du dann ins Krankengeld rutschen würdest, dann werden sie Dir sicher eine umfassende Fallbetreuung angedeihen lassen.
Nun schreibst Du, dass Du dann Krankengeld nicht in Anspruch nehmen möchtest. Aber ich finde, dass Du das Procedere kennen solltest.
Ich würde an Deiner Stelle zum MDK gehen, mal abwarten, was der sagt/entscheidet. Und dann kannst Du für Dich immer noch eine Entscheidung treffen, wie es weitergehen soll.
Wenn keine Selbstgefährudung von Dir ausgeht, dann wäre es sowieso ein regulärer Aufenthalt. Und solche Kliniken haben Wartelisten. Vielleicht ändert sich Deine Meining ja noch.
Bedenke bitte, dass psychische Erkrankungen auch chronisch werden können oder sich verschlimmern. Vielleicht stehst Du ja anderen Behandlungen kurzfristig doch positiv gegenüber.
Dein Partner bekommt zwar eine 1a Hausfrau, aber Du zahlst dann nichts in die Rentenversicherung ein und ein Wiedereinstieg in den Beruf wird auch nicht leichter. Was jetzt gut aussieht - muss in 2 Monaten nicht mehr so sein.
LG, Fee