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Verbleib in GKV nach Auslaufen ALG 1
Verfasst: 05.03.2012, 13:53
von Sabbatjahr
Bleibt man nach dem Auslaufen des ALG 1 automatisch in der GKV, auch wenn man vorher in einer PKV war und nur durch den Eintritt der Arbeitslosigkeit und dem Bezug von ALG 1 wieder pflichtversichert wurde? Wie ist die Situation, wenn man nach dem Auslaufen des ALG 1 keinen Anspruch auf ALG 2 (Hartz V) hat sondern gar keine Einkünfte hat und erstaml vom Ersparten leben muss? Wie hoch sind dann die Beiträge in der GKV (sofern man nicht sogar wieder in eine PKV muss)?
Verfasst: 06.03.2012, 23:45
von FranzP
Alle Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung können ihre Mitgliedschaft nach dem Ende einer Pflichtversicherung (also z.B. wegen ALG-1) freiwillig fortsetzen. Voraussetzung dafür ist aber, dass unmittelbar vorher eine Familienversicherung oder eine Mitgliedschaft von mindestens 12 Monaten Dauer bestanden hat oder alternativ in den letzten 5 Jahren vor Ende der Pflichtmitgliedschaft eine Vorversicherungszeit von 24 Monaten nachgewiesen werden kann.
Wichtig: Die freiwillige Mitgliedschaft muss immer an die bisherige Versicherung anschließen.
Also: Falls Du 12 Monate ALG-1 am Stück bezogen hast ist die Voraussetzung bereits erfüllt!
Der Mindestbeitrag berechnet sich aus der Mindestbemessungsgrundlage von 875 €, davon 14,9% = 130 € + 17 € Pflegeversicherung = ca. 147 € p.m.